Eos Forderungsmanagement
Hi, Meine Cousine bekam heute ein Brief von denen. Sie habe etwas nicht gezahlt was auch stimmt sagt sie. Meine Frage an euch Weiß jemand ob sie jetzt sofort dann einen negativen Schufa Eintrag hat? Danke für eure Antworten
5 Antworten
Hallo,
NEIN! Sie wird nicht direkt einen Schufa-Eintrag kassieren. Das dauert ein wenig aber sie sollte nicht den Kopf in den Sand stecken sondern mit denen reden und irgendwie vereinbaren wie sie es zahlt. Denn wenn sie nicht zahlt werden die unangenehm und werden es ans Gericht weiterleiten. Die wiederum werden einen Vollstreckungstitel geben und dann kann ein Gerichtsvollzieher kommen. Wenn das alles passiert ist, kann es auch passiert sein das sie einen Negativen-Schufa Eintrag hat.
Ist die Forderung denn gerecht? Also ist die nicht zu beanstanden? Wenn doch sollte am besten dagegen gesprochen werden so schnell wie möglich :)
Bei weiteren Fragen hinterlass mir gern ein Kommi :)
Gruß
Fayaz
Ja dann ist es logisch dass das Versandhaus stress macht. Und verantwortungslos ist das nicht... es ist einfach schwer sowas zu zahlen nach der Arbeitslosigkeit. Ich hoffe ich konnte helfen. :)
Alles Gute Euch
Das ist prinzipiell natürlich ein Problem, weil man da nicht einfach so aussetzen kann, sondern verpflichtet ist. Andererseits sind Miete, Strom, Gas, Wasser und Essen wichtiger, so dass das Versandhaus da hintenan stehen muss und ein Verzug da das kleinere Übel ist.
Nur, wenn die Forderung nicht bestritten wurde, sie einer SCHUFA-Klausel zugestimmt hat und bisher zwei Mahnungen erhalten hat
Ein negativer Schufaeintrag ist da nicht so schlimm; wenn die Raten bezahlt sind, muss er als erledigt gelten. Wenn sie kann, sollte sie evtl. die fehlenden Raten komplett nachzahlen.
Werden nur die fehlenden Raten angemahnt, oder wird da die gesamte Restsumme fällig gestellt? Wie hoch sind ggf. die zusätzlichen Kosten? Gerade gegen letztere (Inkassogebühren usw.) kann man sich oft sehr erfolgreich wehren!
Wenn es aber nur ein paar € Mahngebühren sind, würde ich da keinen Streit drum machen.
Nein.
Ein negativer Eintrag darf nur erfolgen, wenn eine Forderung
- gerichtlich festgestellt wurde durch rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid oder Urteil
Ansonsten darf vor gerichtlicher Feststellung nur eingetragen werden wenn SÄMTLICHEN nachfolgenden Punkte erfüllt sind
- Die Forderung ist fällig
- Es liegt Verzug vor
- Die Forderung ist unbestritten
- Im Rahmen des Vertrages zwischen Gläubiger und Schuldner wurde eine wirksame Schufa-Klausel vereinbart
- Der Gläubiger ist Mitglied der Schufa
- Der Schuldner wurde in der Mahnung schriftlich auf die Folgen hingewiesen.
Warum bezahlt sie nicht die Hauptforderung, wenn diese doch korrekt ist? Dazu ein paar Cent Zinsen und pauschal 5,- € für Mahngebühren, Rücklastschrift etc. Damit wäre die Sache gegessen.
Liste mal die Gebühren gerundet auf (Hauptforderung Inkassogebühren etc )
Einen Großteil der Gebühren kann die Freundin bei cleverer Vorgehensweise einsparen
Ratenzahlungen an EOS sind nicht zu empfehlen
Ja sie hat was aus einem Versandhaus bestellt vor 1 Jahr ist dann arbeitslos geworden und konnte die Raten nicht mehr bezahlen jetzt hat sie wieder Arbeit und hat angefangen für raten mtl. Zu zahlen. Bisschen verantwortungslos aber sie meinte ihr sei nichts anders übriggeblieben