Eingeschlafen - Pizza konnte nicht zugestellt werden
Ich hatte Pizza und Getränke für ca. 24,50 online bei einem Lieferdienst bestellt. Zwischenzeitlich bin ich eingeschlafen. Daher konnte der Lieferdienst das Gewünschte nicht zustellen.
Was ist jetzt mit den 2 Pizzen und den Getränken (3 Bier), muss er sie mir immer noch zur Verfügung stellen?
Schliesslich habe ich die Ware bezahlt, der aufgrund des Kaufvertrasgs eingeschlossene Zustelldienst ist abgegolten, nachdem er mich nicht erreicht hat - die Ware ist aber trotzdem meine.
Auf Anfrage wollte er für die Ware nun 22,0 Euro bei erneuter Zustellung. Möglicherweise deswegen jetzt billiger, weil die Provision des Internetdienstes wegfiel?
Die Ware darf er doch nicht einfach einbehalten / vernichten - oder liege ich falsch? Theoretisch müsste ich mir die Ware abholen können - zumindest die Biere könnte er ja sonst weiterverkaufen.
Übrigens - AGB oder so hat er auf seiner Seite nicht. Muss er das nicht aber laut Internetrecht? (Verbraucherschutz)
Kalaun
3 Antworten
Du schreibst "Auf Anfrage ...". Wann ist Deine Anfrage beim Pizzadienst erfolgt? Am nächsten Tag?
Wie dem auch sei: Die Pizza musste hergestellt werden und konnte nicht an eine andere Person verkauft werden, weil sie zwischenzeitlich erkaltet ist. Die geschlossenen Getränke kannst Du erneut (gegen Gebühr) liefern lassen oder kostenlos abholen.
Moin
Wenn du eine bestellte Ware nicht annimmst, befindest du dich im Annahmeverzug und bist schadensersatzpflichtig.
Für die Pizza bedeutet dies, dass du für den Schaden aufkommen musst, der dem Lieferdienst dadurch entstanden ist, dass du die Tür nicht aufgemacht hast. Da der Lieferdienst die Pizza vermutlich nicht weiterverkaufen konnte, musst du den Schaden (Preis für die Pizza) bezahlen, ohne eine Pizza zu bekommen.
Das Bier wird der Lieferdienst weiterverkauft haben können, sodass dafür kein Schadensersatz zu leisten ist. Da du das Bier schon bezahlt hast, kannst du dir das Bier dort abholen; ein Recht auf eine erneute (kostenlose) Lieferung hast du nicht.
Andererseits gilt dieses natürlich nicht für Bierflaschen, ob die nun im Kühlschrank stehen bei denen und evtl. weiterverkauft werden, ist m.E. nicht zu akzeptieren.
Auf jeden Fall gehören die Flaschen mir, ein Weiterverkauf wäre m.E. sogar strafbar.
Ich tippe mal, dass das sogar ein Betrug sein könnte.
Das ist leider Quatsch. Die Flaschen gehören erst dir, wenn der Fahrer sie dir übergeben hat, sodass eine Strafbarkeit des Lieferdienst nicht in Betracht kommt. Eher könnte eine Strafbarkeit deinerseits in Betracht kommen. Waren bestellen und nicht bezahlen wollen ist nämlich strafbar...
Hallo, also, Deine Ausführungen halte ich für Blödsinn.
Ich habe Pizzen und Getränke über einen Onlinedienst wie Lieferando, Pizza.de oder Lieferheld bei einem ortsansässigen Lieferdienst bestellt.
Dort wird i.d.R. online auch bezahlt oder sonst garnicht erst geliefert.
Mit dem Abschicken der Bestellung bin sowohl ich als auch der Lieferdienst einen Vertrag eingegangen.
Das Geld wurde umgehend abgebucht - wie es nun mal üblich ist.
Ich meinerseits habe meinen Vertrag also in sofern erfüllt, als ich online bezahlt habe.
Der Lieferdienst hat m.E. seinen Vertrag nur teilerfüllt, als er die Waren zustellen wollte.
Dieser Zustelldienst ist Teil des Vertrages und im Preis inbegriffen.
Der Rest des Vertrages - nämlich die Aushändigung meines Eigentums - wurde nicht erfüllt.
Die Aushändigung könnte durch erneute - kostenpflichtige - Zustellung oder Abholung geschehen.
Durch die Bezahlung sind sowohl die Pizzen als auch die Getränke in mein Eigentum übergegangen.
Nicht jedoch in meinen Besitz - auch wenn das mein Verschulden ist.
Wenn er also die bereits bezahlten Getränke weiter verkauft, bereichert er sich an meinem Eigentum - und das ist m.E. strafbar.
In meinem Post war immer die Rede davon, dass die Ware bereits bezahlt ist. Wie bitte schon kann ich mich dann durch die Nichtannahme meines Eigentums strafbar machen?
Die Flaschen gehören mir ab dem Moment, ab dem ich sie bezahlt habe - das hat mit der Übergabe aber auch nicht das Geringste zu tun.
Dem Lieferdienst kann als Schaden also nur entstanden sein, dass er meine Getränke erneut kühlt.
Weiter oben schreibst Du selber: "da du das Bier bereits bezahlt hast" - um dann unten treffender Weise auszuführen: "Waren bestellen und nicht bezahlen wollen ist strafbar."
War es schon spät Nachts?
Moin! Ich denke, dass du weiterhin Anspruch auf die 3 Bier hast und auch die Pizza theoretisch noch haben dürftest. Allerdings musst du auf jeden Fall noch mal für die Zustellung bezahlen bzw. sie selber abholen.
Hi Tengen, genau das ist auch meine Vermutung.
Ich habe mich erst einmal an de Vermittlerdienst gewandt, um nicht voreilig etwas zu unternehmen.
Leider noch keine Antwort (seit 3 Tagen).
Daher auch mein Fingerzeig mit den fehlenden AGB, dass ich gegebenenfalls den Verbraucherschutz einschalte...
Mir ist aber nicht klar, ob die die inzwischen kalte Pizza überhaupt aufheben müssten.
Andererseits gilt dieses natürlich nicht für Bierflaschen, ob die nun im Kühlschrank stehen bei denen und evtl. weiterverkauft werden, ist m.E. nicht zu akzeptieren.
Auf jeden Fall gehören die Flaschen mir, ein Weiterverkauf wäre m.E. sogar strafbar.
Ich tippe mal, dass das sogar ein Betrug sein könnte.
Die haben den online geschlossenen Vertrag nur teilweise - durch den Lieferversuch - erfüllt und es ist mir klar, dass ich entweder nochmals den Transport zahlen oder aber die Ware selber abholen muss.
Danke einstweilen.
Kalaun