Vom Notar benachteilgt behandelt worden?

( der Vertrag ist nicht abgeschlossen worden , da ein anderer ihn sich mal angesehn hatte und es bemerkt hatte die benachteiligung )

Wie sollte man sich dem Notar gegenüber verhalten der ein Verkaufsvertrag von ein grundstück zum nachteil des Verkäufers gemacht hat ? Es wurden zb. versteckte kosten so aufgeschrieben das man es nicht sofort erkannt hatte zb. sollte eine spätere sanierung des Hauses vom Verkäufer getragen werden , genauso wie die anschlüsse vom Abwasser ( da es momentan noch über eine grube verfügt ) .

Es sollte auch eine Unterschrift gemacht werden auf ein weißen Zettel an einer bestimmten Stelle damit es genutzt werden sollte um Akteneinsicht zubekommen wegen dem Grundstück ( wegen flächen was es da so gibt ).

Einige Wochen später wurde eine rechnung ein zugesandt wegen den angeblichen Auftrag zum Grundstücksverkauf ( mit kosten über Akten einsicht , angeblichen Vorgesprächen wegen den Auftrag wo auch persöhliche gespräche geführt worden sein sollten die nicht statt gefunden hatten ) und nun besteht er auf seine Rechnung das sie bezahlt werden soll.

Es wurden auch unterlagen vorgezeigt wo Unterschrieben worden sein soll bei den Vertag wo die Unterschrift an der gleichen position ist und das Datum nicht mit Hand sondern mit Computer / Schreibmaschiene ( da sie eine andere Schriftgröße hatte als das andere geschriebene auf dem Zettel.

Wir vermuten das der Notar und die damalige Käuferin zusammen gearbeitet hatten , da nur sie mit dem Notar gesprochen hatte wir nicht .

Daher ist die frage wie sollte man sich da nun verhalten ?

notar
Unverheiratetes Paar: Eigentumsanteil des Partners an gemeinsamer Immobilie abkaufen?

Vor 8 Jahren haben mein Lebensgefährte und ich eine gemeinsame Immobilie zur Eigennutzung erworben, im Grundbuch stehen wir beide mit gleichen Anteilen. Nun steht die Trennung bevor und wir sind uns einig dass ich die Wohnung übernehme, also seinen Eigentumsanteil abkaufen werde. Wir haben zu gleichen Teilen Eigenkapital miteingebracht und auch die Finanzierungsraten sowie Sondertilgungen jeweils zu gleichen Teilen erbracht. Die Finanzierung bestand aus 2 Darlehen, von dem eines bereits vollständig getilgt ist, das andere wird aktuell noch bedient und würde, Zustimmung der Bank vorausgesetzt, künftig von mir alleine übernommen werden.

Zum einfachen rechnen hier die Eckdaten, gerundet:

Kaufpreis 200.000,-

Kreditrestschuld 60.000,-

Im Streitfall wäre ja der Verkehrswert, also der aktuell zu erzielende Verkaufspreis abzüglich noch offener Restschuld relevant. Sein Anliegen ist jedoch nur, jeden Euro wiederzubekommen, den er in den Kauf und die Finanzierung gesteckt hat, inkl. Kaufnebenkosten wären das bis dato ca. 75.000,-

Ich verzichte auf die Möglichkeit, rückwirkend für die letzten 8 Jahre Miete vom ihm einzufordern, im Gegenzug berücksichtigen wir aber auch den Wertzuwachs der Immobilie seit Kaufdatum nicht. Den ich konservativ auf 250.000-275.000 schätzen würde.

Dazu habe ich jetzt folgende Fragen:

-         Ist unsere Herangehensweise „vernünftig“? (ich weiß dass das eine sehr subjektive Einschätzung erfordert, mich interessiert es jedoch einfach auch dahingehend ob wir etwas entscheidendes, finanzielles außer Acht lassen. Mir ist z.B. bewusst dass ich erneut Kaufnebenkosten für seinen Anteil aufbringen muss (da unverheiratet).

-         Liegt es -sofern Einigkeit besteht- komplett in unserer Entscheidung, welchen Betrag wir festsetzen, und teilen wir diesen dann schlicht und einfach dem Notar mit?

-         Welche Dinge gilt es noch zu berücksichtigen oder zu beachten? (evtl. auch steuerlich?)

 

 Danke fürs Lesen bis hierher und vielen Dank im Vorfeld für alle Antworten/Tipps/Hinweise.

Liebe Grüße,

Sabine

Finanzierung, Immobilien, notar, Trennung, Auszahlung
Probleme mit Notar - Beanstandung Grundbuchamt?

Das von mir beauftragte Notarbüro hat eine Beurkundung zur Übereignung einer kleineren Grundstücksfläche, die direkt an mein Wohngrundstück angrenzt, schon im November 2021 an das Grundbuchamt weitergegeben. Die Beurkundung, an der auch mein Bruder beteiligt war, enthielt ferner weitere Vereinbarungen (z. B. auch ein Wegerecht).

Das Grundbuchamt hatte zu dieser Beurkundung allerdings Beanstandungen und hat deshalb keine Eintragung bzw. Änderung des Grundbuchs vorgenommen. Diese Beanstandungen sind von meinem Notarbüro bis heute offenbar nicht zufriedenstellend gelöst bzw. bearbeitet worden. Ich habe vom Grundbuchamt in mehreren Telefongesprächen die Auskunft bekommen, dass dem Notarbüro mehrfach eine Frist für die Erledigung gesetzt wurde. Die Fristen sind alle verstrichen, ohne dass hierzu Lösungen vom Notarbüro vorgelegt wurden. Das Grundbuchamt kann mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft dazu geben, welche Beanstandungen es gegeben hat bzw. welcher Schriftwechsel stattgefunden hat

Das Problem ist jetzt aber, dass ich vom Notarbüro keine Auskünfte zu meinem Fall erhalte. Ich habe daher keinen Schriftwechsel zwischen Notar und Grundbuchamt zur Kenntnis erhalten. Wäre es nicht die Pflicht vom Notar, mir die Schriftstücke vom Grundbuchamt zur Kenntnis zu geben ?

Ich habe mein Notarbüro mehrfach telefonisch und per E-Mail um eine Erledigung bzw. um eine Sachstandsmitteilung gebeten. Hiermit hatte ich bislang keinen Erfolg.

Seit der erstmaligen Übersendung der Beurkundung durch das Notarbüro an das Grundbuchamt ist inzwischen ein Zeitraum von etwa einem Jahr verstrichen. Welche Möglichkeiten habe ich als Mandant/Auftraggeber des Notarbüros ? Kann ich dem Notarbüro diesen Auftrag wegen mangelnder Mitwirkung nachträglich entziehen ? Das größte Problem sind aber auch die fehlenden Informationen zu den Beanstandungen des Grundbuchamtes.

Grundbuch, notar
Muss ich die Beerdigung meines Vaters zahlen?

Guten Morgen!

Muss ich die Beerdigung meines Vaters zahlen, wenn ich ihn:

  1. Nicht wirklich kenne, da nie Kontakt bestanden hat.
  2. das Erbe ausschlage, weil ich nichts als Schulden erben werde (ich weiß dabei mit Sicherheit nur von Unterhaltskosten die er nie an meine Mutter geleistet hatte und die der Staat eben gezahlt hatte.) Ich möchte eben nicht wissen, wie viele Schulden es noch gibt. Es gibt auf jeden fall noch mehr. Aber ich weiß eben nicht wie viele.
  3. Sein Bruder auch nicht mehr Leben sollte. Älterer Bruder (ca. 50 Jahre alt. Mein Vater ist Mitte/ Ende 40)

Ich habe keine Geschwister, die mit meinem Vater in Verbindung stehen (soweit ich jedenfalls weiß). Meine Oma und mein Opa leben beide nicht mehr. (seine Eltern) Im Prinzip hat er keine anderen Angehörigen mehr außer mir. (Und bald ein Enkel von dem er natürlich nichts weiß, er weiß ja nicht mal wann ich Geburtstag habe)

Mein Mann und ich sind Berufstätig mit ehr niederem bis mittlerem Einkommen. Zusammen noch unter 2.500 Euro zusammen.

Noch ist mein Vater zwar am leben, aber ich mache mir darüber schon Gedanken, weil so eine Beerdigung schon ganz schön ins Geld geht, selbst wenn es nur das Mindeste ist. (mehr würde ich auch nicht tun.) Ich wüsste eben gerne, ob ich dafür sparen soll, für den Fall DAS.

Und bevor ich meinen Anwalt damit befrage, frage ich erst einmal hier. Vielleicht gibt es ja jemanden, der sich damit etwas auskennt, oder Erfahrung hat.

Beerdigungskosten, notar, Recht, Schulden, Erbe ausschlagen
Mir macht Angst, dass eine dreifach hohe Grundschuld des Käufers eines unvermessenen Teiles meines Grundstücks in ,,mein" Grundbuch kommt? Ist das normal?

Hallo, gutrn Abend!

Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche meines Grundstücks für 250.000,- erfuhr ich bei der notariellen Unterzeichnung des Vertrages, ,,zufällig" dass der Käufer, der dort ein Haus bauen will, in das Grundbuch sofort 570.000,- Grundschulden g.-güber der Sparkasse einträgt. ,,Das sei völlig normal und würde später, nach Vermessung, Katasteramt usw. in seinen Teil ,,rüber genommen"...Auf meine Fragen hin wurde ich nur ,,beruhigt" das sei normal, ich soll mich nicht aufregen, alles kein Problem....

Ist das wirklich normal? Bin ich, als Grundstücksteil- Verkäufer, der ja nur 250.000 für diesen Teilverkauf erhalten hat, wirklich zu jeder Zeit ,,sicher" oder kann es passieren, dass die Sparkasse von mir plötzlich 570.000 haben will, also mir daraufhin auch noch den verbliebenen, bebauten, Restteil des Grundstücks, in dem ich wohnen bleibe, weg nimmt, wenn irgendwas schief geht, z.B wenn der Käufer die Raten nicht zahlt, stirbt oder wer weiß was sonst noch so passieren kann?? Hey Leute ich hab echt Angst...was soll ich machen? Heute kam ein Notarschreiben, wo das so drin steht....

Und was kann ich als Verkäufer tun, was habe ich ,,in der Hand" das Rüberschieben der Schulden des Käufers später (nachdem Vermessung und Katasteramt fertig haben) in seinen Grundstücksteil auch wirklich zeitnah durchzusetzen? Kann mir jedenfalls echt gut vorstellen, dass die Sparkasse an diesem ,,Sahneschnittchen-Grundstück" in allerbester Lage sehr interessiert ist!!

2. Frage... bin ich jetzt noch Kreditwürdig, solange das Haus mit sooo viel Grundschulden belastet ist unter ,,Rang 1"? Bekäme ich jetzt noch ne Hypothek, da ich, als Verkäufer ja diese Schulden nicht zu verantworten habe?

Grundbuch, Immobilien, notar, Recht
Schadensersatz mangels zu spät erhaltenen Grundbuchauszug? Notar hat seine Arbeit nicht gemacht?

Wir haben am 15.04.2019 ein Grundstück bei der Stadt Lohne erworben. Notarriel wurde alles über einen ansässigen Notar abgewickelt.

Natürlich haben wir auf dem Grundstück unser Haus gebaut.

Im Mai 2020 sind wir dann endlich in unser Haus gezogen.

In der folge Woche habe ich den den Antrag auf das Baukindergeld (36.000€) bei der KFW gestellt.

Den geforderten Grundbuchauszug konnte ich zu dem Zeitpunkt nicht liefern.

Ich beantragte über die Seite www.dein-grundbuch.de einen Grundbuchauszug.

Die bemühten sich wirklich.

Schriftverkehr hat ich mit denen am 27.Mai/25.Juni/9.Juli.

Das Ende vom Lied war, das das Grundbuchamt sagte, das wir bisher nicht die Eigentümer wären und daher uns man keinen Grundbuchauszug geben könnte. Denn es fehlen noch Unterlagen vom Notar.

Einige male mit dem Notar telefonisch und schriftlich kommuniziert und man sagte alles wäre schon längst erledigt und man würde nochmal nachhaken.

Im September habe ich selbst schriftlich beim Amtsgericht einen Grundbuchauszug beantragt.

Das Grundbuchamt rief mich auch persönlich an und teilte mir erneut mit, das ich bisher nicht der Eigentümer sei und man meinen Antrag erstmal zur Seite legen würde und sich darum kümmern würde.

Nach vielen E-Mails und Telefonaten hatte ich noch immer nichts schriftliches.

Der Erste Antrag auf Baukindergeld war bereits abgelaufen (06.08.2020)

Man benötigt einen Grundbuchauszug in dem mal als Besitzer eingetragen ist, oder eine Vormerkung bzw. Auflassungsvormerkung eingetragen ist.

Am 17.12.2020 bekam ich endlich meinen Grundbuchauszug in dem wir als Besitzer eingetragen sind.

Jede Eintragung in diesem Grundbuch wurde erst am 07.12.2020 getätigt.

Der Grundstückskaufvertrag der inzwischen fast 18 Monate her ist, wurde am 07.12.20 im Grundbuch eingetragen.

Weder eine Vormerkung oder Auflassungsvormerkung war im Vorfeld vorgenommen worden.

Keine Eintragung wurde vor dem 07.12.2020 in diesem Grundbuch vorgenommen.

Am 18.12.2020 versuchte ich erneut den Antrag mit sämtlichen Papieren bei der KFW zu stellen.

Dieses mal hieß es wir wären schon über die 6 Monate nach Einzug.

Wir wären für die Heranbringung der Unterlagen selbst verantwortlich.

Wie sollte ich irgendeine Form des Grundbuches bis zum 01.11.20 vorlegen können? Da die ersten Eintragung im Grundbuch erst am 07.12.20 getätigt wurden.

Jetzt zu meiner Frage, da die KFW mir heute telefonisch mitteilte, das ich die 36.000€ Baukindergeld wohl nicht bekommen würde.

Kann ich nur Schadensersatzansprüche gegenüber dem Notar geltend machen, da er seinen Job nicht richtig gemacht hat.

Bin ja schon echt stolz, dass der notarielle Kaufvertrag vom 15.04.2019 am 07.12.2020 im Grundbuch eingetragen wurde.

Weder eine Vormerkung / Auflassungsvormerkung oder ähnliches wurden vorher eingetragen.

Nach aktuellem Stand gehe ich beim Baukindergeld ohne die 36.000€ aus.

Wo kann ich jetzt den Schuldigen suchen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

notar, Recht
Pflichtteil unterschlagen?

In einer Familie mit drei Kindern haben die Eltern ein gemeinsames Testament gemacht, sich zu Alleinerben erklärt und das Nacherbe so geregelt, dass zwei Kinder nach Ableben des Längerlebenden etwas weniger als der Pflichtteil bekommen. Der Dritte den Rest. Der länger Lebende kann das Testament aber ändern.

Vater stirbt. Nach Absprache mit dem Steuerberater der Mutter und der Mutter hat einer der beiden Minimalerben den Pflichtteil (also 1/12; sie lebten in Gütergemeinschaft) eingefordert und bekommen. Weil der Erbteil der anderen aus etwas Geld und einigen Wohnungen bestand, von deren Miete die Mutter leben wollte - in Wirklichkeit auch aus Nettigkeit - hat sie es nicht gemacht.

Acht Jahre später trifft man sich beim Notar, weil die Mutter nicht nochmals ein Pflichtteilthema haben möchte. Es wird eine Summe vereinbart und die beiden Minimalerben sollten auf ihren Pflichtteil verzichten. Weil in der Pflichtteilsvereinbarung die Wohnungen nicht enthalten sind, gibt es beim Notar eine Diskussion darüber, wie das denn sein kann. Die Mutter erklärt, dass die Wohnungen (Vaterteil der Tochter, die keinen Pflichtteil einforderte) ja erst bei Ihrem Ableben an die Tochter gehen sollen natürlich ihr zustehen! Mit dieser vor den drei Kindern und dem Notar getroffenen Aussage, die natürlich auch alle, die nicht lügen wollen bezeugen können (sicher die Erben), unterschreibt die Tochter den Pflichtteilsverzicht.

Zwei Jahre später überschreibt die Oma die Wohnungen an ein paar Enkel. Nebenbei bei dem Notar, der auch den Pflichtteilsverzicht beurkundete. Weil das Ganze noch sehr frisch ist, kann es sein, dass sie auch nur ihr Testament geändert hat. Die, die dabei waren, sagen entweder nichts (Enkel) oder wissen es nicht so genau (Oma).

Darf ein Notar mit einer Klientin insofern gemeinsame Sache machen, als dass er bei einem Pflichtteilsverzicht gut 3/4 des Erbes "vergisst", die Mutter reden lässt und nicht auf die Rechtsfolgen hinweist?

Gibt es ein Gesetz oder eine andere Handhabe, durch das die sich beim Pflichtteilsverzicht um ihren Pflichtteil betrogen fühlende Erbin gegen die Mutter, vielleicht auch den Notar vorgehen kann?

Es geht mir nicht darum, dass jeder mit seinem Erbe machen kann, was er will (irgendwie war das ja auch beim gemeinsamen Erbe vorgesehen) oder ob Pflichtteile gerecht sind. Es geht mir nur darum, ob bei einem Vertrag, der Schriftform erfordert, beim Notar gelogen und betrogen werden kann und der Betrogene keine Chance hat, sich zu wehren.

Erbe, erbrecht, notar, Pflichtteil, Betrug oder nicht
Mein Freund und ich bauen ein Haus. Das Grundstück gehört ihm, Finanzieren tun wir das Haus aber gemeinsam, wie regelt man das am besten?

Mein Freund und ich bauen gemeinsam ein Haus. Den Grund hat er letztes Jahr von seinen Eltern als Erbe geschenkt bekommen (er steht alleine im Grundbuch). Den Kredit von der Bank finanzieren wir aber gemeinsam. Der Kredit ist allerdings nur über 200.000€ da wir viel Eigenleistung mitbringen. Mein Vorschlag wäre nun gewesen, dass er mich 50/50 ins Grundbuch eintragen lässt, da ich ja auch gesamtschuldnerisch mit dem Kredit hafte. Ich hätte gemeint dass wir einen Notarvertrag machen wo drin steht im falle einer Trennung, dass er die Hälfte vom Grundstück wieder zurückbekommt (80.000€ Grundstück also würde er 40.000€ bekommen). Da dies ja sein Erbe war. Mein Freund möchte das aber nicht, da er ein höheres Eigenkapital hat wie ich. Ich habe auf der Bank 37.000€ und mein Freund 45.000 + Grundstück. Somit wären wir bei einem Grundbucheintrag von 40:60. Ein großes Thema was mein freund anspricht ist auch noch dass ich von den 100.000€ was ich tilgen müsste nie so viel zahlen werde, da wir ja Kinder wollen. Da zahlt er ja viel mehr wie ich. Und wenn ich ihm die Hälfte von dem Grundstück bei einer Trennung geben würde hat er wieder mehr EK. Und geschweige denn von der Arbeitsleistung die sein Papa bringt. Der wird jeden Tag auf der Baustelle sein(Rentner) und dein Papa vielleicht nur am Wochenende; Das hat mein Freund mir alles vorgerechnet und ich soll zufrieden sein mit 40%. Ich soll dankbar sein. Warum werde ich bestraft wenn ich mit 24 Jahren nicht so viel EK habe wie er mit 29 Jahren. Bitte helft mir ich brauche eure Meinung?

Grundbuch, Hausbau, Kredit, notar
Notarkostenrechnung korrekt?

Sehr geehrtes Forum,

folgende Anfrage habe ich an euch: Im Rahmen eines Immobilienerwerbs habe ich eine neue Grundschuld bestellt.

In dem Formular der Bank werden standardmäßig Rückgewährsansprüche von Grundschulden im Vor- oder Gleichrang abgetreten.

Hierrauf berechnet der Notar neben den Kosten für die Grundschuldbestellung (1,0 Verfahrensgebühr – berechnet auf die neue Grundschuld) auch Kosten für eine Abtretung (0,5 Verfahrensgebühr – berechnet auf Finanzierungsgrundschuld des Verkäufers).

Hierzu meine Frage: a) Ist dies so korrekt? Es wurde schließlich keine komplette Grundschuld abgetreten sondern lediglich die Rückgewährsansprüche? b) Wenn diese Kosten berechnet werden – muss dafür nicht ggf. der Verkäufer aufkommen (gem. Kaufvertrag haftet er für die Kosten der Pfandfreimachung)? c) Welche Rechtsgrundlage greift hier?

Für alle, die es genau wissen möchten, hier noch der Passus aus der Grundschuldbestellungsurkunde im Wortlaut:

Sofern der in dieser Verhandlung bestellten Grundschuld jetzt oder künftig andere Grundschulden im Range vorgehen und gleichstehen, trete(n) ich/wir hiermit zusätzlich sicherungshalber folgende Ansprüche gegen die jeweiligen Grundschuldgläubiger an die Gläubigerin ab: a) den mit Wegfall des Grundes für die Bestellung oder Abtretung entstehenden Anspruch auf Rückübertragung, Aufhebung oder Verzicht dieser Grundschulden. b) für den Fall, dass bei der Verwertung vorgehender oder gleichstehender Grundschulden ein Betrag erzielt wird, der die durch die Grundschulden gesicherten Forderungen übersteigt, den Anspruch auf Auszahlung des Mehrerlöses. c) Sollten Rückgewährungsansprüche an vorrangigen oder gleichrangigen Grundschulden bereits an Dritte abgetreten sein, trete(n) ich/wir hiermit meine/unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche auf Rückabtretung dieser Ansprüche an die Gläubigerin ab. d) Sollten durch Verzichte vor- oder gleichrangiger Grundschuldgläubiger Eigentümerrechte entstehen, tritt der Eigentümer hiermit bereits jetzt diese Rechte an die Gläubigerin ab.

Grundschuld, notar

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