ist ausversehen losgefahren

ich glaube es nicht - eine "döschigere" Ausrede fällt Dir nicht ein?

Man kann derartige Schadenersatzforderungen auch gerichtlich titulieren, und kann so die Forderung bis zu 30 Jahren beitreiben.

Die KFZ-Haftpflicht wird bei der Halterin Regress nehmen und die Halterin wird sich für den eigenen Schaden an Deinen Sohn halten.

Junior kann sich schon einmal um einen Ferieljob in den Sommerferien bemühen und so mit der Schadenwiedergutmachung beginnen. Über einen Führerschein, braucht er auf absehbare Frist nicht zu hoffen. ( macht vor dem Richter einen guten Eindruck )

Hinsichtlich der Straftat - fahren ohne Fahrerlaubnis - werden auf Junior auch noch so einige Sozialstunden und u.U. auch ein Jugendarrest zukommen.

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(Da ich in 2 Jahren (Nach der Ausbildung) eh mehr verdienen werde)

Schlicht und ergreifend - soweit Du derzeit noch in einer Ausbildung bist, wird Dir vermutlich keine Bank einen Kredit gewähren - nicht einmal 8000 Euro, da Dein Nettoauszubildendenentgelt unter der Pfändungsfreigrenze liegen wird:

Unterhalb eines Nettoeinkommens von 1410 Euro wäre nichts pfändbar.

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Mitbewohnerin verbietet jeglichen Besuch?

Hallo ihr Lieben!

Ich wohne seit knapp 6 Wochen in Bratislava, Slowakei und mache hier ein Praktikum bis Ende Juni, sprich für drei Monate. Da der Wohnungsmarkt hier ähnlich beschissen wie in Deutschland ist, lebe ich in einer WG mit einer Mitbewohnerin (MB), ich 25, sie 26 Jahre. Wir haben nie wirklich Kontakt, sie redet kaum und wir sind beide sehr für uns, was in Ordnung ist. Sie macht zwar nicht sauber und den Müll bringe ich immer runter, aber ich wollte einfach keinen Stress für 3 Monate. Nun war es so, dass mein Freund (der natürlich in Deutschland ist) mich für ein paar Tage besucht hat. Wir waren kaum zu Hause, er hat lediglich die Toilette benutzt und einmal haben wir für 10 Minuten in der Küche gekocht. Meine MB war außer sich vor Wut, hat die Tür geknallt und mir Blicke (kein Witz) des Todes zugeworfen. Ich habe ihr dann geschrieben und sie meinte sie duldet keine fremden Menschen in der Wohnung, das solle ich respektieren. Als kleine Nebeninfo: ich gehe jeden Abend um 21 Uhr ins Bett, habe nie Freunde zum kochen da (weil sie eben so unsympathisch ist) und ab und zu für 2-3 Tage werden mich Leute aus Deutschland besuchen. Mein Vermieter meinte, dass ich das darf und im Vetrag steht dass ich Leute am WE zu besuch haben darf.

Sie ist allerdings so unfassbar sauer, dass ich tatsächlich ein wenig Angst vor ihr hab. Wir beide haben einen Mietvertrag bei ihm. Anderes Land, andere Kultur, ich weiß- aber eine solche Reaktion halte ich für völlig übertrieben, zumal sie mir JEGLICHEN Besuch verbieten will.

Was meint ihr, wie soll ich die restlichen 7 Wochen handhaben?:D

Danke und Liebe :)

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Mein Vermieter meinte, dass ich das darf und im Vetrag steht dass ich Leute am WE zu besuch haben darf.

Ergo kann sie so "sauer sein", wie sie mag.

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373,39 Euro ( incl. MWSt. ) : 1,19 ergäbe den Nettopreis .

Allerdings scheint hier keine Mehrwertsteuer berechnet worden zu sein - sprich Rechnung brutto = netto.

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als anteiliger Eigentümer musst Du bei Leerstand der Wohnung 50% der monatlich anfallenenden "Nebenkosten" übernehmen.

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Schlicht und ergreifend - bei missbräuchlicher Nutzung (D)eines PP-Kontos - sprich Kaufabwicklungen / Zahlungen privater Käufe über Freunde und Familie kann Dir PP jederzeit - berechtigt das Konto kündigen, denn PP lebt von den Provisionen und Gebühren bei Geldtransferen.

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Auch bei einer Zwangsräumung / Zwangsversteigerung ist der (ehemalige ) Mieter bzw. bisherige Eigentümer dafür zuständig die Wohnung zumindest besenrein zu übergeben.

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Muss man Ausbildungskosten zurückzahlen?

Hallo, ich mache gerade Ausbildung als Pflegefachkraft. Probezeit ist schon vorbei. Nun möchte ich meine Ausbildung abbrechen, weil die Arbeit in der Pflege nicht zu mir passt. Im Falle einer Kündigung muss ich irgendwelche Kosten zurückzahlen? (z.B: Weihnachtsgeld, Lernmaterialkosten, eventuell meine ganzen Gehälter die ich bisher erhalten habe)

Also über die Kündigung steht auf dem Vertrag so:

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 

2.1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Ob man was wegen Kündigung zurückzahlen muss wird nicht geklärt.

Habt ihr eventuell eine ähnliche Erfahrung über Kündigung während Ausbildungszeit?

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Nun möchte ich meine Ausbildung abbrechen,

Das einzige was bei einer Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen "Berufsaufgabe" zu beachten ist, ist die Kündigungsfrist von ( kalendertäglichen ) 4Wochen.

Irgendwelche Erstattungsansprüche seitens eines Ausbildungsbetriebes gibt es nicht.

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Soweit Du lediglich bei den selbstständigen Kollegen angestellt bist, musst Du Dich selbst krankenversichern. Eine studentische KV liegt incl. Pflegeversicherung monatlich bei etwa 130 Euro.

Ein zweiter Minijob würde bedeuten, dass beide Minijobs sozialversicherungs- und steuerpflichtig ( 2. Minijob mit LStKL VI ) würde.

Ansonsten siehe Antwort wfwbinder.

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Während der ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses, hast Du noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung - sprich Du musst Dich bezüglich Krankengeld an Deine Krankenkasse wenden. Für die dann verbleibenden Tage der vertraglichen Kündigungsfrist musst Du Deinen Arbeitswillen bekunden und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist arbeiten - es sei denn der AG stellt Dich von der Kündigung frei. Bzw. Du verzichtest auf die Weiterbeschäftigung....

Was sind Gründe für eine Fristlose Kündigung? - Finanztip

Will Dein Arbeitgeber Dir fristlos kündigen, dann muss er einen wirklich wichtigen Grund haben. Obwohl er in der Kündigung selbst nicht angeben muss, warum er außerordentlich kündigt, kannst Du verlangen, dass er Dir den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilt (§ 626 Abs. 2 Satz 3 BGB).

Ich würde umgehend ( schriftlich ) - am besten via Klage vor dem Arbeitsgericht - die Benennung des Kündigungsgrundes einfordern - bzw. die Einhaltung der regulären Kündigungsfrist.

https://www.arbg-rheine.nrw.de/infos/Formulare/zt_arbg_formulare/Muster_Kl.pdf

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Diese Gebühren kann sich besagte Firma an den Hut stecken . Du hättest nur dann etwas zu zahlen, wenn ein Abschlepper beauftragt worden wäre, der dann das Fahrzeug abgeschleppt bzw. versetzt hätte.

Und der Grundstückseigentümer hat schon gleich gar keinen "Bußgeldanspruch".

Ansonsten setze besagtes Schreiben mal anonymisiert hier ein. Welcher "Branche" gehört der Anspruchsteller an?

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Der Vater darf sich 50% des Kindergeldes auf seinen ( gemäß Düsseldorfer Tabelle ) zu leistenden Unterhalt anrechnen. Allerdings kann er das jetzt nicht rückwirkend verrechnen, wenn er dies bis dato nicht gemacht hat.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle-2024/

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Es ist Aufgabe des ehemaligen Mieters seinen "Müll" auf dem Keller zu entfernen. Sollte er unter entsprechender schriftlichen Fristsetzung seiner Pflicht nicht nachkommen, würde ich diesen Müll aus seine Kosten entsorgen lassen.

Hinsichtlich der Renovierung kommt es darauf an, was mietvertraglich vereinbart wurde und auf die Dauer des Mietverhältnisses. Letzteres ...sprich in welchem Umfang er als Mieter eine Wohnungsrenovierung schuldet.

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