Gerichtstermin im Ausland muss ich dort erscheinen?

5 Antworten

Wenn der Gerichtsstand im Ausland ist, findet auch dort die Verhandlung statt.

Ob du dort erscheinen musst, hängt davon ab, ob Deutschland Auslieferungsverträge mit diesem Land hat. Wenn ja, kann es sein, dass du hier festgenommen und in das Land verbracht wirst. Die Kosten dafür hättest dann du zu tragen.

Ob du das Gericht in Deutschland fortführen kannst? Wie, was? Wenn man (zB) einen Vertrag eingeht, wird der Gerichtsstandort festgelegt. Man kann nicht verlangen, dass eine Verhandlung einmal in Berlin und einmal in Moskau stattfindet. Das sagt einem schon der Hausverstand. Weiters kann man sich anwaltlich vertreten lassen. Ausserdem kann man dem Gericht mitteilen, dass man am Soundsovielten dorw wäre und buttet um einen Verhandlungstermin zu diesem Zeitpunkt.

Das kommt darauf an, ob Du Deutscher bist. Deutsche dürfen normalerweise nicht an ein anderes Land ausgeliefert werden, auch nicht zu Zwecken der Strafverfolgung. Wärest Du nicht Deutscher, sähe dies schon deutlich anders aus.

Die Deutschen Behörden werden aber nie aus Eigeninitiative tätig, sondern höchstens nach Aufforderung des Staates, der die Verhandlung durchführt.

Bist Du als Beschuldigter oder als Zeuge geladen?

Ich würde mich mit der Botschaft des entsprechenden Landes in Verbindung setzen und um Beantwortung meiner Fragen bitten.

bariskara88 
Beitragsersteller
 18.09.2010, 09:45

Ich bin Beschuldigter

Konsultiere lieber einen Anwalt.