Aus 2 kleinen Wohnungen eine Wohnung - Darf man einen Eingang zumauern?

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Zumauern kannst Du das nur mit Zustimmung des Vermieters... und dann wäre das nicht Deine Aufgabe, sondern die des Hauseigentümers.

Wenn die Wohnung zwei Eingangsbereiche hat, dann kannst Du darauf bestehen, daß beide Eingangstüren hinreichend nach geltendem Sicherheitsstandard gesichert sind. Einen Anspruch auf nur einen Wohnungseingang hast Du nicht - das ist ja auch recht sinnlos.

Der Vermieter kann Dir allerdings auch nicht vorschreiben, daß der zweite Eingang/Ausgang nicht durch einen Schrank verstellt werden darf. Das ist eine Frage Deiner persönlichen Gestaltung in der Mietwohnung und der entsprechenden Nutzung.