Der Name der auf der Karte steht, ist der Kontoinhaber stimmt es?
Der Name der auf der Karte steht, ist der Kontoinhaber stimmt es?
5 Antworten
... der Name, der auf dem Auto steht, dem gehört auch das Auto, oder wie? ;)
Nein, wie ich schon sagte... "aussagekräftig" ist nicht die Karte, sondern "das Papier" dahinter...
Wie beim Auto also der Fahrzeugbrief (wobei ja an sich auch nur zählt WER den hat, nicht WER drinsteht - auch wenns zwei einander völlig Fremde sind!) - und beim Konto dann ebenso wer beim Geldinstitut "im Papier dazu" (also Programm sag ich mal ^^) steht... - und NICHT auf der Karte... Mit der Partnerkarte ist meine Frau aber etwa "gleichgestellt", und kann (bspw. beim einkaufen) HANDELN (und bezahlen) als wenn es IHR Konto wäre... Will die Bank aber irgendwas GENAU wegen des Kontos... muss dieswe (die Bank) mit MIR sprechen/verhandeln, oder meine Frau bräuchte etwa eine Vollmacht von mir!
Deswegen sind wir übrigens beim zweiten Girokonto (andere Bank, darüber wickeln wir seit Jahren den Eigentumkauf etc. ab) BEIDE von mir als KONTOINHABER angegeben worden...
Nicht unbedingt. Ich könnte zum Beipsiel für meinen Partner (oder für sonstwen, aber wer würde das machen?) eine Partnerkarte bestellen bei Barclays, auf der würde dann SEIN Name stehen, obwohl ICH die Kontoinhaberin bin...
Nein, der des Karteninhabers. ;)
Wenn Du für jemanden z.B. eine Zweitkarte für Dein Konto beantragst, dann steht auch dessen Name drauf, obwohl es um Dein Konto geht.
So schauts aus... ;)
Auf der Karte meiner Frau steht auch deren Name... Kontoinhaber bin aber ICH...
(War ich aber auch vorher schon, meine Frau ist aus einer anderen Stadt zugezogen als wir uns kennenlernten... ;) )
nein, stimmt nicht.
Das stimmt nicht ganz, auf meiner Karte steht mein Name obwohl es ein Gemeinschaftskonto ist.
ich bin 16 und habe eine sparcard