Bilder aus Google für Hausarbeit verwenden?

3 Antworten

Wenn die Hausarbeit nur für den Lehrer bestimmt ist und für den Klassenverband, dann gilt das laut Urteilen nicht als Öffentlichkeit im Sinne von UrhG § 15 Absatz 3: gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Wenn die Arbeit aber für eine größere Gruppe gedacht ist, etwa eine ganze Jahrgangsstufe, dann gilt das schon als eine Veröffentlichung. Dann muss man entweder eine Zustimmung des Urhebers haben laut UrhG § 31 -

oder man muss einen wichtigen Grund haben für sein Zitat im Sinne von UrhG § 51. Eine reine hübsche Illustration ohne tiefere Aussagekraft für deinen eigenen Text ist kein wichtiger Grund!

Das Persönlichkeits-Recht des Abgebildeten laut KUrhG greift auch nur, wenn das Bild in die Öffentlichkeit gelangt oder als Kopie verbreitet wird: gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

Und auch nur dann, wenn der Abgebildete auf dem Bild zu erkennen ist! Das ist er anhand seines Blinddarms aber selten ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Offiziell auch nur dann, wenn du den Urheber um eine Nutzunglizenz bittest. Inoffiziell ist eine Hausarbeit ein recht geschlossener Kreis und dein Lehrer kann nicht wirklich nachvollziehen ob du zB 50cent Lizenzgebühr Gezahlt hast oder nicht....wirklich geltend kann der Urheber das ja nur machen, wenn er es bemerkt

VIOOLAA 
Beitragsersteller
 08.12.2013, 17:46

Okay danke! Also die Lehrer haben uns gesagt, dass wir wenn wir Bilder aus dem Internet nehmen die Quellen angeben müssen. Dann ist es erlaubt. Ich war mir nur unsicher, ob das auch bei einem Röntgenbild gilt, weil das ja eigentlich etwas privates ist oder ob damit alle Bilder gemeint sind. :/

Eigentlich nicht , Nutzungslizenz !