Einspruch, Euer Ehren - geht das so?
In amerikanischen Filmen wird immer wieder gezeigt, wie Anwälte gegen allen möglichen Krimskrams stets "Einspruch, Euer Ehren" sagen. Ist das auch in Deutschland so, oder gibt es so etwas in deutschen Gerichtssälen nicht?
4 Antworten
Im US-amerikanischen Rechtssystem ist der Richter so eine Art Schiedsrichter oder Manager der Verhandlung, er wacht darüber dass alle gesetzlichen Regeln eingehalten werden, den Rest machen Staatsanwaltschaft und Verteidiger. Entscheiden muss dann die Jury, der Richter legt dann letztlich das Strafmaß fest wenn es zur Verurteilung kommt.
Hier in D gibt es keine Jury die überzeugt werden muss. Leiten der Verhandlung sowie Bewerten und Beurteilen von Aussagen und Beweismitteln macht hier der Richer, ebenso wie verurteilen und Strafmaß festsetzen.
Bei einem Einspruch handelt es sich im deutschen Recht um einen förmlichen Rechtsbehelf, also um ein Rechtsmittel, welcher im Rahmen verschiedener gerichtlicher Verfahren oder bestimmter Verwaltungsakte erhoben werden kann. Wichtig ist, dass man die Einspruchsfrist einhält, die in der Regel 2 Wochen beträgt.
Das deutsche Rechtssystem ist keine Show wie das amerikanische. In Deutschland geht es ja auch nicht darum, eine Jury aus lauter juristischen Laien zu überzeugen. Auch ist die Staatsanwaltschaft keine "Partei", die "gewinnen" will, sondern soll neutral, ojektiv und unparteilich sein und den Sachverhalt aufklären, mit allen Fakten, die sowohl für die Schuld als auch die Unschuld des Angeklagten sprechen (dass das in der Realität nicht so 100% wegen des Faktor Mensch funktioniert, steht auf einem anderen Blatt).
Somit springt in deutschen Gerichtssälen auch nur dann ein Überraschungszeuge mitten im Prozess auf und brüllt was rein, wenn man ausversehen eine Wiederholung der 2000er-Gerichtsshows beim Zappen erwischt hat ;).
Nein gibt es nicht.
Die Befragung wird vornehmlich vom vorsitzenden Richter (m/w/d) geführt.
Klar kann ich "Einspruch" reinrufen. Das kann dann zu unterschiedlichen Reaktionen führen. Wenn man den Richter unterbricht und stört z.B. zu Ordnungsgeldern ersatzweise Ordnungshaft.
Nicht den Richter unterbrechen.
Aber wenn das "Gegenüber" Unsinn erzählt, und man kann das Gegenteil beweisen, kann man höflich dazwischen funken.
Schließlich ist das Protokoll letztlich ein Beweis und sollte daher "vollständig" sein.
Das ist aber schade. Ich stelle mir das sehr amüsant vor, gegen "Murks" und "Quark" Einspruch erheben zu können.
Wie ist das mit den Befragungen und Entscheidungen des Richters während einer Verhandlung? Kann man dagegen vor Ort auf angemessene Weise "Einspruch" erheben?
Man bittet um das Wort und sagt was man sagen möchte.
Kannst trotzdem mit "Einspruch" intervenieren.