Was kann oder was muss ich meinem Vermieter sagen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Steht das wirklich so konkret im Mietvertrag, "das wir den Garten pflegen müssen, sonst nichts"? Vielleicht müsst ihr bei der Ernte einfach mal schneller sein als der Vermieter, der kann normalerweise seinem Mieter die Nutzung des Gartens wenn er ihn pflegt und Bestandteil der angemieteten Wohnung ist nicht verbieten.

Also rechtlich verhält es sich so, dass wenn ihr den Garten mit angemietet habt, der Vermieter diesen gar nicht mehr ohne eure ausdrückliche Erlaubnis betreten darf.

Wer den Garten pflegt, darf auch ernten. Ausnahme: Der Mietvertrag verbietet dem Mieter die Ernte und weist dieses Recht dem Vermieter zu. So AG Leverkusen 28 C 277/93.

Quelle: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Ernte.htm

Dann muß vermutlich aber der Vermieter auch das Fallobst entfernen.