Ist das rechtlich erlaubt vom Lehrer?

9 Antworten

Hallo!

Entgegen der geläufigen Annahme, dass Schüler direkt bei der Täuschung erwischt werden müssen, kann man eine Täuschung auch beim korrigieren feststellen oder annhemen.

Sind zum Beispiel Teile der Arbeit wortgleich beim Mitschüler zu finden oder die gleichen Fehler, kann der Anscheinsbeweis angeführt werden( http://www.rechtslexikon.net/d/anscheinsbeweis/anscheinsbeweis.htm)),

Ich persönlich würde aber bei gleichen Fehlern sagen, dass dies schon ein Beweis ist.

Nun kann der Lehrer entweder nochmal nachzuprüfen, ob ihr die Leistung tatsächlich selbst erbringen könnt oder Teile der Arbeit mit 0 PKT bewerten oder die gesamte Arbeit mit 0 zu bewerten.

In NRW z.B: Bei einer Täuschungshandlung

1. kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen,

2. können einzelne Leistungen auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden oder

3. kann, sofern der Täuschungsversuch umfangreich war, die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.

Liegt im Ermessen deines Lehrers.

Schwerkraftdie7 
Beitragsersteller
 26.03.2019, 16:56

Danke, das kann man Antwort nennen xD

Ja, das kann der Lehrer problemlos machen und ist vollkommen Rechtens.

geh zum Anwalt...

Auffälligkeiten => Indizien => hinreichender Verdacht

Somit ist es klar, dass er das machen darf! Leider seid ihr jetzt beide dran, da nicht erkennbar ist, wer von wem abgeschrieben hat. Falls du die Traute hast es zuzugeben, kann wenigstens dein Kumpel noch eine bessere Note bekommen, er hätte es verdient -- aber nicht, wenn er dich "aktiv" abschreiben lässt.

War bei mir in der Klasse zwar auf der Realschule auch ein Fall. Die Lehrerin hat es erst beim Korigieren gemerkt. Beide nur eine Note schlechter aber ging eben auch um den Abschluss. Ich denke wenn der Lehrer wirklich eindeutige Hinweise gefunden hat kann er das schon machen.

Schwerkraftdie7 
Beitragsersteller
 26.03.2019, 11:31

Erste vernünftige Antwort