Die Frage nach den Rechten könnte allenfalls ein Hellseher beantworten.

Das fängt schon damit an, dass wir nicht wissen, wer Mieter der Wohnung laut Mietvertrag ist.

Das geht weiter damit, dass der Fall ja offenbar internationale Bezüge hat. Man weiß ja noch nicht einmal, ob die Ehe in Deutschland oder in Serbien geschlossen wurde.

Da kann die Empfehlung nur lauten, einen auf das Ehe- und Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Das lässt sich auch über das Internet machen.

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Wie wird die ETW denn jetzt genutzt? Ist sie vermietet? Wer kassiert die Miete? Steht sie leer.

Gehen wir mal vom Leerstand aus, dann trägst Du die Hälfte von allen Kosten.

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Andere Ansicht.

Wer gut und wer böse ist, ist nun einmal vom eigenen Standpunkt abhängig.

Für Taten, für die man anderenorts Orden und Staatspension bekommt, bekommt man hier 10 Jahre Gefängnis.

Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunkts ist es völlig in Ordnung, wenn Georgien prüfen will, wer Staatsfeinde finanziert.

Es ist aber auch in Ordnung, wenn wir unsererseits prüfen, wer Parteien finanziert die wir als Staatsfeinde ansehen.

So ist der Mensch eben: Doppelzüngig und verlogen und Politiker sind in diesem Sinne besonders menschlich.

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Eigenleistungen werden von der Krankenkasse nicht anerkannt. Dafür wird man Dir auch keine Pauschale zahlen.

Auslagen, etwa Kopierkosten, würde man wahrscheinlich übernehmen. Allerdings sind das ja Kleinstbeträge von wenigen Euro.

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Richtig daran ist, dass alle Bewertungsportale mit fake-Bewertungen zu kämpfen haben. Man muss also schon wertend betrachten. Wenn allerdings die Tendenz auf mehreren Portalen in eine Richtung geht wird da schon was dran sein.

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Die Strafe beträgt zwischen 100 Jahre und lebenslänglich!

Aber mal ernsthaft:

Du gibst doch eine Steuererklärung für 2020 ab und zwar jetzt erst. Wie kann man denn da etwas vergessen haben?

Außerdem ergibt sich ein Steueranspruch in einer derart unerheblichen Höhe dass an irgendwelche Strafen überhaupt nicht zu denken wäre.

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Dann mal viel Vergnügen bei der Suche nach einer Stelle die bereit ist einen Betrag in dieser Höhe zur Auszahlung bereit zu halten.

Das wird natürlich nicht per Geldautomaten gehen, auch nicht per Barauszahlung im Einzelhandel und die Filialen haben zum Teil auch keine Barauszahlung mehr und wenn, dann nicht in dieser Höhe.

Frag bei der Zentrale der Postbank an, wo das möglich ist. Wenn Du denn dort eine Antwort bekommst...

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Der Sachverhalt ist leider lückenhaft:

Was steht denn im Mietvertrag? Das würde schon mal brennend interessieren.

Hat das Seniorenmobil ein Versicherungskennzeichen? Auch das wäre von Belang. Wenn der Vermieter Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen in den Fahrradschuppen lassen würde, müßte auch jeder Motorradfahrer da rein dürfen. Dazu ist der Schuppen aber nicht gedacht.

Wenn Du es genau wissen willst, dann lass Dich beim Mieterverein beraten.

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Bei Zwangsversteigerung gibt es keinen Käufer, sondern einen Ersteigerer.

Das ist nicht nur ein Wortspiel. Der Käufer hätte Ansprüche aus dem Kaufvertrag. Bei der Versteigerung gibt es keinen Kaufvertrag. Der Ersteigerer hat in dem bestehenden Zustand ersteigert und keinen Anspruch auf Sachmängelhaftung.

Wenn Du Miteigentümer bist, dann muss Dir doch das Wertgutachten vorliegen. Darin wird der Zustand der Wohnung doch beschrieben, bzw., wenn kein Zutritt zur Wohnung gewährt wurde darauf aufmerksam gemacht, dass keine Informationen zum Zustand der Wohnung vorliegen.

Das wirkt sich dann auf die Höhe der Gebote aus. Die Räumungskosten sind dadurch schon eingepreist. Indirekt (!!!!) werden diese Kosten dann also doch vom Eigentümer bezahlt.

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Es gibt keine Spekulationsteuer. Daher beträgt die 0 Euro.

Was anfällt ist dagegen Einkommensteuer für private Veräußerungsgeschäfte. Deine Behauptung diese Person hätte kein Einkommen ist nämlich unrichtig. Der Spekulationsgewinn ist das Einkommen.

Ohne Kenntnis der persönlichen Verhältnisse, insbesondere des Familienstands, kann die Höhe dieser Einkommensteuer niemand ausrechnen.

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Entweder gibt es da Dinge die unbekannt sind oder aber, es ist noch zu früh um die Auswirkungen des Insolvenzantrags voll zu erkennen.

Unter die unbekannten Dinge könnte die Beteiligung Dritter an den beiden Restaurants fallen.

Unter Verfahrensstadium zu verstehen ist, dass es ja demnächst Aufgabe des Insolvenzverwalters sein wird über Betriebsschließungen zu entscheiden.

Der eingetragene Kaufmann jedenfalls haftet persönlich mit seinem ganzen Vermögen. Die Begrenzung einer Insolvenz auf einzelne Betriebe oder Betriebsteile des Vermögens ist unmöglich.

Möglich wäre allerdings, dass der Insolvenzverwalter das Vermögen neu ordnet sofern das zur optimalen Verwertung der Teilungsmasse angezeigt ist.

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Echt scharf, was man in der Schweiz für Berufsbezeichnungen hat.

In früheren Zeiten wurde das in D als Kaczmarek bezeichnet. Und heute wird das, allerdings in der Schweiz, zum Unterhaltspraktiker veredelt.

Den UP erwarten handwerkliche Hausmeistertätigkeiten. Wer 2 linke Hände hat und mit dem Hintern am Gamingsessel festgewachsen ist, für den ist das wirklich kein Beruf.

Andere freuen sich darüber, dass sie in ihrem Aufgabenbereich frei tätig werden können.

60.000 CHF ist für Schweizer Verhältnisse natürlich nicht gerade ein üppiger Jahreslohn.

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Dann schildere uns doch, was Du für Geldwäsche hältst. Kann ja sein, dass das mit dem Thema in Wahrheit überhaupt nichts zu tun hat.

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Normale Marktentwicklung, alles reguliert sich

Jetzt holen Tesla die Sünden der Vergangenheit ein.

Fortschrittlicher Technologie stand anfangs die absolut miserable Qualität der Ausführung gegenüber. Bei manchen, auch gewerblichen, Kunden hat das den Ruf von Tesla auf alle Zeit ruiniert.

Den nächsten großen Fehler hat sich Tesla dann mit den derzeitigen Rabattaktionen erlaubt. Die gigantischen Wertverluste die Bestandskunden dadurch erlitten haben schrecken neue Kundschaft ab.

Tesla hat es bisher nicht verstanden, dass die Kunden von hochpreisigen Autos auch hohe Erwartungen an Qualität und Werterhalt haben. Das rächt sich jetzt. So ist der Gang der Dinge. Das ist eine ganz normale Marktentwicklung.

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Aus dem Grunde steht da ja auch "etwaige". Das Finanzamt hat bisher nicht überprüft, ob es Gegenforderungen gibt. Wenn dazu bisher nichts bekannt ist, gibt es sicher auch keine.

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Die Prüfungsordnungen in den Schulen unterscheiden sich doch von Bundesland zu Bundesland.

Mit diesen unzureichenden Angaben kann Dir niemand eine vernünftige Antwort geben.

Am besten stellst Du die Frage bei gutefrage.net ein und gibst das Bundesland mit an. Da sind etliche Lehrer unterwegs die Dir eine Antwort geben können.

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