Hallo, ich hatte vor knapp einem Monat (ab 02.07.2012) wegen einer Mietangelegenheit Kontakt mit einem Rechtsanwalt, es folgten 1 Beratungsgespräch mit mir, sowie ein Schreiben an beteiligte Personen. Am 03.08. 2012 rief ich wieder an und wolte das der RA den Fall abschließt (u.a. weil ich mich schlichtweg falsch beraten fühlte..).
Nun kam heute eine Rechnung über fast 880 Euro! Im Schreiben heißt es: " Wir erlauben und daher, unsere Kosten gemäß der anliegenden Kostennote abzurechnen und bitten höflich um Ausgleich auf unten stehendes Kanzleikonto. Sollte nach Ablauf der Kündigungsfrist doch noch eine Räumungsklage erforderlich werden, werden wir die mit anliegender Kostennote angerechneten Kosten selbstverständlich auf die dann anfallenden Gebühren abrechnen..."
Ich habe gewiss nicht vor, ob es zum Rechtsstreit kommt oder nicht nochmals diesen RA zu beauftragen! Für mich bedeutet das ich zahle mehr als ich eigentlich "bekommen" habe, das möchte ich aber natürlich nicht!
Oder wie ist das MUSS ich das denn bezahlen oder kann ich auch verlangen das nur eine Rechnung für tatsächlich erbrachte Leitungen gemacht wird?
Kostennote setzt sich zusammen aus dem Gegenstandswert, Pauschale für Post etc., und der Mwst...
Danke im Vorraus
Liebe Grüße