Darf man vom Gesetz aus mit 13 alleine ins Schwimmbad?

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Also erstmal kommts auf die Uhrzeit an.
Und dann haben deine Eltern - Jugendschutzgesetz hin oder her - immer eine Fürsorge- und Aufsichtspflicht.
Das heißt, passiert dir was, wird immer erstmal auch in Richtung deiner Eltern ermittelt und geprüft, ob die was falsch gemacht haben.
Wenn es auch keine Konsequenzen geben mag - auf jeden Fall viel Stress und Ärger.

xelisax 
Beitragsersteller
 09.07.2010, 14:32

Ja meine Eltern reden immer von einer "Aufsichtspflicht" . Was besagt die ?

moosmutzelchen  09.07.2010, 14:45
@xelisax

Entscheidender ist hier wohl die Fürsorgepflicht:
§ 171 StGB Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Wer seine Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

xelisax 
Beitragsersteller
 09.07.2010, 15:04
@moosmutzelchen

Heißt das, wenn mir was im Schwimmbad passiert ( also wenn jemand z.B. auf mich drauf springt) bekommen meine Eltern eine Strafe ?

Dummie42  09.07.2010, 15:17
@xelisax

Nein.

Das heißt, wenn deine Eltern deine natürliche Entwicklung behindern, indem sie dich nicht am normalen Leben teilnehmen lassen, dann können sie eine Strafe bekommen.

moosmutzelchen  09.07.2010, 16:51
@Dummie42

Falsch, Dummie, insbesondere deswegen, da "normal" wohl ein sehr weitläufiger Begriff ist.
Xelisax, so pauschal kann man das nicht sagen, aber ausschließen kann man es eben auch nicht.
Aber geh mal davon aus, dass im Falle des Falles deine Eltern eher an deinem Wohlergehen interessiert sind und die rechtlichen Konsequenzen zur Nebensache werden.

Dummie42  09.07.2010, 23:11
@moosmutzelchen

Oh bitte. Meine Tochter ist auch in dem Alter.

Seit sie 8 Jahre alt ist, geht sie ohne uns ins Schwimmbad. So war das auch früher bei mir, ich war eher noch jünger. Eltern, die Teenagern so etwas verbieten, haben doch nicht alle Latten am Zaun oder gehören einer seltsamen religiösen Gruppierung an.

xelisax 
Beitragsersteller
 10.07.2010, 14:40
@Dummie42

Meine Eltern haben sehr wohl alle Latten am Zaun und gehören keiner religiösen Gruppierung an . Netter gehts wohl nicht oder ?

Dummie42  10.07.2010, 15:14
@xelisax

Ich bin gern ehrlich.

moosmutzelchen  10.07.2010, 16:57
@Dummie42

Ehrlichkeit und Unverschämtheit, Dummie, sollte man nicht verwechseln.
Ich finde 8 zu jung und definitiv wirst du dafür einen auf den Deckel bekommen, wenn dein 8-jähriges Kind im Schwimmbad ertrinkt und ihr nicht zugegen ward.
Und dabei spielt deine Sicht der Dinge überhaupt keine Rolle.
Mal davon abgesehen, obliegt es einzig den Eltern zu entscheiden, ihr Kind noch nicht gehen zu lassen - du kannst das in diesem Falle wohl am wenigsten beurteilen.

Dummie42  10.07.2010, 19:25
@moosmutzelchen

Die Aufgabe der Eltern ist es dafür zu sorgen, dass das Kind ordentlich schwimmen lernt mit sämtlichen Abzeichen, die zu machen sind. So ist meine Tochter mittlerweile ausgebildete Rettungsschwimmerin beim DLRG.

Übrigens beklagt der DLRG Niedersachsen genau das. Es kommt heute immer öfter zum Ertrinkungstod von Jugendlichen, weil sich die Eltern eben nicht um die Schwimmerziehung gekümmert haben.

Weiterhin haben Eltern die Aufgabe Kinder zur Selbständigkeit zu erziehen. Den Nachwuchs überzubehüten, weil theoretisch immer etwas passieren könnte, ist genau das falsche Verhalten, das heutzutage leider immer mehr um sich greift.

Und die Frage lautete: "Darf man vom Gesetz aus mit 13 alleine ins Schwimmbad ?" Wenn ich da nochmal drauf hinweisen darf. Die Eltern behaupteten "Nein"

Ich denke doch sehr, das ich beurteilen kann, dass das Blödsinn ist.

moosmutzelchen  10.07.2010, 23:09
@Dummie42

Es geht hier überhaupt nicht um irgendeine Schwimmerziehung.
Meine Tochter ist auch 8 und kann wunderbar schwimmen. Ich würde sie trotzdem nicht allein gehen lassen, da 8-Jährige für gewöhnlich nicht das nötige Verantwortungsbewusstsein für so einen Alleingang besitzen.
Und wie bereits gesagt - würde was passieren, sind deine ganzen schönen Statistiken und Erklärungsversuche eh für'n Arsch.

Dummie42  11.07.2010, 12:37
@moosmutzelchen

www.familienhandbuch.de:

Der Aufsichtsführende muss selbst erkennen, wie intensiv die Aufsichtsführung notwendig ist. Es gilt der Grundsatz:

Es muss situationsbedingt Aufsicht geführt werden,

d. h. jeweils ausgerichtet an der Gruppe, an deren Alter, Zusammensetzung, deren Besonderheiten und dem konkreten Vorhaben. Ein Zuviel an Aufsicht ist keine sichere Methode um Unfälle zu vermeiden, da dadurch die Selbstständigkeit unterdrückt und der Umgang mit Gefahren nicht erlernt wird.

Und falls du es nicht gemerkt haben solltest - moosmutzelchen - es geht hier um einen 13-jährigen Teenager, der von einem stinknormalen Freizeivergnügen ferngehalten wird und nicht um dein Unvermögen einzuschätzen, wozu 8-jährige in der Lage sind und wozu nicht.

Dummie42  11.07.2010, 12:53
@Dummie42

Und noch was moosmutzelchen. Bei einem großen Teil der tödlichen Badeunfälle sind die Eltern im Bad anwesend und konnten es trotzdem nicht verhindern, weil sie es gar nicht mitbekommen haben.

moosmutzelchen  12.07.2010, 00:31
@Dummie42

Ja, das ist ja schön.
Gibts da auch ne Statistik zu, oder haste dir das jetzt grad aus dem Ärmel geschüttelt?
Im Übrigen verstehe ich deinen Diskussionsansatz nicht, wenn du selbst sagst, dass die Eltern Entscheidungsträger sind.
Und eben nicht du.

xelisax 
Beitragsersteller
 12.07.2010, 19:02
@moosmutzelchen

@ Dummie : Ich kann sehr gut schwimmen, darum geht es überhaupt nicht ! Meine Frage war, ob die Eltern gesetzlich verantwortlich sind falls etwas im Schwimmbad passiert, weil sie nicht anwesend waren !

moosmutzelchen  12.07.2010, 20:22
@xelisax

Deine Eltern sind für dich verantwortlich, bis du 18 Jahre alt bist.
Ob sie im Falle eines Falles strafrechtliche oder sonstwelche Konsequenzen zu erwarten haben, kann man zu 100% weder bestätigen, aber auch nicht ausschließen.
Sowas kommt immer auf den Einzelfall und den konkreten Umstand an.

7 bis 18-Jährige sind für Schäden selbst verantwortlich, soweit die notwendige Einsichtsfähigkeit vorhanden ist und sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln. ---> wenn du was anstellst. Urteilsbegründungen zufolge muss bei einem über vierjährigen Kind keine jederzeitige Eingriffsmöglichkeit der Aufsichtsperson mehr gewährleistet sein. ---> Eltern müssen nicht neben dir stehen. Informieren Sie Ihr Kind gemäß seinem Alter und seiner Entwicklung über mögliche Gefahren, zum Beispiel bei Spiel, Sport, im Straßenverkehr, bei Ausflügen. --> Eltern müssen dir sagen was passieren kann und was du zu unterlassen hast. Kinder benötigen auch Freiräume, um zu lernen, mit Risiken und Gefahren umzugehen. ----> ab ins Schwimmbad nachdem dir die Eltern gesagt haben was du zu tun und zu lassen hast - notfalls mit jemand anderem der aufpasst. Du kannst ja - zur Beruhigung deiner Eltern - ausmachen, das alle 1-2 Stunden anrufst (falls du ein Handy hast).

moosmutzelchen  09.07.2010, 16:59

Will heißen, wenn ich ein 5-jähriges Kind für eine Stunde allein zu Hause lasse und es verschluckt sich und erstickt, werde ich nicht zur Rechenschaft gezogen?!
Wohl kaum!
Und "was anstellen" muss nicht immer gleich vorsätzlich oder fahrlässig sein.

Frollino  09.07.2010, 19:56
@moosmutzelchen

Es heißt immer "gemäß seinem Alter und Entwicklung" und die Zeilen sind Auszüge was die Rechtsprechung angeht. Wer würde ein 4-jähriges Kind alleine lassen???? Es sind auch schon Kinder im Teich neben dem Haus ertrunken und die Eltern waren nur ein paar Meter entfernt... oder das Kind hat im Badezimmer mal schnell WC-Reiniger getrunken während die Mutti aufgespült hat...Sehr dehnbar das alles, aber als normal denkender und verantwortungsbewusster Mensch weiß man was zu tun ist und was gegebenenfalls übertrieben ist.

moosmutzelchen  10.07.2010, 00:23
@Frollino

Ja eben.
Und da dies zu entscheiden einzig bei den Eltern liegt, ist es demnach völlig in Ordnung, wenn sie ihm den Alleingang ins Schwimmbad nicht gestatten.

Liebe/r xelisax

Es gibt Kein Gesetz was rechtlich verbietet dich allein ins Schwimmbad ziehen zu lassen (oder mit Freunden). Deine Eltern würden keine Schuld tragen falls Probleme auftreten. Mit 13 darfst du ob in Österreich in Deutschland oder in der Schweiz allein ins Schwimmbad. Da gibt es keine Rechtliche Regelung.

Das sollen dir deine Eltern mal zeigen, wo das steht. Wenn das stimmen würde, dürften Menschen ja bis zu ihrer Volljährigkeit keinen Schritt ohne ihre Eltern machen.

Dafür, dass deine Eltern abgesichert sind, wenn du den Stöpsel aus dem Pool ziehst, sollten sie eigentlich eine Haftpflichtversicherung haben.

Das einzig, was du haben solltest um allein schwimmen zu gehen - ist aber leider keine Vorschrift - ist mindestens das Bronzeabzeichen.

xelisax 
Beitragsersteller
 09.07.2010, 14:12

Es geht weniger darum, dass ich den Stöpsel aus dem Pool ziehe, sondern eher darum was z.B. ist wenn jemand in der Rutsche auf mich drauf hüpft.

Dummie42  09.07.2010, 14:14
@xelisax

Risiko...

Das ist nun mal das Leben.

Um so was zu verhindern gibt es in jedem Bad Bademeister und Regeln.

Klar ? Ich war mit 11 schon allein im Schimmbad.^^