An wen darf ich auf dem Weihnachtsmarkt Glühwein legal verkaufen? Perso verlangen?
Hallo Ihr vorweihnachts GF-ler,
nachdem meiner letzter freiwilliger EInsatz für unsere ROtkreuz Gruppe (Annmalen fremder Kinder im öffentlichen Straßenraum) ja zu teilweise irritierenden Reaktionen führte, habe ich denn mit solch Publikums wirksamen Auftritten erst einmal pausiert. Aber jetzt haben sie mich wieder Dienst verpflichtet. Am Samstag Verkauf von Glühwein und Punsch in der nicht gerade unbelebten Bamberger Fußgängerzone.
Aber jetzt habe ich die bestimmt nicht verkehrte Frage, wie ist es mit dem Alkoholausschank so flapsig lapsig in der Fußgängerzone. Wie kann ich denn wirksam, ohne Haue zu bekommen, sicherstellen, dass nur berechtigte Personen das Gesöff käuflich erwerben? Gibt es eine klare Dienstanweisungen für solche Situationen.? Naja, ich möchte halt nicht wiedermal aufgebrachte Erziehungsberechtigte vor mir stehen haben, die mich bezichtigen, ihren Nachwuchs in euphorische, angetüdelte Stimmung versetzt zu haben. Genausowenig möchten ich einen gestandenen Franken, dem es nach Glühwein verlangt, wutentbrannt auf mich losgehen sehen, nur weil ich eine Legitimation für seinen Kauf zu sehen wünschte.
Bitte gebt mir hilfreiche, aufklärende und praktikable Hinweise.
Das ist doch aber relativ wenig hochprozentiges?