ins ausland auswandern, gold über die grenze nehmen
ich weiß das man nur bestimmte mengen an gold über landesgrenzen oder ins flugzeug nehmen darf. was ist wenn man in ein anderes land ziehen will und man sein ganzen goldschmuck mitnehmen möchte ?
und zählen goldmünzen auch dazu ?
5 Antworten
Natuerlich darfst du dein gesamtes Gold mit ins Ausland nehmen. Hast du allerdings Bargeld, Wertpapiere und Edelmetalle im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr dabei, musst du es vor der Ausreise beim Zoll anmelden. Dort musst du auch erklaeren, wo das herkommt und wofuer du es verwenden willst. Ist alles in Ordnung, gibt es bei der Ausreise keine weiteren Probleme.
Du musst aber natuerlich auch die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes beachten. In den meisten Laendern gibt es fuer Bargeld, Wertpapiere und Edelmetalle ebenfalls Grenzbetraege, bei deren Ueberschreitung eine Anmeldepflicht entsteht. Bei Edelmetallen kann auch eine Zollgebuehr oder Steuer anfallen. Da musst du schon vorher genau pruefen, wie das in deinem Zielland geregelt ist.
Verstoesse gegen die Anmeldepflicht fuehren bei der Ausfuhr aus der EU zu ganz erheblichen Geldstrafen und koennen bei der Einfuhr ins jeweilige Zielland ebenfalls sehr teuer werden.
Ja. Innerhalb der EU kannst du das aber auch muendlich machen, bei der Ausfuhr aus der EU hingegen nur schriftlich.
klar zählen Goldmünzen auch dazu, aber man darf normal grundsätzlich alles mitnehmen außer Verbotene Gegenstände (Waffen,Fleisch und Milchprodukte). Bei Waren mit einem Marktwert über 10000€ muß man diese anmelden und gegegenfalls den Nachweis der Herkunft und des Besitzes sowie der evtl. Versteuerung erbringen.
Man darf natuerlich auch Waffen, Fleisch und Milchprodukte ausfuehren. Ob man die dann aber im Zielland auch problemlos einfuehren darf, ist wieder eine andere Frage.
ich denke mal bei ptb schreckschussrevolvern dürfte es in der eu keine probleme geben, wenn man das anmeldet
Keine Ahnung! Ich weiss noch nicht einmal, was ein "ptb Schreckschussrevolver" ueberhaupt ist, geschweige denn, wie die Waffengesetze in den einzelnen EU Staaten aussehen.
Es kann aber sicher nicht schaden, sich vorher richtig schlau zu machen. Eine Waffe (oder ein waffenaehnlicher Gegenstand), die in einem EU Staat voellig legal getragen werden darf, kann in einem anderen EU Staat schon wieder ganz anderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
ok so hab ich mir das vorgestellt, danke
Es gibt keine Obergrenze für die grenzüberschreitende Mitnahmen von Geld oder Wertgegenständen. Was es gibt, das ist eine Anmeldepflicht und ggf. Nachweispflicht über die Herkunft dieser Gegenstände. Kann man schlüsig darlegen, dass es sich nicht um inkriminierte oder unversteuerte Gelder handelt, steht einer Mitnahme nichts im Wege. Allerdings werden die, die tatsächle legales Vermögen über die Grenze transferieren wollen, dies eher auf elektronischme Wege machen oder Profis überlassen und nicht im eigenen Pkw unter dem Beifahrersitz oder in der Türverkleidung.
und zählen goldmünzen auch dazu ?
ja
Da Gold in Münzen, Schmuck und Barren in Geld umgerechnet würde, und zwar im Tageswert, würde da auch eine entsprechende Geldsumme entsprechend exportiert. Und da sind halt Grenzen gesetzt.
Das stimmt so nicht. Es gibt hier keine Hoechstbetraege. Man kann auch Gold im Wert mehrere Millionen Euro ausfuehren. Allerdings muss das vorher beim Zoll angemeldet werden und dort wird dann auch der Nachweis dafuer verlangt, dass man rechtmaessiger Besitzer des Goldes ist.
Die Anmeldepflicht entsteht, wenn man Bargeld, Wertpapiere (auch Reiseschecks) und Edelmetalle im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr ausfuehrt (also alles zusammen).
Bei der Einreise ins Zielland wird dann aber schnell eine Einfuhrabgabe faellig. Ob und wie hoch, haengt von den Bestimmungen des Ziellandes ab.
du hast ja sehr viel ahnung :)
ok, aber wenn man nun auswandert und eine münzsammlung hat oder viel schmuck darf man den nicht mitnehmen ?? sorry kann ich mir nciht vorstellen
Auch dann würden die Grenzwerte gehalten. DU müsstest es vorher veräußern, dann aufs Konto zahlen und das Konto dann ins Ausland verlagern lassen. So wärst Du auf der rechtlich richtigen Seite.
und wie siehts mit silber aus ?
und außerdem gibt es goldmünzen die als rechtliches zahlungsmittel gelten in denen man in jedem geschäft bezahlen kann, dies wäre dann bargeld. so eine goldmünze hat den goldwert von rund 1000€ aber einen zahlwert von 50€. z.b. wiener philamoniker
Es zaehlt der jeweils hoehere Wert. Bei deiner Goldmuenze mit einem Nennwert von 50 Euro und einem Goldwert von 1.000 Euro waeren das also 1.000 Euro.
und silber ?
Wie Gold.
finde ich eine frechheit. ok danke dir
Wenn es viele Münzen sind wirst Du das Anmelden müssen.Da würde ich mich beim Zollamt erkundigen was ich da mitnehmen kann.Nicht das da etwas Beschlagnahmt wird.
ok danke, und muss ich das innerhalb der eu auch anmelden ?