Habe einen Angelschein und einen Erlaubnisschein...Darf ich nun Freunde zum Angeln mitnehmen, die einen Angelschein besitzen, jedoch keinen Erlaubnisschein?
Alle meiner Freunde einschließlich mich Besitzen einen Angelschein, jedoch bin ich der einzige der einen Erlaubnisschein für ein bestimmtes Gewässer hat. Darf ich sie nun an dieses Gewässer mitnehmen und dürden sie dort auch angeln?
7 Antworten
Fragt sich erst einmal, was für einen Erlaubnisschein Du hast. Falls es nur eine Gasterlaubnis ist, gilt sie nur für Dich und ist nicht teilbar/übertragbar.
Bist Du Vereinsmitglied mit einer Jahreserlaubnis, dann steht Näheres in der Gewässerordnung. Es gibt vereinsintern sehr viele verschiedene Vorgaben, wie mit Gästen zu verfahren ist. Manchmal auch nur Absprachen innerhalb des Vereins.
Manche Vereine bestimmen, wie viele Fremdpersonen am Wasser mitgenommen werden dürfen, die jedoch nicht angeln. Z.B. Familienregelung mit maximal drei Personen.
Grundsätzlich benötigt jeder Gast eine kostenpflichtige Gastkarte oder Gasterlaubnis. Nur in sehr kleinen Vereinen, wo jeder Jeden kennt, existieren Absprachen, ob ein Gast auf die eigene Fangbeschränkung und maximale Rutenzahl mitangeln darf. Auch dann muss der Vorstand vorher informiert werden, damit die Kontrolleure es wissen. Eine so genannte Patenregelung. Du stehst dann persönlich für ein Fehlverhalten des Gastes ein, als ob Du allein geangelt hast. Macht der Gast Blödsinn, dann wirst Du aus dem Verein ausgeschlossen und trägst auch die Strafmaßnahmen. Frage also den Vorstand, ob Gäste erlaubt sind und wie mit Gästen umzugehen ist.
Patenregelungen gibt es auch als kostenpflichtige Gastkarten, wobei die Anzahl der von dir begleiteten Gäste festgesetzt ist und oft auch die Anzahl der eigenen Gäste pro Jahr. Auch diese Gäste angeln dann auf Deine Fangbegrenzung/Fangergebniskarte, aber mit eigenen Angelruten.
Das waren nur zwei Beispiele von sehr vielen Regelungsmöglichkeiten. Aber wenn deine Frage darauf abziehlt, ob Du als Strohmann von den Kumpels billig ausgenutzt werden kannst, so muss ein klares Nein auf deine Anfrage kommen.
Mitnehmen darfst du sie. Angeln dürfen sie aber selbstverständlich nur mit eigenem Erlaubnisschein.
Natürlich nicht. Der Angelschein besagt ja nur, daß du die Prüfung bestanden hast und weißt was du tust.
Jedoch muß sich jeder zusätzlich die Erlaubnis einholen um in einem bestimmten Gewässer auch angeln zu dürfen. Deine Freunde müssen sich also ebenfalls die Erlaubnis vom Teichbesitzer einholen.
In meinem Erlaubnisschein für unser Gewässer steht, dass ich 2 Gastangler mitnehmen darf.
Wenn es in Deinem Erlaubnisschein steht, dann ja, wenn nicht, dann nicht
Mitnehmen darfst du sogar Mr. Trump, aber angeln ohne den für dieses Gewässer gültigen Erlaubnisschein darf dort niemand - ist aber eigentlich doch klar, oder?