Bin ich nach dem Verkauf der GmbH auch von der Bürgschaft befreit?

Im Jahr 2009 haben wir für unsere GmbH, über unsere Bank einen KFW Förderkredit (KfW Startgeld) in Höhe von 50.000,00€ erhalten.

Wir, die Gesellschafter haben eine Mithaftung zu folgenden Quoten übernommen:

Ich, als Gesellschafter/Mitverpflichter 80%

Gesellschafter 2, als Gesellschafter/Mitverpflichter 10%

Gesellschafter 3, als Gesellschafter/Mitverpflichter 10%

Im Jahr 2012 hat die Bank, der GmbH das Vertragsverhältniss gekündigt und die Rückzahlung des Restkredites gefordert, weil die GmbH dieses Geld nicht hatte mussten wir, die Gesellschafter dafür aufkommen.

Gesellschafter 2 und 3 haben ihre Mitverpflichtung an die Bank abgezahlt, da ich die gesamte Restsumme meiner Mitverpflichtung nicht auf einmal zahlen konnte, habe ich mit der Bank eine monatliche Ratenzahlung vereinbart, darüber hinaus musste ich für die Restsumme, eine Schuldanerkenntnis bei einem Notar ablegen.

Mit der Schuldanerkenntnis hatte ich angenommen, dass der Kredit auf mich übertragen worden ist und habe seit Juni 2012 die monatlichen Raten gezahlt.

Im Februar 2014 wurde die GmbH an einen anderen Gesellschafter verkauft und ich bin mit der Bank in Vergleichsverhandlung über die Restsumme des Kredites getreten, jetzt teilte mir die Bank mit, das der Kredit nicht auf mich übertragen worden ist und ich diesen lediglich anstelle der GmbH gezahlt habe.

Die Bank will jetzt einen Teil von mir haben und den Rest bei der GmbH einfordern.

Meine Frage ist:

Bin ich überhaupt noch verpflichtet irgendetwas an die Bank oder die KfW zu zahlen oder bin ich mit dem Verkauf der GmbH auch aus der Mitverpflichtung raus?

Bürgschaft, GmbH, KfW, Verkauf

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