Darf Energieversorger das Guthaben der Jahresverbrauchsabrechnung an Inkasso weiterleiten obwohl Ehemann akueller Vertragspartner ist?

4 Antworten

Abgeändert wurde es aber auf unser beider Namen, mein Mann überwies konstatiert Abschläge.

Hiergegen habt ihr nicht widersprochen? Dadurch, dass dein Mann die Abschläge überwiesen hat, habt ihr eure Einwilligung in das geänderte Vertragsangebot gegeben (konkludentes = schlüssiges Handeln).

Für mich stellen sich mehrere Fragen. Wäre das denn nun tatsächlich so dramatisch, wenn das Guthaben jetzt zur Begleichung der offenen Forderungen verrechnet wird? Gezahlt werden müssten die doch sowieso und die Verzugszinsen werden sich dadurch reduzieren. Angesichts der Tatsache, dass das Geld doch die letzten Monate abgebucht / überwiesen wurde, war es auch vom Konto weg und wurde von euch nicht in eurem finanziellen Spielraum einkalkuliert. Was hätte man unter. Strich nun mit den 1.000 Euro Guthaben auf der einen Seite gewonnen, wenn auf der anderen Seite eine Forderung steht, die durch den Zahlungsverzug stetig wächst bzw. ohnehin schon höher ist als die ursprünglich fällige Summe?

Da auf eurer Seite des Vertrags zwei Personen eingetragen sind, haftet ihr gesamtschuldnerisch. Das Guthaben des Vertrages wir dir zugerechnet, zu dir besteht zu dieser Verbrauchsstelle eine offene Forderung.

Schau mal in den AGBs / Allgemeine Stromlieferbedingungen deines Versorgers. Ganz weit hinten findest du Angaben zu Streitbeilegungsverfahren, dort könntet ihr euch auch noch hinwenden.

Hier am Beispiel von e.on:

"Wenn wir gemeinsam keine Lösung finden, haben Sie, wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. zu wenden. (...) Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. ist für uns als Ihr Energielieferant verpflichtend. Kontaktdaten: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon 030-27 57 24 00info@schlichtungsstelle-energie.dehttps://www.schlichtungsstelle-energie.de

Zusätzlich stellt der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Informationen zu Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Strom und Erdgas, zu geltendem Recht und den Rechten von Privatkunden zur Verfügung. Kontaktdaten: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice, Postfach 80 01, 53105 Bonn, Telefon 0228 14 15 16verbraucherservice-energie@bnetza.de

Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen zu nutzen"

Comp4ny  05.05.2024, 23:12
Für mich stellen sich mehrere Fragen. Wäre das denn nun tatsächlich so dramatisch, wenn das Guthaben jetzt zur Begleichung der offenen Forderungen verrechnet wird? Gezahlt werden müssten die doch sowieso [...]

Viele Schuldner wollen ihre Schulden aber nicht begleichen, das darf man hier nicht vergessen.

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Jetzt besteht ein Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung von über 1000 Euro, welches laut Schreiben nach Angabe der Kontonummer umgehend ausgezahlt würde. Nach Übermittlun dieser, erfolgte ein paar Tage später nun dMitteilung, dass das Guthaben wegen Altlasten aus einem früheren Vertrag an Inkasso weitergeleitet wurde.

Verständlich und auch richtig.
Besonders dann, wenn es einen VB gibt. Zumal der Versorger bei dem Ihr seid, ja auch der selbe ist bei dem Ihr Schulden habt. Warum sollte der Gläubiger daher nicht seine eigenen Schulden eintreiben dürfen?

und zumal das Inkassobüro sich ja dann auch hätte an meine Mann zwecks Forderung wenden müssen nachdem von mir keine Zahlung zu erwarten war.

Nein hätten sie nicht.
Das IB kann sich aussuchen von wem er die Schulden haben will. Im Normalfall von der Person, die am besten Verdient.

Zitat laut Kundenservice vor Ort: << Herr H. Sie stehen mit im Vertrag von 2016 & 2019 und dementsprechend werden sie ihr Geld nicht erhalten. Kein Richter der Welt wird ihnen recht geben.>>

Das wurde nie gesagt.

Meiner Meinung nach ist das doch nicht rechtens einfach nachträglich einen Vertragspartner hinzuzufügen

Wenn dem tatsächlich so ist, dann hätte man dagegen ab Kenntnisnahme widersprochen und im Zweifelsfall den Rest über einen Anwalt laufen lassen.

Woher ich das weiß:Hobby – GF.net Inkasso-Experte - mit langjähriger Inkassoerfahrung.

Sorry, da fehlt mir jegliches Verständnis!

Was ist/wäre denn so schlimm daran, wenn endlich einmal ein Teil "EURER" Schulden bezahlt werden.

Vertrag hin oder her, fakt ist doch, dass diesen Strom auch Dein Mann mit verbraucht hat!!!

Ein BLick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

§ 1357 BGB sagt, dass Geschäfte/Verträge, die ein Ehegatte für den Haushalt abschließt, auch den Ehegatten binden.

Der Stromvertrag, den einer von beiden abschließt, nutzt auch dem anderen, weil er ja auch Licht hat udn auf dem E-Herd kocht.

Das Topfset, was der Mann als Hobbykoch bestellt, bringt auch die Ehefrau in die Haunfg.t

Wenn Sie sich aber High Heels bei Zalando bestellt, haftet der Ehemann nicht, selbst wenn er seine Frau in den Schuhen noch so gern sieht, ebenso, wie sie nicht für seine neue Golfausrüstung haftet.

Also für die Frage, natürlich haften für die Stromrechnung beide. Es durfte verrechnet werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung