Dürfen meine Eltern über mein Geld bestimmen?

4 Antworten

Hallo,

normalerweise ist es so, dass Minderjährige beschränkt geschäftsfähig sind. Schließen sie einen Kaufvertrag ab, so ist er zunächst schwebend unwirksam, das bedeutet, dass der Kauf erst wirksam wird, wenn die Eltern ihm zustimmen. Eine Ausnahme macht der § 110 BGB. § 110 BGB wird im Volksmund auch "Taschengeldparagraph" genannt. Demnach könntest Du mit Geld, das Dir zur freien Verfügung überlassen wird nach Gutdünken verfahren. Mit Deinem Taschengeld, also auch geschenktem Geld,  könntest Du sofort wirksame Rechtsgeschäfte abschließen. Das will heißen, Du könntest mit Deinem Taschengeld kaufen was Du willst, ohne vorher das Einverständnis Deiner Eltern einholen zu müssen. ABER  auch davon gibt es Ausnahmen. Entscheidend für Deinen Fall ist wohl der Umstand, dass Dir Deine Eltern verbieten, dass Du Dir dieses bestimmte Ding gönnst. Wenn sie Dir den Kauf einer bestimmten Sache ausdrücklich verbieten, dann greift der § 110 BGB nicht mehr. Würdest Du gegen den Willen Deiner Eltern etwas kaufen, so wäre der Kaufvertrag schwebend unwirksam. Deine Eltern könnten ihn wieder rückgängig machen, indem sie ihr Einverständnis verweigern. Ich fürchte dagegen ist im Augenblick nichts zu machen. Versuche sie davon zu überzeugen, dass sparen schön ist aber man auch seine Jugend genießen muss. Schließlich sind diese unbeschwerten Jahre von sehr kurzer Dauer und gerade jetzt einen Teenie mit eiserner Sparpolitik zu quälen, ist nicht sonderlich weise.   

Ja, das dürfen sie leider!

Allerdings würde ich einem 13 jährigen auch erlauben, etwas von dem Geld zu kaufen, einen Teil kann man immer noch ansparen!

Ja dürfen sie. Sie dürfen dir verbieten was davon zu kaufen und es für dich verwalten und ansparen. 

solange du minderjährig bist denke ich ja...