Kindergeld mit Teilzeitjob?
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Kindergelds.
Ich bin 19 Jahre alt und mache in diesem Jahr mein Abitur (ich stehe kurz vor meinen Abiturprüfungen).
Ich würde nach meinen Prüfungen gern auf Teilzeit arbeiten (von Juni bis Ende September) und danach von dem Geld einen Monat ins Ausland gehen (Oktober).
Im Anschluss habe ich mir Praktika überlegt, für den Beruf, den ich später ausüben möchte. Diese würde ich dann bis zum nächsten Semesterbeginn absolvieren, um zu schauen, ob der Beruf wirklich was für mich ist und ob ich dann dementsprechend auch den Studiengang dafür machen möchte.
Nun zu meiner Frage: Bekomme ich (meine Eltern) in der Zeit, wo ich arbeiten gehe Kindergeld? Und wie sieht es in der Zeit danach aus (Ausland, Praktika)?
2 Antworten
Hallo, bei einem Teilzeitjob besteht grundsätzlich Anspruch auf Kindetgeld. Hierbei kommt es auf die Stundenzahl an. Die Familienkasse prüft das. Wenn du bis 20 Std oder weniger arbeitest besteht der Anspruch definiriv, da du dich mit Teilzeit nicht selber versorgen könntest.
VG
Leider für volljährige Kinder so nicht richtig: Wenn für diese Kindergeld beansprucht wird, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, s. Link in meiner Antwort. Was richtig ist: Auf die Höhe der eigenen Einkünfte des Kindes kommt es - zumindest während der Erstausbildung - nicht an.
Hier
Kindergeld ab 18 Jahren | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
findest Du die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Eltern für ein volljähriges Kind Kindergeld erhalten. In der Übergangszeit von 4 Monaten nach Schulabschluss wird es noch Kindergeld geben. Wenn Du danach aber keiner Ausbildung nachgehst und nicht ausbildungssuchend bist, nicht mehr.
Sinnvoller wäre es, die Praktika statt des Jobbens zu absolvieren, dann den Monat zu reisen und mit dem Wintersemester das Studium zu beginnen (dass man längst nicht alle Studiengänge überhaupt im Sommersemester beginnen kann, ist bekannt?)
Wenn nach den 4 Monaten Übergangszeit keine Ausbildung begonnen wird, war es keine Übergangszeit und das KG muss zurückgezahlt werden.