Erbe geworden oder nicht? Was zählt als konkludentes Handeln bei Auflösung Nachlass bei Wohnrecht?
Ein Freund hat ein Haus, in welchem seine Mutter ein kostenloses Wohnrecht hatte. Die Mutter ist vor 10 Monaten verstorben. Der Freund hat das Erbe ausgeschlagen, außer ihm gibt es nur noch eine Schwester. Die Schwester räumt die Wohnung der Mutter fast komplett aus, inseriert Verkaufsanzeigen zum Inventar der Mutter, schlägt dann aber weit nach Ablauf der 6wöchigen Ablauffrist das Erbe ebenfalls aus und behauptet nun, keine Erbin zu sein.
Wie sieht das rechtlich aus? Ist sie Erbin geworden oder nicht?
Es stehen noch immer 2-3 Möbelstücke in der Wohnung, die die Schwester trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht abgeholt hat. Die Wohnung sollte schon längst vermietet werden. Kann er die restlichen Möbel entsorgen?
Es gibt im Haus des Freundes (Hauseigentümer) mehrere Wohnungen, eine davon bewohnte die Mutter aufgrund Wohnrecht.
4 Antworten
Da schon mit Fristsetzung gemahnt wurde, kann er entsorgen und vermieten.
Das andere Problem, "wurde die Schwester Erbin," ist nicht seine Sache, sondern eine Frage der Leute, die Ansprüche an die Mutter hatten.
Es muss ja einen Grund haben, dass Dein Freund ausgeschlagen hat.
Âlso, wenn Jemand Forderungen an die Mutter hatte, kann der die Schwester zumindest in Höhe der Einnahmen aus den Verkäufen in Anspruch nehmen, eventuell sogar mehr, aber das sollen die Anwälte der Leute lösen.
Wenn man Zeit und Muße hat zu streiten: Ab zum Anwalt. Sofern man belegen kann, dass die Frist bei Erbausschlagung der Schwester abgelaufen war, hat man gute Chancen. Die Frist beginnt ab Kenntnis des Erbfalls. Könnte ja sein, dass die Schwester beim AG falsche Angaben gemacht hat.
Auch der Verkauf von Gegenständen aus der Erbmasse führt zur Annahme des Erbes. Wenn das nachgewiesen werden kann, hat man gute Karten.
Ansonsten: Möbel einlagern und neu vermieten. Hätte man auch sofort machen können, daher verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht, warum man sich darum erst nach 10 Monaten kümmert.
Mein Bekannter wollte der Schwester entgegenkommen. Kopien der Verkaufsanzeigen liegen vor. Allerdings sieht er nicht ein, den Plunder auf eigene Kosten einzulagern, das Geld sieht er nie wieder. Es handelt sich um Wohnrecht, kein Mietrecht!
schlägt dann aber weit nach Ablauf der 6wöchigen Ablauffrist das Erbe ebenfalls aus und behauptet nun, keine Erbin zu sein.
Da irrt sich diese Scjhwester allerdings..... Die Ausschlagungsfrist hat sie versäumt.
Die Wohnung sollte schon längst vermietet werden. Kann er die restlichen Möbel entsorgen?
Schmunzel - was geht denn den Freund, der sein Erbe ausgeschlagen hat diese Wohnung noch an. Oder fand die Eigentumsübertragung zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt statt - so dass es jetzt ausschließlich um die komplette Räumung der Wohnung geht.
Letzteres - letzte Fristsetzung an die Schwester die restliche Hinterlassenschaft der Mutter auszuräumen oder Du kündigst die Entsorgung an.
Die Wohnung der Mutter ist eine von mehreren Wohnungen, welche sich im Haus des Freundes befinden. Ihm entgehen jetzt natürlich Mieteinnahmen aufgrund der Tatsache, dass die Wohnung noch immer nicht geräumt wurde.
Die Ausschlagungfrist wurde von der Schwester versäumt, denn der Tod ihrer Mutter sollte ihr doch bekannt gewesen sein. Was noch in der Wohnung steht gehört nun der Schwester, ist also ihr Eigentum. Der Vermieter darf es nicht entsorgen, aber auf Kosten der Schwester einlagern. Dieses Unternehmen hat in der Regel rechtsverbindliche Vorschriften die eine Entsorgung auf Kosten der Schwester vorsehen. Dann so zu tun, als gehe sie das nichts an, wird sie spätestens merken wenn sie all die Mahnungen ignoriert und sich nicht in PI befindet. Aber selbst dann hat sie den Insolvenzverwalter über ihre Schulden zu informieren.
Natürlich kann ich auch lesen! Das mit dem Wohnrecht war mir sehr wohl bewusst, aber Du kennst Dich anscheinend mit dem Erbrecht nicht aus. Das besagt nämlich, daß die Schwester die 6-wöchige Frist zum Ausschlagen des Erbes hat verstreichen lassen. Damit ist sie die Erbin! Infolgedessen hat sie auch die Wohnung komplett auszuräumen.
Das ist richtig, sie bzw. ihr Anwalt behaupten trotzdem, sie sei keine Erbin, obwohl sie sowohl zu spät ausgeschlagen als auch fast die ganze Wohnung ausgeräumt hat. Der Freund (Hauseigentümer) hat ihr bzgl. der verbliebenen Möbelstücke mehrmals eine Frist gesetzt und fragt sich nun, ob er entsorgen darf. Er kann die Sachen ja nicht jahrelang auf eigene Kosten einlagern.
Der Anwalt mag in dem Punkt recht haben, wenn sie das Erbe wegen Überschuldung ausgeschlagen hat. Aber er hat nicht Recht in dem Punkt, daß dies fristgerecht getan werden muß. Hier macht er der Frau falsche Hoffnungen, er will nur abkassieren.
Es handelt sich um Wohnrecht, kein Mietrecht!