Ab wie viel Jahren darf man mit einem kleinem Cross Motorrad fahren?
Habe gerade ein Video gesehen, wie ein 12-14 Jähriger durch off Road fährt, also nicht auf der Straße. Und wollte Fragen ab wie viel Jahren man so ein kleines Motorrad fahren darf, oder ob er Illegal gefahren ist?
Hier das Video das ihr mich versteht
https://www.youtube.com/watch?v=445CVfj2Nj0
guckt ab 3:08 ..
Und ja er ist nicht älter als 14..
LG
3 Antworten
Da eine Cross-Maschine keine Strassenzulassung hat und nur im Gelände gefahren werden kann, gibt es keine Altersbeschränkung. Und so mancher später erfolgreicher Rennfahrer hat schon mit 5 auf einem Crossmaschinchen gesessen. Und dann auch erfolgreich Cross-Rennen bestritten. Es kommt immer auf das Umfeld an. Wenn so ein Mini im Fahrerlager aufwächst, ist das Fahren auf einer Cross-Maschine nichts ungewöhnliches und keiner ist erstaunt. Auch Söhne von Rennfahrern in der MotoGP wachsen im Fahrerlager auf und versuchen sich dort an kleinen Maschinen. Wo ist also das Problem.
Das ist nicht illegal, weil die Jugendlichen nicht auf der Strasse fahren, sondern auf abgesperrtem Gelände.
Was den Film angeht. Diese zwei Dumpfbacken als Kommentatoren sind voll daneben. Die Szenen sind größtenteils so, wie es nicht stattfinden sollte.
Und die Crosser in den Szenen haben sich absolut falsch verhalten. Auch ein Feldweg gilt als öffentlich und ist damit für Fahrzeuge ohne Zulassung gesperrt. Nebenbei bemerkt, auch die Mountain-Biker müssen sich an die Verkehrsregeln halten, wenn sie sich im öffentlichen Raum bewegen. Dazu gehört, dass sie auf dem Gehweg nichts zu suchen haben, zumal wenn nebendran ein Radweg ist. Oder Fahrräder, die auf dem Weg abgelegt werden, behindern andere Menschen, besonders diejenigen, die nicht ausweichen können, wenn sie z. B. mit dem Rollstuhl unterwegs sind. Mütter mit Kinderwagen "freuen" sich sicherlich auch über den Slalom, den sie dann fahren müssen. So wirklich nachgedacht hat von den Typen wohl keiner.
Wenn keine Zulassung besteht, dann darf derjenige nur auf befriedeten Privatgelände damit fahren.
Für alle anderen Wege muss das Teil eine Zulassung haben und eine entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden oder wenn das Teil unter ein Mofa fällt die Mofa-Prüfbescheinigung.
Befriedet heißt eben NICHT umzäunt oder sonst irgendwie durch bauliche Maßnahmen getrennt ...
Er ist illegal gefahren ...
Zum einen durfte er mit ziemlicher Sicherheit nicht dort fahren und zum anderen war es Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat, wenn er nicht die benötigte Fahrerlaubnis hat.
Gruß Michael
Sag ihm lieber noch das „befriedet“ - „umzäunt“ bedeutet.