ist ausversehen losgefahren
ich glaube es nicht - eine "döschigere" Ausrede fällt Dir nicht ein?
Man kann derartige Schadenersatzforderungen auch gerichtlich titulieren, und kann so die Forderung bis zu 30 Jahren beitreiben.
Die KFZ-Haftpflicht wird bei der Halterin Regress nehmen und die Halterin wird sich für den eigenen Schaden an Deinen Sohn halten.
Junior kann sich schon einmal um einen Ferieljob in den Sommerferien bemühen und so mit der Schadenwiedergutmachung beginnen. Über einen Führerschein, braucht er auf absehbare Frist nicht zu hoffen. ( macht vor dem Richter einen guten Eindruck )
Hinsichtlich der Straftat - fahren ohne Fahrerlaubnis - werden auf Junior auch noch so einige Sozialstunden und u.U. auch ein Jugendarrest zukommen.