Scheidung mit der Frau?

5 Antworten

Sofern ihr wie du sagst in Deutschland geheirattet habt, gibt es nach 3 Jahren nachweislicher Trennungein Vereinfachtes Scheidungsverfahren, wo die Scheidung auch durch geht, wenn nur eine Seite die Scheidung will.

Also wenn du dich Scheiden lassen willst, auf zum Anwalt.

ihre Frage verstehe ich nicht

"ich war verheiratet..."

sind sie nun noch verheiratet oder nicht?

meine damalige Anwältin hätte zumindest argumentiert

"Aus der Wohnung ..aus dem Haus..aus die Maus"

sie hätten in der Wohnung bleiben sollen, ihr Anwalt hätte beim örtlichen Amtsgericht eine "Schutzschrift" hinterlegen müssen...ob sie das getan haben weiß hier niemand, zumindest hätten sie das hier sofort machen sollen...das hätte einen Wohnungsverlust erstmal verhindert...

Und warum fragen sie sich, was ihre Nochfrau will?

Sie sollten sich einen Anwalt möglichst hier im Land nehmen....

alles andere ist doch hier nur Spekulation

sie sollten ihre Frage aktualisieren, so ist ihnen nicht zu helfen

Und jetzt reisen sie noch aus Deutschland weg... was wollen sie da noch machen?

Einen serbischen Anwalt konsultieren?

Über deine Rechte kann dich am besten ein Rechtsanwalt informieren.

Die Frage nach den Rechten könnte allenfalls ein Hellseher beantworten.

Das fängt schon damit an, dass wir nicht wissen, wer Mieter der Wohnung laut Mietvertrag ist.

Das geht weiter damit, dass der Fall ja offenbar internationale Bezüge hat. Man weiß ja noch nicht einmal, ob die Ehe in Deutschland oder in Serbien geschlossen wurde.

Da kann die Empfehlung nur lauten, einen auf das Ehe- und Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Das lässt sich auch über das Internet machen.

Beno72 
Fragesteller
 06.05.2024, 05:54

Wir haben in Deutschland geheiratet

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Hast Du den Mietvertrag mit unterschrieben ?
Dann kann sie Dich nicht rauswerfen