Fällt Hausarrest unter Freiheitsberaubung?
Dürfen Eltern einem Hausarrest geben? Ist doch eigentlich Freiheitsberaubung oder? Ist das in Deutschland erlaubt oder steht das unter Strafe? Wie ist das geregelt?
Gibt es einen Mindestarrest den die Eltern nicht überschreiten dürfen?
zb. nicht länger als 1 monat oder so..
11 Antworten
Hausarrest ist erlaubt, sie dürfen dich nur nicht im Zimmer, Keller oder sonst wo einsperren. Das wäre dann nämlich Freiheitsberaubung.
Hausarrest kann erlaubt sein, muss aber nicht. Prinzipiell bestimmen die Eltern über den Aufenthalt.
Es ist unbedenklich, wenn ein guter Grund vorliegt oder du dich gefährdest (z. B. gefährlicher Umgang):
» Ausgehverbot für einen oder mehrere Abende. Z.B. wenn du für Prüfungen lernen und ausgeschlafen sein sollst.
» Ausgehverbot für bestimmte Events, z.B. wenn deine Eltern meinen, dass du nicht auf eine bestimmte Party gehen sollst, weil Du dort gefährdet wärst. Das wäre der Fall, wenn es dort Kriminelle gäbe, die Umgebung gefährlich ist oder weil dort viel Alkohol und Drogen konsumiert werden.
» Hausarrest im Sinne eines Ausgehverbots für einen Tag oder ein Wochenende.
Nicht erlaubtist definitiv, wenn es dich irgendwie entwürdigt oder es über mehrere Tage und Wochen geht:
» Einsperren unter verschärften Bedingungen, z.B. ohne Essen und Trinken
» Generelles Ausgehverbot
» Auch zusätzliche Strafen wie ein generelles Besuchsverbot für Freunde gelten als entwürdigende Erziehungsmaßnahme.
ist jetzt bisschen hochgegriffen. Hausarrest stammt aus dem mittelalter. schade, das man heutzutage solchen mittel greifen muss, anstatt vernünftig darüber zu reden.
Na ja, ein intelligenter Mensch hätte vielleicht vorher mal gefragt, was zu dieser drastischen Strafe geführt hat.
Kinder regen sich oft über "Strafen mittelalter" auf. Wobei man da schon lachen muss. Selten so eine absurde Aussage gehört... Aber diese Kinder denken i.d.R. nie weiter nach... Ursache / Wirkung...
§ 1631 Abs. 2 BGB
wie folgt gefasst: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere
entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Nach diesem Gesetz ist Hausarrest in der Erziehung nur insoweit erlaubt, wenn durch kurze Arrestzeiten keine seelische Gewalt
verursacht wird oder ein Zustand eintritt, der die körperliche
Verfassung des Kindes in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt. Ein
Fernhalten schulpflichtiger Kinder vom Unterricht ist ebenfalls gesetzwidrig.
Ich hab zwar noch nie Hausarrest gehabt weil sie bei mir wollen das ich raus gehe und was mache .. aber länger als ein 1monat geht auch nicht du musst schon raus und dein Spaß haben.. also von Hausarrest halte ich garnichts weil es nichts bringt lg Sandra 😊