Einzelbüro?

5 Antworten

Welche Krankheit? Warum begründet das ein Einzelbüro?

Wenn es sich um eine ansteckende Krankheit handelt, bist Du nichts arbeitsfähig, d.h. es stellt sich überhaupt nicht die Frage nach irgendeinem Büro.

Wenn es sich um eine Krankheit handelt, die Dich im Großraumbüro gefährdet, dann dürfte eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit bestehen, denn dann kannst Du auch andere Leute nicht persönlich treffen. Inwiefern das mit Deinem Jobprofil vereinbar ist, mag niemand zu sagen, denn Du schweigst zu den Einzelheiten.

Wenn Deine Krankheit darin besteht, andere durch exzessives Schwatzen von der Arbeit abzuhalten, dann dürfte eine Abmahnung wegen Störung von Betriebsabläufen nicht weit sein.

Details!

Im § 618 Absatz 1 BGB ist dazu geregelt,

"Der Dienstberechtigte (also der Arbeitgeber - Ergänzung RA Wulf) hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete (also der Mitarbeiter- Ergänzung RA Wulf) gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet."

 

Hm … reicht das, um die Frage mit "ja" zu beantworten?

Den Gerichten bleibt an dieser Stelle ein Entscheidungs-, da Beurteilungsspielraum.

Hallo,

....." Hab ich mit der Krankheit ( ???🤔???) Anspruch auf ein Einzelbüro ??

Wären die Gegebenheiten für ein Einzelbüro überhaupt gegeben bzw. umsetzbar ? ansonsten eine mögliche Alternative ......Homeoffice 🤷‍♀️

👋

Etwas mehr Sachverhalt wäre hilfreich.

Zum Beispiel:

Was für eine Krankheit ist denn das überhaupt?

Wieso bedarf es eines Einzelbüros?

Was steht im Arbeitsvertrag?

Welche betrieblichen Übungen gibt es?