Auf wie viele (kostenlose) Haus- und Wohnungstürschlüssel hat man Anspruch?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen Haustürschlüsselparagraph gibt es nicht. Hier im Link wird ein Urteil des LG Berlin zitiert, wonach jeder Bewohner der Wohnung Anspruch auf Herausgabe eines Schlüssels hat:

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-mieter/wie-viele-schluessel-kann-man-fuer-seine-mietwohnung-verlangen-nachschluessel-machen.html

Derartige Urteile sind aber mit Vorsicht zu genießen:

In erster Linie kommt es auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Erst danach auf "Üblichkeiten". Sodann gibt es in Deutschland eine ganze Menge Landgerichte und daher jeder Menge Überraschungen im Streitfall.

Sodann ist das Urteil jedenfalls hinsichtlich der Wohnungsschlüssel von Lebensferne nicht zu übertreffen. Wenn der Vermieter keinen Wohnungsschlüssel mehr hat -wie es ja bei einer Vermietung üblich ist- kann er weder was herausgeben noch nachmachen lassen.

Da stehst Du also weiter ganz allein mit Deiner Entscheidung. Allerdings solltest Du Dich fragen, ob der doch geringe finanzielle Aufwand das eventuelle Risiko einer Klage lohnt.

anitari  23.09.2013, 13:23

kann er weder was herausgeben noch nachmachen lassen.

Bei einer Schließanlage geht das auch ohne Schlüssel.

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Privatier59  23.09.2013, 14:03
@anitari

Schließanlagen gibt es wohl nur in Neubauten und selbst da nicht überall.

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LittleArrow  23.09.2013, 16:21
@Privatier59

Schließanlage werden häufig auch nachgerüstet, insb. bei Modernisierungen.

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Gast8 
Fragesteller
 23.09.2013, 13:33

Danke - der Aufwand lohnt sich sicher nicht, zumal es ja allerhand Möglichkeiten gäbe, mir solche Aktionen an anderer Stelle heimzuzahlen, und ich dann vom Klagen gar nicht mehr weg käme... Aber wenn ich Bescheid weiß, dass mein Wunsch nicht abwegig ist und schon von Gerichten für rechtens erklärt wurde, stärkt das meine Verhandlungsposition und ich kann nochmal nachfragen...

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Ihr habt genau auf die Anzahl von Schlüsseln Anspruch, die bei Übergabe vereinbart und im Mietvertrag aufgeführt wurden.

Alles andere braucht der Vermieter nicht zu bezahlen, muss es aber dulden, wenn ihr auf eigene Kosten selbst Schlüssel anfertigen lasst oder kopiergeschützte bei ihm kostenpflichtig nachbestellt und die allesamt bei Auszug wieder zurückgebt.

G imager761

Ich habe soeben noch einen Artikel darüber gelesen und war sehr erstaunt, dass der Vermieter nur je einen Schlüssel an die Mietvertragunterschreiber übergeben muss.

Für alle anderen Familienmitglieder werden Schlüssel auf Kosten der Mieter angefertigt.

Hier kannst Du den Bericht selbst lesen: http://www.test.de/Wohnungsschluessel-Schluesselfragen-1512170-2512170/

Gast8 
Fragesteller
 23.09.2013, 12:56

Vielen Dank für die flotte Antwort und die Quellenangabe. Leider hilft der Artikel in meinem Fall nicht weiter. Dort steht:

"1. Wie viele Schlüssel muss mir der Vermieter beim Einzug geben?

Das hängt davon, wie viele Menschen mit Ihnen zusammenwohnen werden. Natürlich muss jeder, der den Mietvertrag mit unterschrieben hat, beim Einzug einen Schlüssel bekommen. Anspruch auf einen eigenen Schlüssel haben aber auch Menschen, die bei Ihnen leben und nicht im Vertrag stehen, wie Lebenspartner, größere Kinder oder Großeltern."

Also auch die älteren Kinder haben Anspruch auf einen Schlüssel, ob er aber kostenlos sein muss, geht aus dem Artikel nicht hervor.

Weiter steht:

"Ein alleinstehender Mieter kann zwei Schlüssel verlangen, um einer Vertrauensperson im Urlaub den Zugang zu ermöglichen (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Az. 103 C 406/90). Die Kosten für die Schlüssel trägt der Vermieter."

Auch hier kann ich nur rätseln, was das für meinen Fall bedeuten würde: Auch bei fünf Personen nur zwei kostenlose Schlüssel? Oder bekommen, wenn eine Person 1+1=2 Schlüssel bekommt, dann 5 Personen 5+1=6 Schlüssel? Bezieht sich "Kosten trägt der Vermieter" nur auf den Alleinstehenden oder auch auf die "größeren Kinder" usw., von denen davor die Rede ist?

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Primus  23.09.2013, 13:07
@Gast8

Zusammengefast besagt der Artikel, dass 2 kostenlose Schlüssel Pflicht sind, egal ob für Ehepaare, oder Alleinstehende.

Für jede weitere Person darf der Vermieter die Schlüssel kostenpflichtig machen.

Lies den Artikel noch einmal in Ruhe durch ;-)

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Ach ja, jeder will alles haben, aber nix bezahlen. Der Vermieter hat für ausreichend Schlüssel zu sorgen. Das sind zwei komplette Schlüsselsätze , sowie einen für jeden Bewohner. Außer Kleinkindern. Die Rechtslage ist strittig und kaum einer Klage wert. Jedoch ist im Notfall (Wasserrohrbruch) die Wohnung sofort zu betreten, andernfalls ist der Mieter schadensersatzpflichtig. Macht der Mieter selbst Schlüssel nach, unterrichtet er den Vermieter über die Anzahl. Wieso muss immer wieder das Haustürschloss gewechselt werden? Der Verursacher muss auch für die Kosten aufkommen.

Gast8 
Fragesteller
 23.09.2013, 14:16

"Alles haben, nichts bezahlen":

Gerade beim Thema Miete wird oft auch andersherum ein Schuh daraus: Wir bezahlen nicht nichts, sondern eine "ortsübliche" Miete, dafür geht ein erheblicher Teil des Einkommens mehrerer Familienmitglieder drauf, und die Wohnung ist gerade so ausreichend, es gibt nichts zu jammern, aber von "alles haben wollen" ist sie Welten entfernt.

"Der Vermieter hat für ausreichend Schlüssel zu sorgen. Das sind zwei komplette Schlüsselsätze , sowie einen für jeden Bewohner."

Auf welche Quelle beziehen Sie sich? Einzelne Gerichtsurteile, wie schon in anderen Antworten, die von Fall zu Fall und Gegend zu Gegend anders ausfallen können, oder noch etwas anderes?

"Wieso muss immer wieder das Haustürschloss gewechselt werden? Der Verursacher muss auch für die Kosten aufkommen."

Schloss samt Haustür, mal Design, mal sogenannter "Brandschutz"... Schön wärs, wenn in letzterem Fall der Verursacher, also "der Gesetzgeber" zahlen würde...

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imager761  23.09.2013, 20:06

Der Vermieter hat für ausreichend Schlüssel zu sorgen. Das sind zwei komplette Schlüsselsätze , sowie einen für jeden Bewohner.

Rechtsgrund für diese Behauptung?

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Jeder Mitnutzer hat Anspruch auf einen kostenfreien Schlüsselsatz (Wohnungs- und Haustür). Die Kostenfreiheit nicht jedoch der Anspruch endet allerdings bei Sonderfällen, wie Putzfrau, Postbote, Pflegedienst etc.

Details unter http://www.welt.de/welt_print/wirtschaft/article9733298/Wenig-Kontrolle-ueber-Schluessel.html

Wenn dann später mal das Schloss gewechselt wird, bleibt es bei der Anspruchs- und Kostenregelung.

Gast8 
Fragesteller
 23.09.2013, 13:29

Vielen Dank, hier finde ich eine eindeutige Antwort samt Gerichtsurteil. Wenn ich den Vermieter noch einmal anspreche und ihm zeige, dass ich Bescheid weiß, ändert er ja vielleicht seine Meinung...

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Privatier59  23.09.2013, 14:02
@Gast8

Es gibt in Deutschland 650 Amtsgerichte und mit Sicherheit fast so viele Ansichten in dieser Sache. Wundere Dich nicht, wenn der Vermieter "schwer" beeindruckt ist.

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