ich bin Teilbesitzer einer Eigentumswohnung (1/2)

Der seitherige Bewohner ist in betreutes wohnen umgezogen und hat einen Betreuer und hat keinen Kontakt zu mir.

die Wohnung ist ungepflegt und steht seit 6 Monaten leer.

eine Zwangsversteigerung ist anberaumt. meine Frage ist Wer ist für die Entrümpelung der Wohnung zuständig und wer muss für die Kosten aufkommen?

der Verkäufer oder der neue Käufer ?