Veredeln von Stoffen als Dienstleistung, Markenrechtsverletzung?

Hallo,

mal angenommen: Ich kaufe eine Stoff als Handwerksmaterial von Firma X, dieser Stoff ist frei verkäuflich für eigene DIY Projekte und bildet auf diesem Stoff den Markennamen ab.

Mal ganz blöd vereinfacht ich kaufe einen Stoff der den Markennamen Nike abbildet und möchte mir daraus einen Kissenbezug nähen.

Ich kaufe also 4m x 1m von diesem Stoff verarbeite ihn für meinen Eigengebrauch und stelle daraus meinen imaginären Kissenbezug her. Nachdem mein Kissenbezug fertig ist, stelle ich fest, dass der Stoff theoretisch für 3 weitere Kissenbezüge reichen würde.

Auf dem imaginären Internetmarkt bieten bereits hunderte Hersteller über bekannte Plattformen in der EU, aber auch auf anderen Kontinenten, diese Kissenbezüge fertig als Universalpassform an, in nehmen wir mal 80cmx80cm, da mein imaginäres Kissen aber die sonderlichen Maße von 43,5cm x 93,7cm hat, stelle ich mir meine Bezüge einfach selber her zum Eigengebrauch.

Der Markt für diese spezielle Maße von Kissenbezügen ist ungesättigt, also plane ich per Kleingewerbe Kissenbezüge für diese und andere sonderliche Kissen herzustellen.

Natürlich ist das erwerben dieser Lizenz der direkteste Weg um diese Kissenbezüge die z.B. "Nike" als Markennamen abbilden gewerblich verkaufen zu dürfen, aber auch extrem kostspielig.

Ich plane mit meinen Kissenbezügen etwas dazu zuverdienen und mein Hobby, das Schneidern, lukrativ einsetzen zu können. Ich habe eine andere beantwortete Frage auf der Partnerseite gelesen, da wurde das Beispiel mit einem Becher illustriert:

Angenommen ich kaufe einen Becher von Firma X, bemale ihn selber, veredele ihn und verkaufe ihn weiter wäre das eine Markenrechtsverletzung. Verkaufst du die eigentliche Dienstleistung also das bemalen des Bechers, gibt es keine Probleme mit dem Marken- oder Urheberrecht.

Ist das so korrekt?

Also auf meine Situation:

Beispiel 1: Ich kaufe Nike-Stoff, nähe mein Kissenbezug und verkaufe meinen fertigen Kissenbezug über einen eigenen Online-Shop ist das Markenrechtsverletzung. -"Nike Kissenbezug 43,5cm x 93,7cm"

Beispiel 2: Ich kaufe Nike-Stoff, nähe mein Kissenbezug und verkaufe die eigentliche Dienstleistung über einen eigenen Online-Shop, verschicke aber genau das selbe wie in Beispiel 1, ist das erlaubt? -"Kissenbezug aus Nike-Stoff 43,5cm x 93,7cm handgenäht - Einzelstück"

Was für weitere Möglichkeiten habe ich meine speziellen Kissenbezüge aus Nike Stoff zu vertreiben ohne in ein Fettnäpfchen zu treten?

Das alles ist natürlich obligatorisch, auf mein realistischen Fall angewendet müsste man aber davon ausgehen, dass Nike ein Hersteller in der allgemeinen Polstermöbelindustrie ist, aber eigentlich selber keine Kissenbezüge herstellt. Die bereits angebotenen Kissenbezüge sind also auch Dritte die dieses Produkt vertreiben.

Hergestellt werden meine "Kissenbezüge" auf Nachfrage bzw. in Kleinstserien auf Vorrat (< 5 Stk.).

Ich hoffe hier auf Erfahrungswerte, sollte es soweit kommen konsultiere ich natürlich ein Anwalt in Sachen Marken- und Patentrecht.

Kleingewerbe, Unternehmen, Urheberrecht, Dienstleistung, markenrecht
von freiberuflicher Arbeit in Festanstellung wie kann ich ein Jahresbrutto kalkulieren?

Ich arbeite gerade in einem freiberuflichen Projekt, ich spiele mit dem Gedanken mich befristet einstellen zu lassen wegen Rentenversicherungsbeiträge, und auch wegen anderer Gründe (evtl. wegen eines Einbürgerungsantrags 20 Monate Anstellung in der letzten 24 Monate, wenn ich es richtig verstanden habe, oder würde es auch mir evtl auch die freiberuflichen Einnahmen akzeptiert).<-sorry für die lange EInführung

Und jetzt zu der Frage:

Nehmen wir an ich erziele in einem Jahr 130k EUR brutto Einkommen als Freiberufler,

das ist mit 1800Stunden/Jahr kalkuliert, das ist schon Urlaub mit eingerechnet (also 25Tage*8Stunden abgezogen unbezahlt, bei Krankheit wäre natürlich der Betrag noch weniger, weil diese Stunden auch nicht bezahlt werden)

Ich habe Folgendes im Netz gefunden:

"Die gesetzlich vorgegebenen Lohnnebenkosten für Arbeitgeber (Sozialversicherung, Umlagen, etc.) betragen durchschnittlich etwa 21 % des Bruttoentgelts."

Wie kann ich mein Bruttojahresgehalt ausrechnen damit ich auf den gleichen Betrag wie bei der Freiberuflichkeit.

Würde ich mit der folgenden Rechnung richtig liegen?

130.000/1,21 = 107.438EUR also ? Der Vermittler kriegt das gleiche Geld von dem Endkunde für mich. Die Rechnung habe ich so gemacht, dass ich davon ausgehe, dass ich nicht krank werde.

Muss ich etwas noch irgendwelches Puffer für eventuelle Krankheitstage einrechnen?

Könnten mir bitte jemand einige Hinweise geben? Vielen Dank schon mal,

Rentenversicherung, Freiberufler, Selbstständigkeit, Sozialversicherung, Unternehmen

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