Immobilienverkauf - Verträge mit Dienstleister ?
Es besteht ein Dienstleistungsvertrag (Hausmeister) mit dem alten Besitzer. Der neue Besitzer will den Vertrag nicht übernehmen und uns ganz schnell loswerden, Wir sollen sofort die Schlüssel abgeben. Muss der bestehende Vertrag (wurde zwischenzeitlich vom Vorbesitzer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt) nicht weitergeführt werden bzw. gekündigt werden. Oder kann der neue Eigentümer sagen, er hat mit uns keinen Vertrag und verlangt sofort die Schlüssel zurück?
1 Antwort
Pacta sunt servanda.
Wenn der vorige Eigentümer einen Vertrag abgeschlossen hat und kein Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel der Immobilie oder sonstigen anwendbaren Gründen besteht, dann kann der Vertrag nicht einfach so gekündigt werden. Der Vertrag wird typischerweise eine Kündigungsfrist bzw. ein reguläres Laufzeitende spezifizieren.
Vergleichbares gilt übrigens auch für andere Verträge, die der vorige Eigentümer geschlossen hat, z.B. Gestattungsverträge für Kabel-Fernsehen, Telekom, Stromleitungen, etc. Jeder dieser Verträge mag eine eigene Kündigungsfrist haben.