Notar - Woran erkennt man einen (Non)-Abzocker?
Hallo.
Egal, ob Anwalt, oder ein Notar, für die einfachsten Fragen oder Telefongespräche muss man einen niedrigen 3-stelligen Betrag abdrücken. Ich glaube, ich habe das falsche studiert. In einer google Bewertung, die auf einen Notar in meinem Wohnort gemünzt war, musste jemand 150 € für ein 16 Minuten "Beratungsgespräch" bezahlen, obwohl absolut keine Informationen geflossen sind. Klar vertraue ich amazon, anderen und diesen Rezensionen nicht blind, aber ein Trend hin zur Abzocke ist abzusehen.
Was meint ihr, woran erkennt man einen seriösen Notar, der einem nicht die offene Hand entgegenstreckt, nur weil man bereits sein Büro betreten hat?
Es geht übrigens um ein Testament. Ich möchte gut beraten werden und das Gefühl haben, einen fairen Preis für seine Dienstleistung zu bezahlen. Angefangen von der Beratung bis hin zur Unterschrift.
Wie findet man so einen? In den gelben Seiten sicherlich nicht. Auf wessen Urteile und Bewertungen kann man sich verlassen? Und vor allem, kostet es eigentlich schon was, wenn man anruft, nur um die Gesamtkosten zu erfragen?
Gruß
7 Antworten
Ergänzend nebenbei: Eine Beratung durch einen Notar umfasst ausdrücklich keine steuerliche Beratung. Die wäre aber oft zusätzlich noch sinnvoll.
Z.B. man lässt zu Lebzeiten ein Wohnrecht für die Lebensgefährtin eintragen. Das löst Schenkungssteuer aus, wenn der Wert 20.000,-€ überschreitet.
Die Gebühren sind hier gesetzlich geregelt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde (Bei Nortaren i. d. R. nicht möglich). Für Notare gilt das Gerichts- und Notarkostengesetz, für Anwälte des Rectsanwalstvergütungsgesetz.
Beiden gemeinsam ist, dass es absolut nicht auf die Zeit ankommt, sondern auf den Gegenstandswert um den es geht.
Eine Information ist nicht erforderlich, es sei denn man weicht von den gesetzlichen Gebühren ab. Da gibt es auch Urteile, die das bestätigen. Jeder kann sich ja über die Gebühren informieren.
Es gibt auch ein Verbot der geringen Gebühr bzw. ein Gebührenunterschreitungsverbot (§ 49b BRAO und §4a RVG).
Da das alles gesetzlich geregelt ist, kann man nicht so ohne weiteres gegen das Gesetz verstossen und weniger verlangen.
Bei Anwälten sind Stundenhonorare, wenn diese denn vereinbart wurden, von 150 bis 500 Euro üblich, zuzüglich Nebenkosten nach dem RVG
Nur weil DU das so empfindest, handelt es sich noch lange NICHT um eine Abzocke!
Auch für die Erstberatung gibt es Gebührensätze, die Zeit spielt dabei KEINE Rolle!
"Die Gebühr für die erste Beratung richtet sich nach dem Rechtsproblem und dem Geschäftswert. Aus Erfahrung kann jedoch gesagt werden, dass im Regelfall die Kosten für eine erste Beratung bei ca. 100 bis 200 Euro zzgl. Mehrwertsteuer liegen."
Die Gebühr bei einem Notar fur eine Erstberatung liegt meiner Meinung nach bei max. 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Und nein, rufst Du dort an und fragst nach den Kosten, kostet das nichts.
Als Rentner und früherer Facharbeiter hatte ich noch nie mit diesen hohen Gebührensätzen zu tun, daher meine "Schockstarre". Nichts desto trotz hast du alles verständlich erklärt. 👍
Ich denke hier muss mit Mythen aufgeräumt werden, aber auch gleichzeitig vor Scharlatanen gewarnt werden.
Eine Beratung am Telefon, die eine Zahlungspflicht auslöst, muss entsprechend eingeleitet werden. Wer einen Notar anruft, bereitet damit meist nur einen Termin vor. Einen Notar brauche ich zur Beurkundung, oder zur Beglaubigung. Beides ist per Telefon nicht möglich.
Eine reine Beratung hat man eher bei einem Rechtsanwalt. Da wäre auch eine telefonische Beratung möglich, aber dann muss gesagt werden, "ab jetzt kostet es Geld."
Wie erkenne ich einen seriösen Notar? Am besten Frage ich Freunde und Bekannte, die schon mal ein ähnliches Problem hatten, oder meinen Steuerberater. Da kann ich schon gute Tipps bekommen.
Einen guten Notar, Rechtsanwalt und/oder Steuerberater erkennt man daran, dass er viel fragt. Er möchte die Hintergründe wissen, um die richtigen Vorschläge machen zu können.
Er wird sagen was er vorschlägt und warum er es vorschlägt.
Danach wird er es dann in Schriftform umsetzen.
Meist ist es so, dass er sich das Problem anhört und danach "läuft der Taxameter," weil er ja bis er die Aufgabe kennt, auch noch ablehnen kann.
Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung über die Gebühren getroffen wurde, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach beträgt die Gebühr für ein erstes Gespräch höchstens 190 € (netto), sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des BGB ist (§ 34 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 3 RVG).
Für Notare gilt das GNotKG.
Wie findet man so einen?
Sofern du niemanden mit persönlichen Erfahrungen kennst, ruf mal bei der zuständigen Kammer an.
Je nach Erbmasse kann ein Testament ziemlich teuer werden. Ich selbst hab mir ein notarielles Testament bislang gespart, aber mein Vater hat vor einigen Jahren ein neues Testament erstellen lassen. Die genauen Kosten möchte ich hier nicht nennen, aber ich kann dir verraten, dass die Zahl fünfstellig war.
Auch an dich meinen ganz speziellen Dank. Ich seh` schon. Ich werde mich demnächst in einer ganz anderen Kostenliga wiederfinden. Na ja, ein Testament wird ja nur einmal fällig. Mein Bruder hat vor Jahren für seines 300 € bezahlt.