Darf man fremde Geschichten von fanfiction.de auf Youtube vorlesen?
Ich wollte mal harry Potter fanfictions von ff.de auf Youtube vorlesen. Darf man das, oder weiß jemand, ob die Geschichten urheberrechtlich geschützt sind?
8 Antworten
Puh, das ist rechtlich betrachtet tatsächlich eine schwierige Frage. Es stimmt zwar grundsätzlich, dass das Urheberrecht von Geschichten beim Autor liegt, da Fanfiktions an sich allerdings schon gegen das Urheberrecht verstoßen, dürfte sich eine Klage als schwierig erweisen. So genau kenne ich mich da nicht aus.
Aber mal ganz abgesehen davon, frag den Autor doch einfach um Erlaubnis. Wenn du die Geschichte eines/r Autors/in vorliest, ist das ja quasi Werbung für sie/ihn, das heißt ihr hättet in diesem Fall beide etwas davon. Fragen kostet nichts und ist wohl nicht zu viel verlangt.
LG
Danke! Hat alles funktioniert
Manchmal steht da eine Lizenz bei - wenn nicht - frag den Autoren, alles andere wäre unhöflich und rechtlich eventuell problematisch.
Danke
Rein rechtlich gesehen darfst du das nicht. Es gibt sowas wie das Urheberrecht. Solange du nicht ausdrücklich die Erlaubnis dazu hast darfst es weder verwenden noch sonst iwo hochladen. Und irgendwelche Quellen angeben bringt dir da auch nichts.
So rechtlich gesehen ist das schwer weil ffs auch so einige rechtliche probleme haben, aber du solltest zumindest denn anstand haben zu fragen, und akzeptieren wenn du abgelehnt wirst.
Frage Beispiel:
Hallo liebe/r superfanfictionschreiber123,
Ich habe deine fanfiction gelesen und mir gefällt sie wirklich sehr!
Sie hat mich so inspiriert und gefallen das ich sie gerne auf Youtube vorlesen würde, aber natürlich nur mit deiner Einverständnis.
Ich würde natürlich Credit geben und deinen Namen in den Titel, Beschreibung und in den anfang des videos packen.
Dein/e annabasting
Haha! Vielen dank. So hab ich es gemacht:)
Gehen wir einmal davon aus, dass Fanfiction-Geschichten die nötige Schöpfungshöhe haben, dann sind die natürlich urheberrechtlich geschützt. Mit allem, was dazu gehört. Und das heißt: Ohne Genehmigung des Autors (und evtl. weiterer Rechteinhaber) darfst Du die Geschiche nicht einfach irgendwo veröffentlichen, auch nicht vorlesen.