Darf man im Testament fremde Personen als Erbe auswählen?

6 Antworten

Du darfst in Deinem Testament alles frei festlegen, soweit nicht Pflichtteile entzogen werden, das geht nur in besonderen Ausnahmefällen, und es nicht gegen die guten Sitten verstößt. Auch kann man nicht Schulden und Vermögen an verschiedene Erben verteilen und man muss berücksichtigen, dass niemand ein Erbe annehmen muss.

U.a. hier findest Du genug Informationen für Deine Gedankenexperimente:

https://www.finanztip.de/erbrecht/

Ja nach dem, was und wie Du es vererbst, werden Deine Schulden unter den Erben aufgeteilt, oder treffen den, der etwas erbt, was durch Schulden belastet ist.

Aber jeder der etwas erbt, was überschuldet ist, kann ausschlagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
hildefeuer  27.06.2023, 10:06

Auch bei Ausschlagung fügt man einen Schaden zu, weil die Ausschlagung 30€ kostet.

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wfwbinder  27.06.2023, 10:26
@hildefeuer

Das ist richtig. Und es ist nur der finanzielle Schaden. Es kostet auch Zeit und Lauferei.

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Und falls ja, kann man dadurch auch seine Schulden an Fremde vererben?

Du kannst nur dein Vermögen und die Schulden insgesamt vererben, aber Erbe kann auch eine fremde Person, ein Verein oder sonst wer werden.
Wir das Erbe von diesen aber ausgeschlagen, sind dann wieder die gesetzlichen Erben an der Reihe.

Du kannst "theoretisch" jede Person als Erben/ Erbin in Deinem Testament benennen.

Natürlich darf man das. Bestimmte gesetzliche Erben haben aber einen Pflichtteilsanspruch.