Ebay Käuferschutz wie umgehen?
Hallo, möchte einen Artikelverkaufen bei Ebay durch Versteigerung natürlich habe ich nichts zu verbergen kann auch abgeholt werden aber wie kann ich den Ebay Käuferschutz umgehen? Der Käufer kann ja sagen nach einiger Zeit es ist defekt oder sonst was.
5 Antworten
Nur zur Info: Der Käuferschutz hat schon seinen Sinn und Zweck!
Du meinst, daß ein Käufer sich nach einiger Zeit melden kann, wenn ein Artikel defekt o.a. ist? Dafür gibt es Fristen!
Stelle Dir vor, Du wärst der Käufer. D.h. Du erhälst tatsächlich einen Artikel, der beschädigt ist. Dann meldest Du Dich doch auch unmitteilbar nach dem Erhalt der Ware, oder? Außerdem gibt man im Normalfall auch zeitnah eine Bewertung ab, damit der Verkäufer weiß, daß der Artikel angekommen ist.
Und wenn tatsächlich mal ein Schaden vorliegen sollte (wie bspw. bei leicht zerbrechlichen Gegenständen), kann es durchaus sein, daß das Versandunternehmen den Schaden verursacht hat und somit auch für den Schaden aufkommen muß - vorausgesetzt, daß das Paket versichert verschickt wurde und auch der Gegenstand ordnungsgemäß mit ausreichendem Schutz verpackt wurde.
Also, vertraue auch Deinem Gegenüber. Wenn Du das nicht möchtest, gibt
es auch die Möglichkeit, die Artikel auf dem Flohmarkt zu verkaufen. Da
hast Du den direkten Kontakt mit dem Käufer und brauchst keine Angst
haben, daß der später kommt, um etwas zu reklamieren.
Wie Du Dich auch entscheidest (ob Ebay oder Flohmarkt): ICH WÜNSCHE DIR VIEL SPAẞ BEIM VERKAUFEN 😊
Da Kaufverträge gem. BGB abgeschlossen werden, ist der ebay-Käuferschutz, der nur bei Paypal-Zahlung gewährleistet wird, unsinnig.
Ansprüche aus Käufen / Verkäufen können Käufer und Verkäufer jeweils an den Geschäftspartner entsprechend den rechtlichen Bestimmungen stellen.
Der Käuferschutz kann und soll nicht umgangen werden, sonst wäre er ja zwecklos.
Wenn der Artikel abgeholt wird, kann sich der Käufer mit eigenen Augen von der Qualität der Ware überzeugen. Das Argument, der Artikel sei beim Verkauf defekt gewesen, zählt daher nicht. Da es ein Privatverkauf ist, gibt es auch keine gesetzliche Gewährleistung. Somit solltest du als Verkäufer ausreichend abgesichert sein.
Wenn du als privater Verkäufer kein Paypal anbietest, hat der Käufer keinen Käuferschutz.
Natürlich nicht. xD
xD
Wenigstens habe ich ein Hobby, während dir so langweilig ist, dass du random Leute auf gutefrage.net beleidigst. Junge, Junge ...
Geh du mal lieber Minecraft spielen hahahaha