Frage bezüglich Flughafenkontrolle, ist eine Genitalienüberprüfung auf Drogen zulässig?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, sowas darf nur bei bei dringendem Tatverdacht und mit einer polizeilichen Genehmigung gemacht werden. Ansonsten hat der/die Betroffene (zumindest europaweit) jederzeit das Recht sich zu weigern, eine solch Prozedur über sich ergehen zu lassen. Sollten die Sicherheitsangestellten immer noch Verdacht haben, müssen sie wohl oder über auf andere Mittel zurückgreifen, ein Röntgengerät darf wegen der Strahlung allerdings nicht angewandt werden, es wird in solchen Fällen normal ein Gynäkologe konsultiert oder falls die Betroffene damit auch nicht einverstanden ist ein gerichtliches Verfahren eingelenkt. Der Flug muss dann natürlich storniert werden ect.. Normal reicht aber die Aussage eines Gynäkologen, die die Jungfräulichkeit der zu Durchsuchenden bestätigt.

Ich hoffe ich konnte dir deine Frage einigermaßen zufriedenstellend beantworten nachdem du so lange keine sachliche Antwort bekommen hast.

Requalivahano 
Beitragsersteller
 06.08.2012, 21:28

Danke, ja. Das Problem besteht vor allem darin dass Sicherheitspersonal die Unwissenheit (hier:) ihrer Opfer ausnutzen. Auch kennen diese oft kein Tabu, vortäuschen falscher Tasachen indem sie weiter Druck bei einer Verweigerung ausüben ist gänige Praxis (auch bei Richtern). Sie behaupten sie hätten das Recht dazu, worum es auch immer gerade gehen mag, ich denke da jetzt nicht nur an diesen Fall hier (sondern kenne mehrere). Die Schule lehrt nur beiläufiges und diente hier im Land wo die BRD herrscht schon immer nur der Täschung durch Meinungsausbildung und Dummhaltung, weil die Schüler so beschäftigt sind dass sie ein nebenläufiges Selbststudium kaum praktizieren können. Wenn ich selbst Kinder habe, wohin sollte ich sie zur Schule schicken wenn ich wollte dass sie wirklich sinnvolles und nutzbringendes lernen? Ach dazu könnte ich noch ein Roman schreiben.. ;) aber ich bin irgendwie vom Thema abgekommen.

DollOfTheMirror  06.08.2012, 23:10
@Requalivahano

Ja, das ist wahr. Da lernt man viel Unsinn. Ich habe trotzdem die Zeit zum selbstlernen aufgebracht, zudem kann ich meinen Wirtschafts- und Rechtslehrer in so ziemlich allen Rechtsfragen löchern. Einmal hab ich ihn vor ein ähnliches Szenario gestellt, weil ich selbst das erste Mal allein in den Urlaub fliegen wollte und meine Rechte in jeder Hinsicht wissen wollte. Nach erster Schockiertheit hat er mir dann erklärt, wie sich das verhalten würde. Und wenn man die Menschenrechte kennt, und noch ein paar andere, dann kommt man schnell von alleine drauf, was auf diesen Rechten basierend erlaubt ist, und was nicht.

Macht ja nichts. Man darf ja "ratschen". Verbietet bestimmt niemand. Und ich finde solch Meinungen wie deine eben gehören sowieso viel mehr an die Öffentlichkeit, damit die toten Gehirne unserer Zombi-Gesellschaft mal zum denken angeregt werden. Sofern das überhaupt noch möglich ist.

DollOfTheMirror  06.08.2012, 21:19

Huch, wie ging denn das so schnell? Dankeschön. Ich find es richtig daneben von den anderen, dich als Perversen abzustempeln, aber du weißt ja bestimmt, wie das ist: Gleich und gleich gesellt sich gern, wenn einmal eine dumme Antwort da ist, kommen meist nur noch dumme Antworten nach.

Requalivahano 
Beitragsersteller
 06.08.2012, 21:33
@DollOfTheMirror

Für die Meisten ist das eben Fantasie, weil sie es sich wohl nicht vorstellen können, die Masse kann sich sehr wenig vorstellen ;) aber wie oben beschrieben werden zumindest solche Kontrollen auf irgend eine Weise durchgeführt, meistens wohl seriöser. Dieses beschriebene Ereignis kenne ich selbst nur vom Hörensagen, aber direkt von der Betroffenen.

Die Frage ist zwar schon älteren Datums, aber da offenbar erhebliche Missverständnisse oder Fehlinformationen vorliegen zitiere ich mal die StPO (Strafprozessordnung) für Deutschland, die von allen Vollzugsbeamten zwingend beachtet werden muss:


                                         ............


§ 81a

Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe


(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur
Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von
Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der
ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne
Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine
Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des
Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und
ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige
Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden
oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind
unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich
sind.



§ 81d
Durchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts


(1) Kann die körperliche Untersuchung das Schamgefühl verletzen,
so wird sie von einer Person gleichen Geschlechts oder von einer Ärztin
oder einem Arzt vorgenommen. Bei berechtigtem Interesse soll dem Wunsch, die Untersuchung einer Person oder einem Arzt bestimmten Geschlechts zu übertragen, entsprochen werden. Auf Verlangen der betroffenen Person soll eine Person des Vertrauens zugelassen werden. Die betroffene Person ist auf die Regelungen der Sätze 2 und 3 hinzuweisen.

(2) Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn die betroffene Person in die Untersuchung einwilligt.

                                         ............


[Körperliche Untersuchungen:]
Der Beschuldigte,
gegen den sich eine Maßnahme gemäß § 81a StPO (Körperliche
Untersuchung des Beschuldigten; Blutproben) richtet, muss sowohl die
Inaugenscheinnahme seines Körpers (einfache körperliche Untersuchung) als auch verhältnismäßige Eingriffe in die Unverletzlichkeit seines Körpers dulden.


Zweck einfacher körperlicher Untersuchungen ist es:

-die Beschaffenheit der Körperoberfläche festzustellen

-nach Fremdkörpern in natürlichen Körperhöhlen zu suchen

-körperbedingte psychische Funktionen durch Inaugenscheinnahme festzustellen

-durch sinnliche Wahrnehmung Feststellungen über die Beschaffenheit des Körpers zu gewinnen

-Messungen vorzunehmen.


[Körperliche
Eingriffe:]
Körperliche Eingriffe setzen einen Eingriff in die körperliche Integrität einer Person voraus, mag dieser auch noch so unbedeutend sein (Blutprobe). Ein körperlicher Eingriff liegt insbesondere dann vor, wenn:

-Blut, Harn oder Gehirnflüssigkeit (Liquor) entnommen werden

oder
 

-dem Körper Stoffe zugeführt werden (z.B. Brechmittel).

Körperliche Eingriffe sind dadurch gekennzeichnet, dass durch den Gebrauch medizinischer Geräte Befunde erhoben werden.

Die Untersuchung natürlicher Körperöffnungen (Mund, After, Scheide) sind keine »körperlichen Eingriffe«, sondern als einfache Untersuchungen zu klassifizieren, wenn die Befunde ohne den Gebrauch medizinischer Geräte erhoben werden können.

Für den Laien klingt dies möglicherweise etwas schwierig. Wenn man aber alles genau liest, wird man die meisten der immer wieder verbreiteten Geschichten ins Reich der Märchen und Legenden verbannen.

Abgesehen davon, daß diese Geschichte ins Reich der Märchen gehört:

Falls - bei berechtigtem Verdacht - tatsächlich eine körperliche Durchsuchung stattfinden sollte, wird sie natürlich im einem separaten Raum durchgeführt, und eine anale, bzw. vaginale Inspektion wird ganz sicher von einem Arzt durchgeführt.

Requalivahano 
Beitragsersteller
 26.05.2012, 20:42

So sollte es zumindest sein! Nur dumm wenn man von Menschen hört die vorgeben anderes erlebt zu haben. Das wirft dann die schöne heile Welt über den Haufen.

Kombiniert mit meinen Erfahrungen von "Sicherheitsleuten" bezüglich dessen unmenschlichen und menschenunwürdigen Verhaltens, gehören Zweifel an den Aussagen die mir zur Ohren kamen ins Reich der Märchen!

Doch wiederum das unsittliche, viel mehr verbrecherische Verhalten der sogenannten "Sicherheit" steht für mich fest und es passt auch ins Bild, wenn mal wieder von Sicherheit die Rede ist, was nur genutzt wird zum Entrechten und Entwürdigen und schlussendlich zum Enteignen und Versklaven.

Du bist ja lustig :D

Stell dir mal vor, wenn polizisten nicht berechtigt wären eine Frau zu durchsuchen. Das wäre wie wenn ein neues Gesetz rauskäme, dass Autos an der grenze nicht mehr im auspuff durchsucht werden dürften-Na dann würd ich mir 3Weitere pötte an denn karren bauen und die dann mit Crystle und Zigaretten vollstopfen bis anschlag und 2x täglich die grenze passieren ;)

Das wäre ein schmuggelloch[im wahrsten sinnde des wortes] das sofort ausgenutzt werdne würde. Stichpunktartig muss da einfach kontrolliert werden. Rectal wird das ganze gemacht, indem die zu untersuchende person in ne toilette äh macht, und dabei wird ebenfalls zugeschaut.

Frauen haben hald leider das problem, dass es da noch ne Möglichkeit ist.

Soweit ich weiss werden diese aber nur von weiblichen beamten untersucht.Nicht, dass irgendwelche perversen auf die idee kommen ebamte zu werden um nackte mädchen zu sehen. Und das ganze wird jetzt auch nicht unmenschlich von statten gehen.

Klar ist es nicht schön, sogar entwürdigend, und ich hoffe, dass ich niemals in so ne kontrolle komme, aber ja, es darf untersucht werden.

Requalivahano 
Beitragsersteller
 23.05.2012, 12:36

Es gibt aber andere Mittel und Wege wie Röntgen zum Beispiel so ein Gerät könnte sich ein Flughafen wie in Wien sicher mit Leichtigkeit leisten.

ScaniaMF  23.05.2012, 12:44
@Requalivahano

Vill haben sies ja geröntgt? Aber sie hatte ihre tage und 'n tampon drinnen? Dann muss man auch nachschaun^^

Schreib den Flughafen in Wien doch mal an, ob sie nicht über die anschaffung eines solchen gerätes nachdenken.

Aber um solche kontrollen wird man leider nie rumkommen.

Um auf das beispiel Tschechien nochmal zurückzukommen: Man kann mittlerweile auch autos röntgten, aber auchd as ist schwehr, und manchmal läufts hald doch auf ne demontage des wagens raus. D.h. Türen abbaunund auseinadnerteilen, motorblock ausbauen zylinderkopt abbauen, fenster entfernen usw...

Solche kontrollen dienen u.A. auch der abschreckung. Aber naja, jetzt hats deine freundin hinter sich, und ein weiteres mal wird sies schon nicht erwischen ;)

Requalivahano 
Beitragsersteller
 23.05.2012, 12:54
@ScaniaMF

Ich habe mit keinem Wort erwähnt dass es sich um meine Freundin handelt.

Das Autos komplett auseinander genommen werden find ich im Aufwand schon übertrieben. Sollen sie die Probleme doch an der Wurzel packen und nicht immer nur die Symptombehandlung fördern. So ein Verhalten verrusacht nur Zwist und Streit, Stress und Kosten aber auch das sind Beschäftigungsmaßnahmen um von tatsächlichen Problemen abzulenken.

Wenn die zur Abschreckung jemanden so schickanieren wollen sollen sie dafür eine Schauspielerin einstellen.

Requalivahano 
Beitragsersteller
 23.05.2012, 13:58
@ScaniaMF

Ich seh das anders mit dem nochmal wird man sie nicht raussuchen. Im Gegenteil es werden doch meistens Menschen deshalb raus gesucht weil diese den aufgefallen sind zum Beispiel durch temperamentvollem Verhalten, das weckt glaube ich deren Interesse.

Ich hielt mich früher so genau an die Verkehrsvorschriften dass dadurch sogar Unfälle geschahen, an den ich natürliche keine Schuld hatte, aber wären keine Vorschriften da gewesen hätte ich dem ausweichen können. :D

Ich wurde auch oft angehalten weil 50 gild auch in der Kurve ;) das ist dann wohl ein auffälliges Fahrverhalten. Nun dann sollen sie mich auf gerade strecke nicht blitzen oder mit Bußgeld belegen - wenn ich etwas schneller fahren kann, dann würd ich in der kurve auch langsamer fahren. Vorschriften sind Verkehrsgefährdent. Kontrollen sind Menschengefährdent. Psychische Schäden die dort enstehen können ungeahnte Entwicklungen nehmen, nach dem Motto Du kannst nur ernten was Du säst. Wenn man also Menschen schickaniert und nötigt, züchtet man sich damit Feinde. Und wenn es vielleicht auch lange dauert, kommt es doch meistens auf einen zurück.

Ich glaube ich bin etwas abgeschweift aber es besteht halt die Sorge dass man immer wieder raus gesucht wird. So wie ich das auch erfahren habe. Kaum sah ich eine Streife fuhr sie mir hinterher, ich bin halt so Anziehend das muss man verstehen, einfach unwiederstehlich ;) Mein Strafregister hingegen ist das eines Mönchs :P