Dispokredit: muss die Bank mir nicht die Zins-Berechnung vorlegen?
Hallo,
ich habe einen Dispokredit bei der DKB.
Die Bank zieht derzeit mehrfach Beträge ab, die ich nicht nachvollziehen kann.
Die Bank verweist selbst auf eine Anlage, die ich nirgends einsehen kann.
Muss die Bank nicht die Berechnung der Zinsen offen legen?
Selbst nach mehrmaliger Nachfrage bekomme ich hier keine Auskunft.
Was kann ich tun?
Danke und Gruß
4 Antworten
Hi! Das liegt in der Natur des Girokontos: allabentliche Saldofeststellung und Bildung der Zinszahlen zur Berechnung, Zinsatz ist Dir bekannt und die Tage ergeben sich eben aus der Zeit in dem der Saldo unverändert bleibt, im Zweifel immer nur ein Tag. Das Zinsergebnis wird praktisch vom System täglich ermittelt und summiert.
Du kannst das leicht selbst nachrechnen mit einer einfachen Exceltabelle, die auf der Standardzinsformel basiert.
Für die Zinsberechnung darfst Du aber nicht auf den Buchungstag abstellen, sondern musst mit dem Valutadatum arbeiten, das ist massgeblich für die Zinsrechnung. Das ganze nennt sich Kontostaffelung und erfolgt maschinell, die Bank hat da auch keine Liste, die man Dir einfach so aushändigen könnte.
Abweichungen erklären sich in aller Regel aus Valutaverschiebungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Programm hier falsch rechnet. Gruss
Die Anlage einfordern, wo das draufsteht. Die Bank ist verpflichtet, dir diese Informationen zu geben.
Wende dich ansonsten mal an eine Verbraucherzentrale.
Ich denke aber, das die Bank das normalerweise schon richtig macht, denn sonst hätten alle Kunden dieses Problem!
Homepage:
Der Dispozins beträgt 7,18% pro Jahr – mit dem Aktivstatus nur 6,58% pro Jahr.
Ausrechnen kannst du es dir damit selbst.
Wie oft abgerechnet wird, hast du bei der Kontoeröffnung unterschrieben.
Die Bank gibt auch die Informationen oder verweist auf einen Aushang, bzw. online eher auf ein Dokument. Denke da reicht Nennung der Zinshöhe vollkommen.
Also im Normalfall kannst du die Konditionen bei Onlinebanken auch entsprechend online einsehen, meistens reicht da ein Verweis auf die Höhe der Zinsen. Die Berechnung an sich müssen Banken nicht offenlegen, denn diese basiert auf der gängigen Zinsberechnung nach deutscher kaufmännischer Art (360 Tage statt 365). Die Gebühren entstehen wie folgt: Überziehungsbetrag x Dispozins x Tage der Überziehung / 360 Tage x 100.
Jede Bank hat ein aktuelles Gebührenverzeichnis, welches auch die aktuellen Dispo-Zinsen beinhaltet. (=> Homepage)
Die Zinsen werden Tag genau berechnet.
Vorrechnen muss die Bank daher nichts
Ich kann deine Angabe nirgends bestätigt finden, dass taggenau abgerechnet werden muss. Wo steht das? Dann muss das ja auch in der Anlage stehen, die es angeblich gibt.
Den Anhang hab ich schon eingefordert. Aber keine Reaktion. Auch wie häufig sie abrechnen dürfen, steht nirgends.