Mache Dir keine Gedanken, manchmal dauert es eben, bis man seine Ziele erreicht udn manchmal ändert man sie auch.

Bezüglich Studfium liegst Du noch weit vor mir zur gleichen Zeit.

Ich ahbe nach der Handelsschule eine Lehre gemacht. Hochschulreife mit 35, danach erstes Studium, mit 47 zweites Studium.

Also, wenn Du merkst, dass Du mit Pharmazie nicht glücklich wirst, dann mache die Medizinische Ausbildung. eventuell klappt es auch noch mit dem Medizinstudium.

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Du bekommst nur einen Kredit, wenn Du Kredit, wenn Dein Einkommen höher ist als der fpändugnsfreie Betrag.

Das dürfte in der Ausbildung noch nicht der Fall sein.

Damit hat sich Dein Vorhaben vermutlich erledigt.

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Du kannst so viel Geld mitbringen, wie Du willst.

Aber Du musst es beim Zoll anmelden.

Du solltest den Kaufvertrag vorlegen können, als Beweis für die Herkunft des Geldes.

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Kommt drauf an, was im Mietvertrag steht.

Wenn darin steht, dass der Keller zur Wohnung gehört, dann ist er mit der Miete für die Wohnung abgegolten.

Wenn Du die Wohnung lt. Vertrag ohne Keller gemietet hast, kannst Du den Kellerraum gesondert dazu mieten.

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Das beste wäre, wenn Du abends die Vorhänge vorziehst.

Wenn es nochmal vorkommt, an die Polizei wenden.

Wenn Du Dich mit Fotoapparaten und Blitzen auskennst, eine Kamera bereit legen um ggf. einfach selbst nach draussen zu fotografieren in Richtugn wo der Blitz war, eventuell hast Du einen Glückstreffer.

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Schöner Fall, könnte geeignet sein für eine Klausur.

Was ist passiert? hat er nur das Auto an einen Baum, oder Zaunpflahl gesetzt? Hat er einen anderen Wagen gerammt, oder gar eine Person verletzt?

  1. der 15jährige Fahrer ist mit seinen 15 Jahren einsichts- und deliktfähig udn ausserdem strafmündig.
  2. Damit war ihm bekannt, dass Fahren ohne Führerschein verboten ist.
  3. Ihn erwartet eine Verhandlung vor dem Jugendgericht. Fahrn ohne Fahrerlaubnis, ggf. fahrlässige Körperverletzung, wenn eine Person verletzt wurde.
  4. Framdschäden zahlt die Kfz-Haftpflicht des Wagenbesitzers,
  5. Für die Schäden am benutzten Auto wird der junge Mann gradestehen müssen, wenn er mal Geld verdient, denn siehe Punkt 1., er ist einsichts- udn deliktfähig und wusste, dass er nicht fahren darf.
  6. Die Privathaftpflicht zahlt nicht, Stichwort "Benzinklausel"
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Er soll nicht bei North Data (einem privaten Infomationsdienst, ich war mal Kunde dort und bin es aus gutem Grunde nicht mehr), sonmdern im Registerportal nachsehen:

https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml

Nur wenn er dort eingetragen ist, ist er Geschäftsführer.

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Die Rechnung quafilzi,erti nicht wzum Vorsteeurabzuegil sie über 250,- Euro beträgt und die Summe der enthaltenen Umsatzsteuer nciht ausgewiesen ist.

Aber das muss auch nur ausgewiesen sein, wenn die Rechnung an einen Unternehmer ausgestellt wird.

Fall die Rechnung an eine Privatperson erging, wäre sie nicht zu beanstanden.

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Eventuell liegt es an Textbausteinen von eBay.

Tatsache ist, dass er sagt:

Umsatzsteuer wird nicht erhoben gemäß §19UStG.

und auich keine Steuer erhebt.

Also, thema durch.Wärst Du Unternehmer könntest Du mangels ausweis keine Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

Sollte er kein Kleinunternehmer sein, müsste er aus seinen Einnahmen die Umsatzsteuer zahlen, auch wenn er keine ausgewiesen hat.

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Als Student musst Du nur im Angestelltenverhältnis Rentenversicherungsbeiträge abführen.

Bei der selbständigen Tätigkeit könnte es sein bei bestimmten Berufsgruppen, als was sollst Du für das Honorar arbeiten?

Die KRankenversicherung ist über die Studenten KV geregelt.

Solltest Du bisher in der Familienversicherung sein, fliegst Du dort allerdings raus.

In Sachen Steuern hast Du viel Platz, denn erst ab einem Gewinn von über 12.000,- Euro wird sich dort etwas tun.

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Ich habe aber auch nie wirklich Viel eingenommen, aufs Jahr gerechnet vielleicht 6000 Euro. Was ich verkauft hatte waren Sammlungen aus privaten Besitz, wofür ich keine Rechnungen vorliegen habe

Du hast private Sammlungen gekauft, ohne das der Kaufpreis quittiert wurde?

Es muss doch Unterlagen gebe, wie Du an die Sachen heran gekommen bist.

Auf jeden Fall musst Du für die fraglichen Jahre eine Anlage EÜR zur Einkommensteeuererklärung erstellen.

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von freiberuflicher Arbeit in Festanstellung wie kann ich ein Jahresbrutto kalkulieren?

Ich arbeite gerade in einem freiberuflichen Projekt, ich spiele mit dem Gedanken mich befristet einstellen zu lassen wegen Rentenversicherungsbeiträge, und auch wegen anderer Gründe (evtl. wegen eines Einbürgerungsantrags 20 Monate Anstellung in der letzten 24 Monate, wenn ich es richtig verstanden habe, oder würde es auch mir evtl auch die freiberuflichen Einnahmen akzeptiert).<-sorry für die lange EInführung

Und jetzt zu der Frage:

Nehmen wir an ich erziele in einem Jahr 130k EUR brutto Einkommen als Freiberufler,

das ist mit 1800Stunden/Jahr kalkuliert, das ist schon Urlaub mit eingerechnet (also 25Tage*8Stunden abgezogen unbezahlt, bei Krankheit wäre natürlich der Betrag noch weniger, weil diese Stunden auch nicht bezahlt werden)

Ich habe Folgendes im Netz gefunden:

"Die gesetzlich vorgegebenen Lohnnebenkosten für Arbeitgeber (Sozialversicherung, Umlagen, etc.) betragen durchschnittlich etwa 21 % des Bruttoentgelts."

Wie kann ich mein Bruttojahresgehalt ausrechnen damit ich auf den gleichen Betrag wie bei der Freiberuflichkeit.

Würde ich mit der folgenden Rechnung richtig liegen?

130.000/1,21 = 107.438EUR also ? Der Vermittler kriegt das gleiche Geld von dem Endkunde für mich. Die Rechnung habe ich so gemacht, dass ich davon ausgehe, dass ich nicht krank werde.

Muss ich etwas noch irgendwelches Puffer für eventuelle Krankheitstage einrechnen?

Könnten mir bitte jemand einige Hinweise geben? Vielen Dank schon mal,

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Also, wenn ich 130.000,- abrechnen könnte und den, der das erarbeitet einstellen sollte, wäre meine Kalkulation wie folgt:

Statt Deiner 21 % nehme ich 25 %, denn ich muss den ja auch bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Dann müsste ich eben das Krankheitsrisiko abziehen.

Also 130.000,- / 1,25 = 104.000,- p.A.

Dann mindestens 2 Wochen Krankheit pro Jahr, also 1/24 runter.Dazu das allgemeine Auftragsrisiko, schließlich muss ich ja bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter zahlen, wenn der Auftrag wegfällt.

Außerem muss ich etwas Geld dafür haben, dass ich das ganz eingehe

Um die Sache kurz zu machen, mehr als 90.000,- p.A. oder 7.500,- pro Monat wären auf keinen Fall zu zahlen.

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Vor dem Tod Eurer Mutter waren die Bestzverhältnisse 1/2 Eure Mutter 1/2 der Stiefvater.

Die Hälfte Eurer Mutter ging zu 1/2 an den Stiefvater (§§ 1371 + 1931 BGB) und zu je 1/4 an Deinen Bruder und Dich (§ 1924 BGB).

Also aktuell Stiefvater 1/2 + 1/4 = 3/4 und Ihr Beide je 1/8 am Ganzen.

Wenn Euer Stiefvater stirbt bekommt Ihr von seinen 3/4 nichts, ausser er macht ein Testament zu Euren Gunsten.

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Darf Energieversorger das Guthaben der Jahresverbrauchsabrechnung an Inkasso weiterleiten obwohl Ehemann akueller Vertragspartner ist?

Entschuldigung für den langen Text!!!

Folgender Fall:

Ich habe bei unserem Energieversorger Altlasten aus 2016 und 2019, Inkasso ist dafür zuständig, EV diesbezüglich such schon do einige Male abgegeben. Wir waren damals bereits schon verheiratet und auch an aktueller Verbrauchsstelle wohnhaft aber Vertragspartner laut Schriftverkehr Versorger & Inkasso bin immer ich gewesen, mein Ehemann nicht. Seit letztem Jahr befinden wir uns nun wieder bei diesem Grundversorger, da unser damaliger Lieferant allen gekündigt hatte. Vertragspartner war dort mein Ehemann. Automatisch sind wir wieder beim Grundemversorger angemeldet worden und nach Bestätigung der Ersatzversorgung haben wir diesem mitgeteilt, da ich in der Versorgungsbestätigung als Vertrsgspartner aufgeführt wurde, dass nicht ich Vertragspartner dieses Vertrages (neue Vertrsgsnunner sow mie Kundennummer bin sondern mein Ehemann. Darauf hin wurde uns mitgeteilt, dass erst nach Zusendung des Mietvertrages der Name abgeändert werden hieß es. Abgeändert wurde es aber auf unser beider Namen, mein Mann überwies konstatiert Abschläge.

Jetzt besteht ein Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung von über 1000 Euro, welches laut Schreiben nach Angabe der Kontonummer umgehend ausgezahlt würde. Nach Übermittlun dieser, erfolgte ein paar Tage später nun dMitteilung, dass das Guthaben wegen Altlasten aus einem früheren Vertrag an Inkasso weitergeleitet wurde.

Auf Nachfrage meines Mannes hieß es, dies sei so rechtens und er könne das Guthaben nicht ausgezahlt bekommen, da wir beide Vertragspartner sind und er auch ja schließlich auch als Vertragspartner in dem ehemaligen Vertrag von 2016 & 2018 stehe. Was definitiv ja nicht so gewesen ist, die Schriftstücke belegen dies eindeutig und zumal das Inkassobüro sich ja dann auch hätte an meine Mann zwecks Forderung wenden müssen nachdem von mir keine Zahlung zu erwarten war. Dies ist aber nie geschehen. Er wurde meiner Meinung nach wohl einfach rückwirkend in den damaligen Vertrag eingefügt, wie das nachträglich und auch ohne seine Zustimmung funktionieren soll, ist mir ein Rätsel.

Zitat laut Kundenservice vor Ort: << Herr H. Sie stehen mit im Vertrag von 2016 & 2019 und dementsprechend werden sie ihr Geld nicht erhalten. Kein Richter der Welt wird ihnen recht geben.>>

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Meiner Meinung nach ist das doch nicht rechtens einfach nachträglich einen Vertragspartner hinzuzufügen und ihn jetzt für meine damaligen Fehler haften zu lassen. Ich bin da auch nicht stolz drauf

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Vllt war ja jemand bereits schon mal in der kgleichen Lage und hat diesbezüglich Erfahrung und oder Tipps.

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Vielen lieben Dank

Hanna

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Ein BLick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

§ 1357 BGB sagt, dass Geschäfte/Verträge, die ein Ehegatte für den Haushalt abschließt, auch den Ehegatten binden.

Der Stromvertrag, den einer von beiden abschließt, nutzt auch dem anderen, weil er ja auch Licht hat udn auf dem E-Herd kocht.

Das Topfset, was der Mann als Hobbykoch bestellt, bringt auch die Ehefrau in die Haunfg.t

Wenn Sie sich aber High Heels bei Zalando bestellt, haftet der Ehemann nicht, selbst wenn er seine Frau in den Schuhen noch so gern sieht, ebenso, wie sie nicht für seine neue Golfausrüstung haftet.

Also für die Frage, natürlich haften für die Stromrechnung beide. Es durfte verrechnet werden.

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Hast Du in der Lohnsteuerbescheinigung eine Steuerklasse eingetragen bekommen?

Wenn ja, ist über Steeuerklasse abgerechnet worden und Du musst es (leider) angeben.. Ein Offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber bei der Einstellung wäre gut gewesen..

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Wie viel Zigarettenblättchen willst Du denn mitbringen, oder Liefern lassen?

Innerhalb von Sekunden hast Du mit der Abfrage bei Google:

"Zigarettenpapier Zolltarif"

Die Tarifnummer 4813 mit den Unterteilungen für Rollen, geschnitten, Hülsen usw.

Dann kannst Du noch auf der Zollseite erfahren, dass bis 22,- Euro Abgaben entfallen.

Bis 150,- Euro Wert fällt nur Einfuhrumsatzsteuer an.

Darüber gibt es dann Zoll.

Wenn Du ein Zigearettenpapiereinfuhrunternehmen gründen willst, solltest Du für die Tarifierung und Abwicklung einen Dienstleister einschalten.

Aber zur Selbstberechnung, siehe hier:

https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de&SimDate=20240503&Area=AZ&MeasType=&StartPub=&EndPub=&MeasText=&GoodsText=&op=&Taric=4813&AdditionalCode=&search_text=goods&textSearch=&LangDescr=de&OrderNum=&Regulation=&measStartDat=&measEndDat=&DatePicker=03-05-2024

Ich ahbe mal zur Proe als Herkunftsland Azerbeidschan eingegeben. Da wäre der Zollbetrag 0,-

Aber woher es kommen soll, weißt nur DU.

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Hallo ich bin 23, ich arbeite seit circa zwei Monaten über eine Leihfirma im Bereich Industrie/Produktion in Früh und Spätschicht.

Da bleiben für mich Fragen.

Warum gehst Du nicht zu Deinem Arbeitgeber, der Leiharbeitsfirma und bittest darum eine andere Einsatzstelle zu bekommen?

Seit wann bist Du bei der Leiharbeitsfirma?

Ich denke es gibt mehr Alternativen, als kündigen, oder aushalten.

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JA, das lässt sich hinbekommen, aber Du solltest im ernstfall eine Vereinbarung mit Deinen Eltern vorlegen können, dass die Dir lediglich erlaubt haben mit Ihren Personalien die Konten einzurichten.

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Da hat @Privatier59 vollkommen Recht.

Eigene Kosten, selbst Kosten die durch den Besuch von Facvhbüchereien, oder den Kauf von Fachliteratur hat, werden nicht anerkannt.

Nur die Kosten für Rechtsanwälte, oder ggf. Rentenberater (wenn es um Rente geht).

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Es gehört in 2023, denn da wurde es abgerechnet und ist auch in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.

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