Ab wann darf man in Berlin Silvester Knaller zünden, also von wann bis wann (Uhrzeit)?
5 Antworten
Hallo Funlife18,
da diese Frage immer wieder in verschiedenen Foren auftaucht, möchte ich gerne diese Frage mit Antworten ausführlicher aus einem anderen Forum übernehmen.
Wann darf ich an Silvester Feuerwerk (Klasse II / Cat. 2) abbrennen ?
- Die Sprengverordnung sieht ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2 vom 2.1 - 30.12 eines Jahres für Nichtscheininhaber (also Normalkonsumenten) vor. Im Umkehrschluss heißt dies, dass das Abbrennen für Volljährige generell den ganzen 31.12 sowie 1.1 erlaubt ist.
In den Medien hört man immer wieder von Regelungen wie "18 - 1 Uhr in der Silvesternacht". Was hat es damit auf sich ?
- Tatsächlich können örtliche Behörden die Zeitvorgabe aus der SprengV weiter einschränken. Entgegen der allgemeinen Annahme können diese Einschränkungen aber nicht für Feuerwek allgemein, sondern nur für Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung (Böller, Knallraketen) erlassen werden. Fontänen, Batterien und Raketen, bzw. generell alle Feuerwerkskörper mit Leuchteffekt (auch Bombenraketen und laute Batterien) sind von zeitlichen Einschränkungen nicht betroffen.
Hierbei handelt es sich genau genommen um eine Gesetzeslücke, da das Gesetz erlassen wurde, als es noch keine Batterien und auch keine Bombenraketen gab.
Können weitere Einschränkungen seitens der örtlichen Behörden erlassen werden ?
- Ja. Neben der Möglichkeit, reines Knallfeuerwerk zeitlich einzuschränken, kann Feuerwerk allgemein örtlich eingeschränkt werden, z.B. kann das Abrennen in unmittelbarer Nähe zu besonders brandgefährdeten Gebäuden verboten werden. Die "unmittelbare Nähe" wird hierbei in der Regel auf 200 Meter Mindestabstand für Höhenfeuerwerk, sowie 50 Meter für Bodenfeuerwerk festgelegt.
Zudem ist beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb der Silvesternacht auf die Ruhezeiten zu achten. Ein Abbrand von Batterien, Raketen oder anderen lauten Feuwerkskörpern ist in der Nacht vom 30.12 auf den 31.12 sowie am 1.1 nach 22 Uhr verboten. Ruhige Fontänen sollten dagegen kein Problem darstellen.
Wo bekomme ich Informationen über eventuelle Einschränkungen in meiner Stadt ?
- Praktisch jede Stadt (auch Berlin) oder Gemeinde besitzt eine eigene Internetpräsenz. Hier könnt ihr kurz vor Silvester, meist unter dem Unterpunkt "Bekanntmachungen", in Erfahrung bringen, ob es in eurer Stadt oder Gemeinde Einschränkungen gibt. Ist keine amtliche Bekanntmachung auf der Homepage eurer Stadt bzw. Gemeinde zu finden, so ist davon auszugehen, dass der §23 SprengV. uneingeschränkt gilt.
Natürlich könnt ihr euch auch telefonisch bei den örtlichen Behörden (Ordnungsamt, Amt für Arbeitsschutz oder Polizei) informieren.
Aber Vorsicht : Da das Thema Silvesterfeuerwerk eher ein Randgebiet ist, sind die Mitarbeiter der Behörden unter Umständen gesetzlich nicht immer ganz auf der Höhe. Solltet ihr also von einer Behörde eine nicht zufriedenstellende, oder sogar gar keine Auskunft erhalten, versucht es bei der nächsten Behörde, oder greift im Zweifel auf das Internet zurück.
Vorsicht auch bei Informationen aus den Medien (Zeitung, Fernsehen usw.) : Diese sind oft fehlerhaft und nicht verlässlich, besonders, wenn die Informationen innerhalb eines Artikels oder Bericht über Silvester oder Feuerwerk allgemein erscheinen. Anders sieht es aus, wenn es sich um den Abdruck einer offiziellen amtlichen Bekanntmachung handelt.
Quelle: http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=24712
Okay, Dankeschön und guten Rutsch;)
unterschiedlich wird von der stadt vorgegeben.
vom gesetzt, 31.12 0 uhr morgends bis 1.1 12 uhr abends
von den städten meist 18uhr bis zum nächsten abend
teilweise aber auch strenger
kannst bei deinem stadthaus oder dorfhaus weiss ja nich wo du wohnst anrufen :)
Feuerwerkskörper der Klasse II zwischen 31. Dezember um 0:00 Uhr und dem 1. Januar um 24:00 Uhr erlaubt.
ab 23:00 Uhr glaub ich.
Okay danke weißt du wo man das nachlesen kann?