Bromazepam am Steuer strafbar?
Hallo zusammen,
konsumiere gelegentlich bromazepam und will heute Nachmittag in die Tschechei bis mögen zum bummeln ...da ich mitbekommen habe, da sie verschärft Kontrollen machen, habe ich ein mulmiges Gefühl. Ich konsumiere nur bromazepam und habe auch nicht vor, Meth oder so ein Mist dort zu kaufen. Was könnt ihr mir raten. Dass ich mit benzos aufhören muss, das weiß ich.. Lg vicky
2 Antworten
Google hat geholfen...
"Das Mittel beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit und das Reaktionsvermögen, besonders in der Kombination mit Alkohol. Nach der Einnahme sollte daher nicht am aktiven Verkehr teilgenommen werden oder Maschinen bedient werden"
Quelle: https://www.netdoktor.at/medikamente/bromazepam-genericon-6-mg-filmtabletten-273011
Dich wird in erster Linie kein Polizist, wenn du dich normal verhältst, verurteilen wegen dem Konsum von Bromazepam. Du solltest denke ich selber einschätzen können, wann du nicht mehr fahren kannst. Solltest du trotzdem fahren und es kommt zu einem Unfall wird die Versicherung sich rausreden. Von einer Straftat steht im Internet nichts direkt.
Du kannst strafrechtlich nicht dafür belangt werden, wenn du unter dem Einfluss von Bromazepan Auto fährst.
Wenn du unter dem Einfluss von Bromazepan einen Unfall baust, kann dir das u.U. zum Problem werden.
Danke auch wenn etwas spät ;)
Vielen Dank. Was ist wenn ich paar bromazepam Tabletten an der Grenze gesehen werden von den Zollbeamten? Können die das dann konverstieren? Nicht oder?
Nein. Reisende dürfen Arzneimittel zum persönlichen Gebrauch aus Deutschland mitführen. Nach dem deutschen Arzneimittelgesetz gibt es bei der Ausreise aus Deutschland hierfür keine Beschränkungen.
Die Regelungen zwischen den unten genannten Schengener Staaten erfordert eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Vertragsabkommens für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Tschechische Republik. Die notwendige Bescheinigung für die Schengener Staaten erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Die zum herunterladen angebotene Bescheinigung muss von Ihrem Arzt ausgefüllt werden, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Vergessen Sie nicht, wie oben beschrieben, die Bescheinigung von der Landesgesundheitsbehörde beglaubigen zu lassen. Beachten Sie auch, dass die ärztliche Bescheinigung eine maximale Gültigkeitsdauer von 30 Tagen hat.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Meine Frage ist nur was könnte mir an der Grenze passieren?