Steuerberater oder Wirtschaftsingenieur? Wie entscheiden?

Guten Abend!

Ich stelle die Frage mal hier, da ich denke, hier sind die richtigen Experten. Nicht wie bei Gutefrage.
Ich bin momentan mit meiner Berufswahl sehr unsicher, daher doppeln sich manche Aspekte zu anderen Fragen - Sorry.

Nun...Ich hatte schon lange im Kopf, Steuerberater zu werden und das ganze Procedere durchzulaufen.
Nun kam dann vor einem Jahr der Wirtschaftsingenieur dazu und ich hatte endlich die Möglichkeit auch wieder Pilot zu werden. Das war mein Kindheitstraum. der Weg würde dann ungefähr so aussehen, dennoch mag ich auch das Wirtschaftliche gern:

Duales Studium WIng - Master Berufsbegleitend - dann Pilot werden.
Eigentlich ein solider Plan.

Aber nun vor ein paar Wochen kam ich wieder auf den Steuerberater zurück. Das finde ich immer noch sehr interessant und ich könnte mich auch selbständig machen. Das geht beim anderen Weg einfach nicht.- Der Weg beim Stb würde ca aussehen:

  1. Entweder: Dipl Finanzwirt - Bachelor of Laws (z.B. Wirtschaftsrecht) - Berufserfahrung - Stb-Prüfung
  2. Oder: dipl Finanzwirt - Jura studieren - Berufserfahrung - stb-Prüfung

damit könnte ich mir entweder eine eigene Kanzlei aufbauen oder Partner in einer Kanzlei werden und im Fortbildungssektor arbeiten.

Für mich ist das genau so interessant wie der erste Weg und beides reizt mich sehr. Auch Praktika haben keinen Aufschluss gegeben (Praktikum Pilot ist nicht möglich).

Finanziell würde der zweite Weg besser sein, aber auch beim ersten verdient man sehr gut.

Nun meine Frage: Wie kann ich selber eine Entscheidung treffen? Wie kann es mir einfacher Fallen? Was würdet ihr empfehlen? was ist evtl für die Zukunft besser?

Studium, Jura, Steuerberater, Steuern, Wirtschaft
Darf Energieversorger das Guthaben der Jahresverbrauchsabrechnung an Inkasso weiterleiten obwohl Ehemann akueller Vertragspartner ist?

Entschuldigung für den langen Text!!!

Folgender Fall:

Ich habe bei unserem Energieversorger Altlasten aus 2016 und 2019, Inkasso ist dafür zuständig, EV diesbezüglich such schon do einige Male abgegeben. Wir waren damals bereits schon verheiratet und auch an aktueller Verbrauchsstelle wohnhaft aber Vertragspartner laut Schriftverkehr Versorger & Inkasso bin immer ich gewesen, mein Ehemann nicht. Seit letztem Jahr befinden wir uns nun wieder bei diesem Grundversorger, da unser damaliger Lieferant allen gekündigt hatte. Vertragspartner war dort mein Ehemann. Automatisch sind wir wieder beim Grundemversorger angemeldet worden und nach Bestätigung der Ersatzversorgung haben wir diesem mitgeteilt, da ich in der Versorgungsbestätigung als Vertrsgspartner aufgeführt wurde, dass nicht ich Vertragspartner dieses Vertrages (neue Vertrsgsnunner sow mie Kundennummer bin sondern mein Ehemann. Darauf hin wurde uns mitgeteilt, dass erst nach Zusendung des Mietvertrages der Name abgeändert werden hieß es. Abgeändert wurde es aber auf unser beider Namen, mein Mann überwies konstatiert Abschläge.

Jetzt besteht ein Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung von über 1000 Euro, welches laut Schreiben nach Angabe der Kontonummer umgehend ausgezahlt würde. Nach Übermittlun dieser, erfolgte ein paar Tage später nun dMitteilung, dass das Guthaben wegen Altlasten aus einem früheren Vertrag an Inkasso weitergeleitet wurde.

Auf Nachfrage meines Mannes hieß es, dies sei so rechtens und er könne das Guthaben nicht ausgezahlt bekommen, da wir beide Vertragspartner sind und er auch ja schließlich auch als Vertragspartner in dem ehemaligen Vertrag von 2016 & 2018 stehe. Was definitiv ja nicht so gewesen ist, die Schriftstücke belegen dies eindeutig und zumal das Inkassobüro sich ja dann auch hätte an meine Mann zwecks Forderung wenden müssen nachdem von mir keine Zahlung zu erwarten war. Dies ist aber nie geschehen. Er wurde meiner Meinung nach wohl einfach rückwirkend in den damaligen Vertrag eingefügt, wie das nachträglich und auch ohne seine Zustimmung funktionieren soll, ist mir ein Rätsel.

Zitat laut Kundenservice vor Ort: << Herr H. Sie stehen mit im Vertrag von 2016 & 2019 und dementsprechend werden sie ihr Geld nicht erhalten. Kein Richter der Welt wird ihnen recht geben.>>

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Meiner Meinung nach ist das doch nicht rechtens einfach nachträglich einen Vertragspartner hinzuzufügen und ihn jetzt für meine damaligen Fehler haften zu lassen. Ich bin da auch nicht stolz drauf

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Vllt war ja jemand bereits schon mal in der kgleichen Lage und hat diesbezüglich Erfahrung und oder Tipps.

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Vielen lieben Dank

Hanna

Guthaben, Inkassobüro
von freiberuflicher Arbeit in Festanstellung wie kann ich ein Jahresbrutto kalkulieren?

Ich arbeite gerade in einem freiberuflichen Projekt, ich spiele mit dem Gedanken mich befristet einstellen zu lassen wegen Rentenversicherungsbeiträge, und auch wegen anderer Gründe (evtl. wegen eines Einbürgerungsantrags 20 Monate Anstellung in der letzten 24 Monate, wenn ich es richtig verstanden habe, oder würde es auch mir evtl auch die freiberuflichen Einnahmen akzeptiert).<-sorry für die lange EInführung

Und jetzt zu der Frage:

Nehmen wir an ich erziele in einem Jahr 130k EUR brutto Einkommen als Freiberufler,

das ist mit 1800Stunden/Jahr kalkuliert, das ist schon Urlaub mit eingerechnet (also 25Tage*8Stunden abgezogen unbezahlt, bei Krankheit wäre natürlich der Betrag noch weniger, weil diese Stunden auch nicht bezahlt werden)

Ich habe Folgendes im Netz gefunden:

"Die gesetzlich vorgegebenen Lohnnebenkosten für Arbeitgeber (Sozialversicherung, Umlagen, etc.) betragen durchschnittlich etwa 21 % des Bruttoentgelts."

Wie kann ich mein Bruttojahresgehalt ausrechnen damit ich auf den gleichen Betrag wie bei der Freiberuflichkeit.

Würde ich mit der folgenden Rechnung richtig liegen?

130.000/1,21 = 107.438EUR also ? Der Vermittler kriegt das gleiche Geld von dem Endkunde für mich. Die Rechnung habe ich so gemacht, dass ich davon ausgehe, dass ich nicht krank werde.

Muss ich etwas noch irgendwelches Puffer für eventuelle Krankheitstage einrechnen?

Könnten mir bitte jemand einige Hinweise geben? Vielen Dank schon mal,

Rentenversicherung, Freiberufler, Selbstständigkeit, Sozialversicherung, Unternehmen

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