Bankggebuehren bei Abbuchung geschlossenem Konto

3 Antworten

http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift#Lastschriftr.C3.BCckgabe

Die Bank will kein Geld von dir, du bist ja kein Kunde mehr. Da bist da außen vor, das ist ene Sache zwischen Bank und Verein.

Die Bank will Geld von deinem Verein, weil die Lastschrift zurückgebucht werden mußte. Das magst du als unfair empfinden, aber Gebühren für die Rückgabe von Lastschriften sind rechtens.

Der Verein wiederum wendet sich an dich, immerhin hast du durch deine Vergeßlichkeit Kosten verursacht. An der Stelle könntest du jetzt ansetzen und dich gegen die Forderungen deines Vereins wehren, das kommt allerdings auf die Satzung deines Vereins an.

tjorven 
Beitragsersteller
 18.01.2015, 11:59

ja, das ist genau der vorgang. aber wo entstehen denn da kosten und wenn, wie setzen sich diese zusammen? ich wuerde mal ganz stark vermuten, das laeuft heute komplett elektronisch, mein verein bekommt eine meldung auf ihr konto, das der bertrag nicht abgebucht werden kann und das wars? wo sind da 5 euro kosten aufgetreten?also das muesste die bank schon transparent darlegen, wie sich die kosten zusammensetzen, sonst ist das willkuer.

Ezekiel  18.01.2015, 12:05
@tjorven

Nein, es ist definitiv keine Willkür.

Es gibt ganz klare Regelungen dafür, die Banken vorschreiben, wieviel Gebühren sie in welchen Fällen höchsten nehmen dürfen. Und die Rückgabe von Lastschriften kostet nunmal etwas.

Du kannst jetzt natürlich sagen, daß die das gefälligst umsonst machen sollen, aber mit Willkür hat das überhaupt nichts zu tun. Die Bank hat eine Leistung erbracht und will Geld sehen.

hallo tjorven - sofort schriftlich dieser völlig absurden Bankforderung widersprechen. Geh auf alle Fälle auch zur Verbraucherzentrale oder zu einer kostenlosen Rechtsberatung.

Hallo tjorven,

ich bin momentan Kundenberater einer deutschlandweit bekannten Bank. Kurze Frage zum Problem, da deine Beschreibung etwas verwirrend für mich geschrieben wurde:

Konto wurde aufgelöst vor einem Jahr - Verein wollte von diesem Konto einen Beitrag abbuchen/einziehen. Wie ging es dann weiter?

tjorven 
Beitragsersteller
 18.01.2015, 11:50

ja, das ist auch verwirrend zu erklaeren, aber eigentlich ganz einfach:) der verein (volkshochschule) hat bei solchen faellen gleich ein inkassounternehmen, von denen habe ich post bekommen, fuer den betrag, den ich schulde inkl. 4,80 fuer den versuch, von meinem alten bankkonto abzubuchen. das berechnet die alte bank der volkshochschule und die will es natuerlich von mir wiederhaben...

d4nlo  18.01.2015, 12:10
@tjorven

Alles klar, jetzt habe ich den Sachverhalt besser verstehen können. Nachfolgende Antwort wird etwas länger:

Da ich nicht weiß bei welcher Bank du dein altes Konto hattest, kann ich nur spekulieren, denn die AGB's der einzelnen Banken können stark voneinander abweichen. Meiner Meinung nach hast du dich falsch verhalten: Du hattest ein bestehendes Vertragsverhältnis mit der Volkshochschule, bzw. einen aktiven Abbuchungsauftrag. Wechselst du nun die Bank und das Konto, musst du diese Firmen/Vertragspartner darüber informieren. Schriftlich, per Mail völlig egal... Hauptsache sie wurden darüber informiert. In deinem Fall ist die Volkshochschule davon ausgegangen, dass du dein Konto immernoch bei der damals angegebenen Bank hast, sie wussten nicht das dies bereits geschlossen wurde und somit dem Zahlungsverkehr nicht mehr zur Verfügung steht. Woher sollen Sie es auch wissen? In diesem Fall, tritt deine alte Bank nur noch als "Zwischenpartei" auf: Die Schule versucht abzubuchen, bekommt die Rückantwort, dass dies Konto nicht mehr besteht, dadurch verzerren Sich die Abbuchungen der Schule. Merke dir am besten für die Zukunft, direkt an alle Beteiligten zu denken bei einem Bankwechsel. Da hängt mehr dran als nur das Konto zu schließen und woanders ein neues zu eröffnen. Manche Banken, so wie wir, bieten einen sogenannten "Umzugsservice" dem Kunden an. Bedeutet, dass wir an alle seine Abbuchungspartner herantreten mit dem Hinweis, dass sich das aktive Konto verändert hat. Oftmals ist der Kunde aber selbst in der Bringschuld. Ein anderes kleines Beispiel: Durch den wichtigen Schriftverkehr ist der Kunde (aufgrund der AGB's) dazu verpflichtet die entsprechende Bank über einen Wechsel seines Wohnsitzes zu informieren. Es lässt sich technisch nicht anders bewältigen, zu überprüfen ob die Anschrift noch gültig ist. Sollte die Post wieder zurückkommen und es wird keine andere Adresse von ihm gefunden, werden ihm ebenfalls Gebühren für eine Adressermittlung über das Einwohnermeldeamt berechnet.

Tipp: Spreche mit deiner Schule über die Gebühren und zeige etwas Einsicht, dass du vergessen hast, sie über einen Kontowechsel zu informieren. Vielleicht lässt sich der Ansprechpartner dann etwas besänftigen. Deine alte Bank ist nicht zur Verantwortung zu ziehen. Nimm meine Antwort bitte nicht böse oder angreifend auf. Hoffe das ich dir das nicht ganz untypische Verhalten deiner Bank etwas verständlicher aufzeigen konnte.

tjorven 
Beitragsersteller
 18.01.2015, 12:41
@d4nlo

vielen dank fuer die ausfuehrliche antwort, sehr nett! ja, deine schilderung ist richtig, ich habe es versaeumt, der vhs mein neues konto mitzuteilen, wobei ich meine, ich haette denen nie ein lastschriftverfahren zugeteilt, ich habe sonst die rechnungen bekommen und selber ueberwiesen, weil ich weiss, das man schnell so sachen wie kontowechsel vergisst allen evtl. mal beteiligten mitzuteilen, die wieder auf die idee kommen koennten, was einfach so von meinem konto abzubuchen. daher werde ich nochmal bei der vhs nachfragen, wieso die mir keine rechnung geschickt haben bzw. wo ich denen die erlaubnis erteilt habe, einfach von meinem konto abzubuchen. und zu dem betrag, den die bank abbucht (5 €). wie setzt sich denn der zusammen? das muesste ja eigentlich so in den agb's stehen, das 5 euro faellig sind bei abbuchungsversuch bei geschlossenem konto. ansonsten wuerde ich denken, die vhs hat eine nachricht auf ihr konto bekommen, das abbuchung nicht moeglich und 5 euro gebuehr. aber das geht ja vermutlich alles elektronisch und sind keine menschen involviert, also eigentlich de facto keine ausgaben fuer die bank, oder? das ist ja das, was mich so aergert, die berechnen einfach geld fuer, wie ich vermute, null arbeitsaufwand.

d4nlo  18.01.2015, 12:59
@tjorven

wobei ich meine, ich haette denen nie ein lastschriftverfahren zugeteilt, ich habe sonst die rechnungen bekommen und selber ueberwiesen, weil ich weiss, das man schnell so sachen wie kontowechsel vergisst allen evtl. mal beteiligten mitzuteilen, die wieder auf die idee kommen koennten, was einfach so von meinem konto abzubuchen. daher werde ich nochmal bei der vhs nachfragen, wieso die mir keine rechnung geschickt haben bzw. wo ich denen die erlaubnis erteilt habe, einfach von meinem konto abzubuchen.

Sollte dies tatsächlich so sein, dass du dich nicht mehr an eine Einwilligung zum Lastschriftverfahren erinnern kannst, lasse dir bitte von der VHS eine Kopie des Dokuments mit deiner Unterschrift zukommen. Ebenfalls könntest du an deine alte Bank herantreten, ob so ein Dokument vorliegt. Dann hättest du wiederrum ein Argument gegen das Verhalten der VHS. Bitte prüfen!

und zu dem betrag, den die bank abbucht (5 €). wie setzt sich denn der zusammen? das muesste ja eigentlich so in den agb's stehen, das 5 euro faellig sind bei abbuchungsversuch bei geschlossenem konto. ansonsten wuerde ich denken, die vhs hat eine nachricht auf ihr konto bekommen, das abbuchung nicht moeglich und 5 euro gebuehr. aber das geht ja vermutlich alles elektronisch und sind keine menschen involviert, also eigentlich de facto keine ausgaben fuer die bank, oder? das ist ja das, was mich so aergert, die berechnen einfach geld fuer, wie ich vermute, null arbeitsaufwand.

Wie ich weiter oben schon gesehen habe, hat jemand anderes auch dazu geantwortet. Dies stimmte teilweise: Gebühren für Lastschriftrückgaben, weichen von Kreditinsitut zu Kreditinsitut ab. Sind festgehalten im Preis- und Leistungsverzeichnis die das Kreditinsitut offen auslegen muss, sodass es für den Kunden einsehbar ist. Warum die Gebühren dementsprechend hoch sind, hängt von der jeweiligen Bank ab. Ich gebe dir Recht, in Zeiten von Internet, Electronic Banking etc. wird der menschliche Aufwand ziemlich reduziert. Allerdings entscheidet immernoch die Bank über die Zusammensetzung der Gebühren. Oftmals ein Grund für die Kunden die Bank zu wechseln. Du hast die Möglichkeit (rechtlich) dagegen vorzugehen, wenn dir die Gebühren zu hoch sein sollten. Rechne dir allerdings keine großen Gewinnchancen aus, da du mit der Unterschrift zur Kontoeröffnung damals den AGB's und dem Preis - und Leistungsverzeichnis zugestimmt hast und frage dich, ob es die 5 € wert sind?