Rechtliche Pflichten hinsichtlich Steuer/Sozialversicherungen in Deutschland bei Einkommen aus dem Ausland im Rahmen eines Praktikums während des Studiums?

Hallo zusammen,

eine Firma aus den USA hat mich als Praktikant angestellt (explizit kein Arbeitsverhältnis) für ein wissenschaftliches Projekt, welches im inhatlichen Zusammenhang mit meinem Studium steht. Es handelt sich nicht um ein Pflichtpraktikum. Ich studiere regulär in Vollzeit. Die vereinbarte Stunden sind weniger als 20 pro Woche und die Dauer ist 8 Monate. Das Praktikum ist komplett remote, so dass ich weiterhin in Deutschland leben werde. Ich bekomme für die Tätigkeit Entgeld und nun stellt sich mir die Frage, welche rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich Sozialversicherungen und Steuern zu beachten sind.

1) Wie registriere ich dieses Einkommen in Deutschland? Bin ich sozialversicherungspflichtig und wenn ja, wie melde ich mich an? Ich zahle seit Jahren schon in die studentische Krankenversicherung monatlich ein, jedoch nicht in die Rentenversicherung (außer im Rahmen von Hiwi-Stellen, etc.)

2) Wie gestaltet es sich mit den Steuern? Muss ich mich jetzt an das Finanzamt wenden und monatlich Steuer zahlen, oder am Ende des Jahres eine Steuererklärung einreichen und dann nachträglich die Steuer zahlen? Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben, da ich schon immer unter dem steuerpflichtigen Betrag geblieben bin und nur diverse Hiwi-Stellen hatte, die den Ämtern sowieso automatisch gemeldet wurden.

Ich wäre euch für Informationen extrem dankbar, falls sich jemand damit auskennt.
Vielen Dank und viele Grüße

Rentenversicherung, Studium, Auslandsüberweisung, Sozialversicherung, Steuern, Praktikum
Werden Effektivkosten bei Versicherungsverträgen wirklich weniger?

Hallo, habe ein Angebot für eine Rentenversicherung bekommen.

Ich wollte das Angebot mit meinem ETF Sparplan vergleichen mittels dem Fondsrechner von: https://www.zinsen-berechnen.de/fondsrechner.php

(Habe hierfür die Kosten meines Sparplans, also Sparplangebühr und geschätzten Spread als Ausgabeaufschlag angesehen, und den TER als Verwaltungsgebühr. Handelsplatzgebühr und einen echten Ausgabeaufschlag hab ich nicht. Sollte so passen)

Es geht mir jetzt um die Kosten der Rentenversicherung. Diese sind im Produktinformationsblatt mittels Effektivkosten angegeben.

Mir wurde erklärt das sind alle Kosten drin, Fondsverwaltungsgebühr Transaktionskosten und sogar der Spread. Sowie die ersten 5 Jahre die Abschlussgebühr, nach den 5 Jahren werden die effektivkosten weniger.

Die Frage ist aber stimmt das wirklich. Das wäre ja mehr als verwirrend, wenn ich Effektivkosten bekomme mit welchen ich nicht kalkulieren kann. Kann ich die anfänglichen effektivkosten wirklich nicht auf die komplette Dauer von 38 Jahren rechnen?

Habe eine genauere Aufschlüsselung bekommen wurde aber auch nicht schlau.

Abschlusskosten auf Monatsbeitrag wären 2,28% das beliefe sich in meinem Fall auf: 6.244,27 wenn ich die Dynamik der Beiträge mit einkalkuliere weiß auch nicht ob das so richtig ist.

Bitte etwas Licht ins Dunkle. Danke

Rentenversicherung, Versicherung, Fondssparplan, fondsgebundene Rentenversicherung
Freigrenze für Vermögen beim Wohngeld: was zählt zum Altersvorsorge Vermögen?

Hallo,

es geht um folgenden Sachverhalt: ein Freiberufler hatte vor mehr als 20 Jahren (seinerzeit nach eingehender Beratung durch verschiedene Stellen) beschlossen, nicht mehr in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, sondern privat für das Alter vorzusorgen. Eine Vorgehensweise, welche damals vielfach empfohlen und von Politik und Medien thematisiert wurde.

Aufgrund der Entwicklungen und der politischen Entscheidungen der letzten Jahre dominieren inzwischen aber klar die Nachteile dieser Entscheidung. Z.B. überschreitet das angesparte Vermögen (angelegt in Investmentfonds) die Freigrenze von 60000 Euro beim Wohngeld-Bezug. Ähnliches gilt für andere Freigrenzen. z.B. bei Corona-Hilfen etc. Ganz allgemein: derjenige Freiberufler/Selbständige, welcher privat vorgesorgt hat, wird nun massiv benachteiligt gegenüber anderen, die in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Schlimmer noch: der eigenverantwortliche Vorsorgende wird auch massiv benachteiligt gegenüber anderen Personen, die ihr Geld zum Fenster hinausgeworfen und überhaupt nicht vorgesorgt haben! Die "Geldverpulverer" haben nämlich Ansprüche auf diverse staatliche Zuschüsse, die der o. g. sparsame Freiberufler nicht hat, weil er die Freigrenzen überschreitet!

Nun die Frage zum Wohngeld. Ein Zitat von wohngeld.org: "... Altersvorsorge Vermögen in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber oder die Inhaberin das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet...".

FRAGE: Fallen die Anteile an Investmentfonds, welche der o. g. Freiberufler u. a. über jahrelang Sparpläne erworben hat unter den Begriff "nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens" ? Oder ist dies anders definiert?

für Antworten: danke im Voraus

Rentenversicherung, Altersvorsorge, Investmentfonds, Vermögen, Wohngeld
ETF Sparplan vs nettopolice- was lohnt sich?

Guten Nachmittag,

ich hatte vor einigen Tagen ein Beratungsgespräch bei einer "unabhängigen" Finanzberatung.

Dabei ging es speziell um meine Altersvorsorge. Hierzu wurden mehrere Aussagen getroffen, die ich gerne nochmals hier verifizieren lassen würde.

Ausgangspunkt:

-Ich habe einen traderepublic ETF-Sparplan
-und eine bestehende, fondsgebundene (aktive) Rentenversicherung. Diese habe ich vor 2-3 Jahren abgeschlossen. (Bevor ich mich mit ETFs beschäftigt habe)

Nun die Aussagen des Beraters:
- ETF seien grundsätzlich eine gute Anlageform, problematisch seien jedoch immer:
-Steuern bei Verkäufen. Auch bei langfristiger Anlage käme es in Form vom "Rebalancing" dazu. Oder wenn z.B. ein ETF aufgelöst bzw. nicht weitergeführt wird.
- Für eine rentenorientierte Anlage wäre dafür eine ETF-basierte Rentenversicherung besser weil:
-kostenloses Rebalancing
-Halbeinkünfteverfahren bei Auszahlung.
-Zudem könnten sich auch weitere Kostenvorteile meines traderepublic-Depots wie Depotkosten, momentane Steuervorteile von ETFs in Zukunft ändern.
--> Alles in Allem sei somit die "richtige" Nettopolice, trotz höherer Anfangskosten, wahrscheinlich im Rentenalter gewinnbringender.

Auch sei sie besser planbar, da sich die Versicherer im Normalfall an die angegeben Konditionen halten müssten. Auch vom Staat in Zukunft vorgenommene Steueränderungen würden die Nettopolice nicht betreffen, wenn sie davor abgeschlossen wurde. Man siehe Pläne zur Besteuerung von Rot/Rot/Grün.

Fazit des Beraters: Bestehende aktive Fondsgebundene Rentenversicherung auflösen und Nettopolice abschließen. Hierzu würden sie bewusst auf einen Teil der Provision verzichten, damit sie noch kostengünstiger wäre. ETFs weiterhin im separaten Depot halten für Auszahlungen auch schon vor dem Renteneintritt.

Liebe Grüße!

Rentenversicherung, ETF
Rente pur? (aachen münchener bzw. Generali)?

Hallo zusammen,

kurze Vorstellung. Ich (44) habe vor ewigen Jahren durch Verwandtschaft einen DVAG-Berater kennengelernt und in jungen Jahren recht viel (eigentlich alles) bei der DVAG (also Aachen Münchener) abgeschlossen. Da ich damals schon recht gut verdient habe, habe ich 2006 eine Rente pur (ich gebe es zu, aus Steuerspargründen) abgeschlossen. Darin enthalten: SEB ImmoInvest, DWS PlusInvest, DWS FlexPension. Da ja zwischenzeitlich einige davon geschlossen wurden, hatte ich gedacht, ich bekomme Empfehlungen des Beraters über neue Möglichkeiten. Im Versicherungsschein von 2006 steht, das mir pro 10.000,00 EUR Deckungskapital 37,05 EUR Mindestrente garantiert wird. Mein Fondsguthaben beträgt derzeit 8.813,00 EUR.

Jetzt war ich etwas verwundert, als ich eine Wertermittlung der Generali bekam, in der steht, dass Sie mir bei Rentenbeginn ganze 0,00 EUR garantieren. D.h. für mich, Geld verbrannt?? Enthalten ist natürlich auch eine Beitragsbefreiung bei BU. Mir ist klar, dass das nicht umsonst ist..

Aber wenn ich monatlich einen bestimmten Betrag einzahle, denke ich doch, zumindest diesen wieder heraus zu bekommen. Als ich dann bei der Generali anrief, konnte mir die Dame das nicht erklären. Es liege an den schlechten Zinsen derzeit! Aha. Wenn ich die jetzt Beitragsfrei stelle, bekomme ich nix ?

Finde ich alles etwas komisch. Bräuchte bitte mal Tipps von euch..

Vielen Dank!!

Rentenversicherung, Rente, Versicherung
db FondsRente Premium Zurich NICHT kündbar?

Hallo,

durch persönliche Umstände musste ich am 01.04.2018 meine anfang Februar 2011 abgeschlossene betriebliche db FondsRente Premium der Zuricher beitragsfrei stellen lassen. Mein damals neuer Arbeitgeber wollte diese nach beendigung der Probezeit dann wieder übernehmen. Corona bedingt kam es leider nicht dazu, so das ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber um eine wiederaufnahme der Zahlung gebeten habe.

Dieser lehnte das jedoch nach Prüfung durch ein Versicherungsmakler ab, da

"bei diesem Vertrag die Möglichkeit/Gefahr besteht, das zum Ablauf des Vertrages nicht die Summe der eingezahlten Beiträge vorhanden ist und sich folglich ein Haftungsrisiko für den Arbeitgeber ergibt".

Nach Rücksprache mit der Zuricher verneinte diese das jedoch.

Als ich dann danach fragte ob ich die FondRente auch kündigen, bzw ein Rückkauf veranlassen könnte, sagte man mir das eine Kündigung des Vertrages NICHT möglich ist...

Ich verstehe ja, wenn ich die vom Arbeitgeber gezahlten Anteile nicht bekomme, aber ist es dann richtig, das ich garnichts zurückbekommen würde?

Unter den "Besonderen Bestimmungen" steht noch:

Gemäß §2 Abs.2 BetrAVG darf der Bezugsberechtigte nicht vor dem Vereinbarten Endalter über den Teil der Versicherung verfügen,der durch Beitragszahlungen des ehemaligen Arbeitgebers finanziert wurde.

Insbesondere sind (für den genannten Vers.-Anteil) unzulässig:

  • Rückkauf
  • Abtretung
  • usw...

Danke schon mal im voraus für eure Antworten.

Grüße

Rentenversicherung, Altersvorsorge, Recht, Versicherung
Ergeben sich für meinen Sohn steuerliche Nachteile bei der Vertragsübertragung meiner private Rentenversicherung?

Zunächst zu meiner Ausgangslage: Ich habe am 01.11.2004 eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht für meinen Sohn abgeschlossen, der auch seit Beginn des Vetrags die versicherte Person ist, während ich bis dato der Versicherungsnehmer bin. Da mein Sohn nun 18 geworden ist, haben wir einvernehmlich beschlossen die Versicherung auf ihn zu übertragen, es handelt sich also um einen unentgeltlichen Versicherungsnehmerwechsel.

Mich würde nun interessieren, bevor ich mich direkt an die Versicherung wende, ob mein Sohn durch die Übertragung des Vertrags in irgendeiner Form Nachteile zu befürchten hat, insbesondere für den Fall, dass er die Versicherung doch vor Ablaufleistung kündigt.

Generell ist die Ablaufleistung oder bei frühzeitiger Kündigung der Rückkaufswert bei Versicherungsverträgen ja steuerfrei, sofern sie vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, mind. 12 Jahre laufen und der Versicherungsnehmer mind. 5 Jahresbeiträge entrichetet hat. Diese Voraussetzungen treffen alle zu.

Bleiben die steuerlichen Begünstigungen von der Übertragung der Versicherung auf meinen Sohn unberührt und kann mein Sohn die Versicherung unter den exakt gleichen vereinbarten Konditionen wie ich sie hatte, fortführen, oder stellt die Übertragung der Versicherung quasi einen Vetragsneuabschluss mit allen damit einhergehenden Konsequenzen dar?

Rentenversicherung, Steuern, Versicherung
Zu alt für eine Umschulung über die DRV?

Guten Tag. Ich hatte vergangene Woche mein erstes Beratungsgespräch bei der DRV. LTA wurde mir genehmigt. Vom Medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit habe ich die Bestätigung, dass ich in meine letzte Tätigkeit als Lager und Transportarbeiter nicht mehr arbeiten kann. Eine Umschulung zum FISI währe auf Grund meines Alters zu empfehlen. Ich bin 52 Jahre alt und 50% schwerbehindert, und seit diesem Jahr wegen Schließung des Betriebes arbeitslos.

Im Gespräch teilte ich meiner Beraterin mit, dass ich eine Umschulung zum Fachinformatiker für Systemintegration anstrebe. Ich erklärte ihr ausführlich meine Kenntnisse über den Beruf, und dass ich privat viel mit Hardware und Software arbeite.

Sie erklärte mir, dass die DRV für Menschen meines Alters, keine 2-jährige Umschulungen fördern. Die Altersgrenze würde bis zum 40. Lebensjahr gelten.

Daraufhin antwortete ich, dass ich mich im Vorfeld schon bei einigen Bildungsträger informiert habe. Mir wurde gesagt das mein alter keine Rolle spiele. Und sie noch ältere Teilnehmer ausbilden die über die DRV gefördert werden.

Nach längerer Diskussion wurden mir zum Abschluss noch 2 Flyer mitgegeben. Zwei Stunden später erhielt ich einen Anruf von meiner Beraterin. Die Altersgrenze für eine 2-Jährige Umschulung würde nicht bei 40 Jahre sein, sondern bei 47 Jahre.

Auf diese Antwort habe ich einen Brief an die DRV Rheinland nach Düsseldorf geschrieben, und auf die Aussage meiner Beraterin Widerspruch eingelegt.

Für mich ist diese Vorgehensweise meiner Beraterin nicht nachzuvollziehen. Vielleicht habt ihr einige Ratschläge.

Danke

Rentenversicherung, Umschulung
Frage zu Betragsauszahlung bei vorzeitiger Kündigung einer priv. Rentenversicherung?

Hallo,

ich möchte meine Rentenversicherung kündigen und hätte paar Fragen dazu inkl. Was ich zurück bekommen würde/könnte.

Eine Bitte vorweg, ich weiß dass man so Versicherungen nicht kündigen sollte, dass es ein Fehler ist und so weiter... Deswegen bitte KEINE Belehrungen, ich habe bestimmte Gründe, dass ich es tun will. Danke schon mal dafür...

Also ich bespare jetzt schon seit einiger Zeit eine zusätzliche Rentenversicherung (nicht steuerfrei! Kam zu spät!)

Möchte den jetzt auflösen und habe folgende Angaben in dem Schreiben von Dez 2017 wo ich nicht zurecht weiß was die zu bedeuten haben:

Jahr: 2018

Rückkaufwert EUR: 5631

Stornoabzug in EUR: 98

Rückkaufswert nach Stornoabzug in EUR: 5533

Beitragsfreie Monatsrente nach Stornoabzug in EUR: 0

Beitragsfreie Kapitalabfindung nach Stornoabzug in EUR: 0

Meine erste Frage ist, wenn ich zum 1 Dez. kündigen würde, was bekomme ich zurück? Ich gehe jetzt von den 5533 EUR aus oder kommt da noch mehr dazu?

Meine zweite Frage wäre, ab 2021 sind die Felder Beitragsfreie Monatsrente nach Stornoabzug in EUR und Beitragsfreie Kapitalabfindung nach Stornoabzug in EUR ausgefüllt. Da stehen beim Ersten die Werte 55 und beim zweiten der Wert 14697 drin. Was hat das zu bedeuten? Wäre cool wenn ihr mir hier weiter helfen könntet.

By the way, kann man so einen Vertrag einfach kündigen oder geht das nicht so leicht? Habe viel „negatives" gehört und dass alles nicht so ohne Weiteres zu erledigen ist?!?

Rentenversicherung, Versicherung

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