Ist das Betrug wenn ein Ebay verkäufer schwarz auf weiß erwähnt das seine Uhr seit 2 Jahren in gebrauch ist und sie einwandfrei funktionierte und ...?
2 mal nur getragen wurde und wie neu ist, aber im kaufbeleg später nachdem er die Uhr bereits unter diesen angaben verkauft hatte sich in einem Kaufbeleg herausstellt das die Uhr vor 5 Jahren gekauft wurde? wäre das Betrug?
der Verkäufer wurde dazu gebracht das er den Kaufbeleg vorzeigt weil er meinte das er das in seinen Unterlagen irgendwo habe aber nicht zum Zeitpunkt als er die Uhr verkaufte nicht gefunden habe, der käufer hat im nach hinein den eindruck der Uhr erweckt, anhand des Armbandes die etwas runzelig aussah, das die Uhr doch mehr als 2 mal getragen worden sein muss, auch wurde in der kleinanzeige des Verkäufers nicht erwähnt dass es ein Privatkauf war, und jegliche Sachmangelleistung und Umtausch sowie Rücknahme ausgeschlossen ist. Das sagt er erst im nach hinein als man Ihn kontaktierte und ihm bisschen druck machte wegen dem Kaufbeleg und hier was nicht stimmen würde, Screenshots beweisen aber das er sowas in seiner kleinanzeige nicht erwähnt hatte. Jedenfalls man fühlt sich bei dem ganzen irgendwie so als hätte der Verkäufer einem die Uhr auferzwingt. Der verkäufer wirkt unseriös, er profiliert sich an seinen positiven bewertungen im Profil und das er nicht nötig habe zu verarschen. Was aber noch unseriöser wirkt ist, das gar nicht davor erwähnt wurde als man bei Ihm vorbeischaute das die Batterie der Uhr leer sei, obwohl man vorher als Kunde nach der möglichkeit fragte ob man die Uhr vorher anprobieren könne. Vor Ort hieß es "die Batterie sei wohl neulich erst leer geworden zu sein, sonst funktioniert die Uhr einwandfrei, das wäre auch normal nach 2 Jahren das die Batterie mal leer geht" , ich hab die Uhr trotzdem gekauft für nicht wenig Geld weil die halbwegs schön war bzw. ich eine halbwegs vernünftige Uhr brauche weil ich eine wichtige verabredung habe jetzt am Wochenende und muss auch noch gleich zum Uhrwerker um da eine neue Batterie einsetzen zu lassen, der Verkäufer sagte auch als er die Uhr verkaufen wollte vor Ort, das wenn die Uhr mängel aufzeige nachdem eine neue Batterie eingesetzt wurde soll ich dann nochmal zu ihm kommen. Nun ich hab den eindruck die Uhr wird keine 4 Wochen laufen. Jetzt wo ich ihm bisschen druck gemacht habe und den Kaufbeleg forderte erfahre ich auf dem Kaufbeleg das die Uhr vor 5 Jahren gekauft wurde, ist das betrug was der Verkäufer veranstaltet hat? ich mein das ist doch jemanden eine Uhr aufzwingen unter falschen angaben von informationen das ganze oder nicht? ich bin ganz weit zu dem gefahren und dann kommt sowas bei raus.
Um welche Uhr geht es? Fotos? Preis?
In meiner vorherigen Fragen kannst du nachsehen, es ist die Skagen Uhr die silberblaue wurde mir verkauft für 80€
7 Antworten
Jemand absichtlich zu täuschen ist Betrug wenn das Opfer geschädigt wird und der Täter n Vorteil bekommt oder sich erhofft.
Er hat sich aber recht clever ausgedrückt.
Passen der alte Kaufbeleg und Uhr überhaupt zusammen? Wer schon so täuscht, dem trau ich auch zu ne gestohlene Uhr zu verkaufen.
Wurde in dem Kaufbeleg (was ist das für ein Beleg wenn er die Uhr auch selbst von Privat kaufte?) die Uhr als neu/neuwertig verkauft?
Bei einem Privatverkauf gibt es kein Widerrufsrecht, dass muss nicht erwähnt werden dass es das nicht gibt.
Es gibt aber die Gewährleistung (Sachmängelhaftung). Das es sie gibt muss bei einem Privatverkauf auch nicht erwähnt werden. Der private Vk kann diese aber ausschließen. Das muss nachweislich erwähnt werden, vor Vertragsabschluss. Die Nachweispflicht hat der Verkäufer.
Der Käufer hat aber bei einem Gewährleistungsfall die Nachweispflicht. Bei einer Uhr die als neuwertig verkauft wird, ist der Nachweis nicht schwer wenn sie schon offensichtlich gebraucht aussieht.
Nachteilig für dich: du hast sie gesehen und mitgenommen, es quasi akzeptiert.
Eine Uhr die vor 5 Jahren gekauft wurde und erst vor 2 Jahren mal getragen wurde kann es natürlich geben. Auch kann es stimmen dass er die Uhr nur selten trug, man weiß ja nichts über den Besitzer vor ihm. Von daher clever ausgedrückt. Hier kommt es also drauf an wie der Verkäufer reagiere konfrontiert mit der zeitlichen Diskrepanz und dem fragwürdigen Zustand. Hat er es nachvollziehbar erklären können oder fing er an sich erwischt zu verhalten?
Betrug ist strafrechtlich, deine Ansprüche aber zivilrechtlich. Und der der was will muss es nachweisen können. Hast alles schriftlich? Bei mündlich immer n Zeugen dabei haben. Und bei teureren Geschichten n schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen den beide unterschreiben.
Zweimal getragen wie neu, das ist keine Aussage über das Kaufdatum, sondern über den Zustand. In meinen Augen kein Betrug.
Es kann wahr sein, dass der Verkäufer die Uhr erst 2 Jahre in Gebrauch hatte (also nutzte oder trug) und diese dennoch 5 Jahre alt ist. Also ich meine, Uhr gekauft und in die Schublade gelegt, nach drei Jahren wieder entdeckt und dann 2 Jahre getragen.
Ich sehe in diesen Angaben weder Betrug noch einen Widerspruch.
Und: Wenn ich einen Gegenstand nicht kaufen möchte, dann lasse ich ihn mir auch nicht aufzwingen.
Letztendlich ist es egal wie die Umstände beim Kauf waren. Es gab ein Angebot und du hast es angenommen. Du hast eine gebrauchte Uhr gekauft, das wird sicherlich auch im Preis sichtbar gewesen sein, den du bezahlt hast.
Quartzuhren laufen entweder oder laufen nicht. Ein bisschen laufen gibt es nicht.
Man kann also nur die Batterie wechseln oder bei Schaden einen Werktausch vornehmen. So ein Werktausch kann dann irgendwann ab 7 Jahren oder sogar erst 25 Jahren nötig sein. Diese Uhren laufen Ölfrei und daher wartungsfrei. Eher sieht die Uhr von außen total verratzt aus, bevor ein Werktausch nötig sein wird.
Also einfach eine neue Batterie rein und hoffen, dass sie läuft.
Letztendlich ist es ja nur eine Modeuhr. Für den Moment, nicht von Dauer. Kratzer und Abnutzungen werden schnell sichtbar sein.
Also vergiss jetzt dieses Ärgernis um den Verkäufer und wer am Ende Recht hat.
Gerne Fragen!
Betrug ist es eher nicht, dafür sind die Hürden sehr hoch, hier wird der Nachweis nicht möglich sein.
Allerdings klingt es nach arglistiger Täuschung. In diesem Fall könntest du den Kaufvertrag vernichten und das Geschäft rückabwickeln.