deutsche Pension in Kanada besteuert?

2 Antworten

Ich bin zwar kein Spezialist in kanadischem Steuerrecht, aber in diesem Fall reicht die Fähigkeit zu lesen aus.

Artikel 18 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zwischen DEutschland und Kanada bestimmt, das Renten und Ruhegehälter in dem Land besteuert werden, in dem sie gezahlt werden. Ausnahme wäre nur, wenn sie auf Kanadischen Einkünften beruhen würden (was wohl nicht der Fall ist), oder die Beiträge in den anderen Staat (hier Kanada), steuerlich abzugsfähig waren (hier wohl auch nicht der Fall).

EnnoBecker  13.02.2014, 08:40

Diese Ansicht teile ich, obgleich geprüft werden sollte, welcher Natur die Ruheeinkünfte sind. Es ist zwar unwahrscheinlich, hier zu einem anderen Ergebnis zu kommen, aber dennoch der Vollständigkeit halber erforderlich.

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wfwbinder  13.02.2014, 10:00
@EnnoBecker

Ich habe mich in diesem Fall auf den Frager verlassen = Pension.

Obwohl ich auch leise Zweifel im Hinterkopf habe, bzgl. weiterer Einkünfte. Ich kenne nur wenige, die mit einer Pension 2 Wohnsitze unterhalten können.

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hutslut 
Fragesteller
 16.02.2014, 18:23
@wfwbinder

Danke fuer die Antwort; welche Zweifel haben Sie im Hinterkopf? Es handelt sich um eine Beamtenpension, genauer um eine Pension, die wg. Behinderung vorzeitig gezahlt wird.

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hutslut 
Fragesteller
 16.02.2014, 18:20

Bedanke mich fuer die Antwort; habe DBA auch gelesen, aber feststellen muessen, dass die deutsche und die engl. Version unterschiedlich sind. Es handelt sich um eine Beamtenpension; bin in D angemeldet, aber auch in C ansaessig(DBA Art.14,1 b und 2c). Danke nochmals

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Chris: Da wirst Du in Kanada bei einem Steuerberater nachfragen müssen. Es ist eher unwahrscheinlich, hier viele Spezialisten des kanadischen Steuerrechts finden zu können.