Vermieter-freundlicher Mietvertrag? Einige ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln!

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach eine Mietwohnung und habe vor einigen Tagen eine besichtigt. Glücklicherweise besteht Interesse seitens des Vermieters, weswegen er mir vorab den Mietvertrag zugesendet hat.

Aus meiner Sicht enthält der Mietvertrag jedoch ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln, die mir bereits jetzt etwas Bauschmerzen bereiten. Nachfolgendes ist gemeint:

(1) (...) Eine Instandsetzungs-/-haltungspflicht des Vermieters für die genannten Elektrogeräte besteht nicht. --> Der Vermieter vermietet jedoch u.a. die Einbaukücke inkl. der Elektrogeräte. Im Falle eines Defekts muss er doch dann auch dafür sorgen, dass diese wieder funktionieren. Deshalb zahlt man doch einen Mietzins, oder?

(2) Hinsichtlich des Zustandes der Mietsache werden folgende Feststellungen getroffen: (...) Beanstandungen liegen nicht vor. --> Gibt es nicht hierzu ein Übergabeprotokoll?

(3) Die Schönheitsreparaturen und den Ersatz von Glasscheiben und Spiegeln übernimmt der Mieter. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich nicht als Aufgabe des Mieters. Wie seht Ihr das?

(4) Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen (7 Jahre, aktuell in 5 Jahren wieder) seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letzten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer fälligen Renovierung zu tragen. --> Grundsätzlich bin ich selbstverständlich dafür, Wohnungen in einem einwandfreien Zustand zu überlassen. Dass der Mieter jedoch dies übernimmt, halte ich für fragwürdig. Das gibt mir stark zu denken. Euch?

(5) Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 200,- Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt. Die kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität und Wasser, den Heiz- und Kocheinrichtungen, am Kühlschrank und Geschirrspüler, den Fenster- und Türverschlüssen, Rollos und Lamellenvorhänge sowie den Verschlussvorrichtungen der Fenster. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich auch hier nicht als Aufgabe des Mieters. Das geht mir zu weit.

(6) Will der Mieter Einrichtungen, mit denen er die Mieträume versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. --> Bitte was? Wie ist das zu verstehen? Dass ich die Einrichtung nach Beendigung des Mietverhältnisses angeboten wird, obliegt alleine dem Mieter.

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Auf wie viele (kostenlose) Haus- und Wohnungstürschlüssel hat man Anspruch?
  1. In einer Mietwohnung wohnen 5 Personen (Eltern mit älteren Kindern). Besteht ein Anspruch auf einen kostenlosen Wohnungsschlüssel pro Person? Wenn nicht, wie viele Schlüssel dann?

Den Mietvertrag haben nur die beiden Eltern unterschrieben (es gibt also sozusagen schwarz auf weiß nur zwei "offizielle" Bewohner), im Mietvertrag steht aber nichts darüber, wie viele Personen tatsächlich die Wohnung bewohnen oder bewohnen dürfen, und der Vermieter weiß natürlich, dass die ganze Familie dort wohnt und ist auch einverstanden, die Wohnungsgröße passt auch usw., nur besteht er darauf, 2 kostenlose Schlüssel seien ausreichend, 3 schon großzügig und 5 unmöglich. Ist das so rechtens?

  1. Wie sieht es bei den Haustürschlüsseln aus?

  2. Angenommen, jeder hat nun einen Haustürschlüssel, wobei der Vermieter nur zwei bezahlt und der Mieter die drei anderen mit dessen Genehmigung selber besorgt und bezahlt hat. Nun wird das Haustürschloss ausgewechselt. Muss der Mieter auch dann seine 3 "Extra"schlüssel wieder bezahlen? Auch, wenn immer wieder mal das Haustürschloss getauscht wird?

Danke für Antworten. Besonders hilfreich wäre es mit Begründung, Paragraph o.ä., denn mit google finde ich schon alle möglichen widersprüchlichen Antworten auf die Frage, nur die Begründungen fehlen, meistens sagen die Antworter nur, ob Ihrem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden nach die Ansprüche des Mieters übertrieben sind oder nicht...

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