Mietverhältnis kommt nicht zustande, muss der Mieter für Mietausfälle haften?

Die Wohnung war besichtigt und hat dem Mieter auch sehr gut gefallen. Er bekräftigt seine Absicht die Wohnung 2 Monate später zu Mieten. Er erhält den Mietvertrag zur Ansicht / Unterzeichnung per Post. Der Vermieter geht 2 Wochen in Urlaub. Dem Mieter gefallen einige Klauseln des Vorlagemietvertrages nicht, vor allem, dass in diesem die Einbauküche nicht als Gegenstand des Mietvertrages, sondern ausdrücklich dem Mieter "nur kostenfrei zur Verfügung" gestellt wird, obwohl die Wohnung mit dieser in der Anzeige beworben wurde. Im Schadensfalle müsse der Mieter für Schäden aufkommen und defekte Geräte (Kühlschrank, Herd, Backofen, Spülmaschine) ersetzen. Dem Mieter reichen diese Punkte um mit diesem Vermieter kein Mietverhältnis eingehen zu wollen und schickt dem Vermieter den Vertrag ohne Unterschrift zurück. Er erklärt diesem schriftlich, dass einige Dinge in dem Mietvertrag nicht wie mündlich vereinbart aufgeführt waren und deshalb kein Interesse mehr bestehe die Wohnung zu Mieten. Der Vermieter meldet sich nach den 2 Wochen Urlaub beim (potentiellen) Mieter und fordert von diesem eine Erklärung und droht jetzt mit Schadenersatzforderungen, da er nun vermutlich das Mietobjekt nicht zum vorgesehen Zeitpunkt (5 Wochen später) vermieten kann und es wieder neu inserieren muss. Können auf den potentiellen Mieter Kosten zukommen. Wenn ja in welcher Höhe.

Mietrecht, Mietvertrag, Schadenersatz
Starker Raucher auf dem Balkon

Hallo, nach längerer Zeit Abwesenheit endlich wieder zu Hause, nach OP, Kur und Urlaub. Nun habe ich meine Überraschung bekommen und bräuchte Euren Rat. Seit zwei Monate ist ein neuer Mieter in unserem Mehrfamilienhaus eingezogen, und zwar in der Wohnung unter mir. Dieser geht zum rauchen immer auf dem Balkon, zusammen mit seiner Frau. Es ist zwar derzeit noch frisch draussen, doch ich gehe auch ab und zu auf meinem Balkon während ich lüfte, im Sommer wird mein Balkon wie üblich immer die Balkontüre offen haben. Dies werden wahrscheinlich die unteren Mieter auch tun. Den Rauch bemerke ich natürlich wenn ich draußen bin, und dieser zieht auch in meine Wohnung wenn es zieht, und das stört mich. Was kann ich tun ? Kann ich dies den beiden verbieten oder verbieten lassen ? Vor ein paar Tage traf ich diesen Mieter und ich sprach ihn darauf an. Er sagte dass er sich dies nicht verbieten lasst, es sei seine Wohnung und sein Balkon, und er dürfte das, es fahren ja auch Autos vorbei und Feinstaub wäre auch in der Luft, weiter sagte er dass er ja auch den Knoblauch-Gestank von der Wohnung neben ihm ertragen muss da dort jeden Tag damit gekocht wird, es ist halt so, er wäre ja im Freien. Kann ich da nichts dagegen tun dass diese nicht auf dem Balkon rauchen weil es mich stört ? Hat eine Anzeige einen Sinn, oder die Polizei zu rufen ? Oder muss ich dies dulden ?

Mieter, Mietrecht, Polizei, Anzeige, Rauchen, Zigaretten, Balkon

Meistgelesene Fragen zum Thema Mietrecht