Teilzeitjob und nebenberuflich als Freiberufliche/Freelancerin; was gibt es zu beachten?

Hallo liebe Community 😊

Ich habe gerade begonnen, in Teilzeit zu arbeiten (min. 20,04 Std. die Woche mit 1.102,5€ Brutto im Monat; Überstunden werden alle drei Monate ausgezahlt) und möchte nebenbei einer bzw. zwei weiteren Tätigkeiten nachgehen:

1. Als Honorarkraft an einer VHS: 1,5 - 4,5 Std. in der Woche bei 26,4€ Bruttostundenlohn

Und 2. an einer Sprachschule: 2-3 Stunden die Woche bei 22,5€ wenn ich mich als Minijobberin anstellen lasse oder 25€ die Stunde, wenn ich als Freelancerin/Freiberufliche arbeite.

Da ich gerade frisch aus dem Studium komme, habe ich leider keinerlei Erfahrung mit der Versteuerung und daher folgende Fragen (ich bin ledig; Steuerklasse 1):

1. Ist es in meinem Fall sinnvoller, mich als Minijobberin anstellen zu lassen oder wären meine Einnahmen unter den Freibeträgen der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc, sodass es sich lohnen würde, als Freelancerin zu arbeiten?

2. Wird mein Einkommen aus dem Teilzeitjob mit meinem Einkommen als Honorarkraft/Freelancerin/Minijobberin zusammengerechnet oder werden beide Einnahmequellen (Teilzeitjob und nebenberufliche Tätigkeit) separat betrachtet?

3. Was müsste ich an Steuerausgaben einkalkulieren? (Die ich zur Seite packen müsste)

4. Gibts es noch etwas zu beachten? (Dass ich meine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden muss, weiß ich. Und, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss mit der Anlage S. Ebenfalls habe ich gelesen, dass ich die Krankenkasse über meine Nebentätigkeit informieren muss und, dass ich vermutlich in der Rentenversicherung mehrfach versicherungspflichtig werde als ,, selbstständige Lehrerin" worunter meine Tätigkeit in der Sprachenschule und der VHS wahrscheinlich fällt).

Ich danke euch sehr für eure Antworten und freue mich über jeden Hinweis, da ich Angst habe, etwas von Beginn an grundlegend falsch zu machen 🙈

Liebe Grüße,

Rosi

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Nebentätigkeit, Teilzeitjob, Versteuerung
Zahlt Jobcenter immernoch Miete bei Teilzeit Job?

Guten Tag,

(ledig, keine Kinder)

Ich beziehe seit neuestem das ALG 2 (Bürgergeld) vom Jobcenter; sie zahlen auch Miete an den Vermieter direkt und zahlen mir die 502€ für meinen Lebensunterhalt (Bürgergeld).

Ich habe nun die Erlaubnis vom Jobcenter bekommen in eine andere Wohnung umzuziehen, da ich seit neuestem von der Obdachlosigkeit bedroht bin (Vermieter kann keine Mieter mehr unterbringen).

Ich werde demnächst (in 1 Monat) eine Teilzeitbeschäftigung anfangen (Hinfahrt ca. 35min per Bus & Bahn) und werde nebenbei ein Fernstudium starten (elternunabhängiges BAföG).

Teilzeitjob wird mich bezahlen: Netto 774€ und nach paar Monaten dann werde ich auch BAföG beziehen: 812€. Die neue Wohnung wird warm 450€ kosten.

Frage 1: Bei einem Gehalt von Netto 774€, wird das Jobcenter mich weiterhin mit Geldern unterstützen können, auch wenn nur ein Stück? Oder ist das dann eine Sache des Arbeitsamtes? Denn es würden mir (nach Abzug der Fahrkarte zur Arbeit und Abzug der Miete) ca. 264€ übrig bleiben von meinem Gehalt. Das ist nicht sehr viel, aber man kann es "schaffen" was davon zu essen und zu trinken etc., Das reicht aber nicht für die Gebühren meines Studiums.

Frage 2: Falls von euch der Tipp kommt "Wohngeld beantragen", kann ich diesen nur beantragen sofern ich kein BAföG erhalte. Das habe ich irgendwo gelesen.

Soll ich der Wohngeld-Stelle schon rechtzeitig während des Antrages mitteilen, dass ich einen Antrag auf BAföG gestellt habe, der aber noch Zeit braucht, bis ich diesen erhalte? (Soll ca.1-3 Monate wohl dauern).

Frage 3: Muss ich dann das Wohngeld oder das Joncenter-Geld, je nachdem wer mich etwas finanziell unterstützen wird, den Ämtern zurück zahlen, sobald ich mein BAföG erhalte?

Miete, Wohngeld, Bafög-Antrag, Teilzeitjob, Bürgergeld, Jobcenter Amt

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