Brauche Hilfe bei Entnahmen in der EÜR bzw Anlage G zur Steuererklärung

Hallo ich brauche noch einmal eure Hilfe!

Ich fülle gerade die EÜR aus und habe dabei folgendes Problem.

Ich habe letztes Jahr den betrieblichen PC 20% Privat genutzt und dies mit 124€ verbucht. Mein Buchführungsprogramm (Wiso mein Büro) hat es es als Einnahme in die Zeile 18 EÜR sonstige Nutzungs und Leistungsentnahmen gebucht. Soweit so gut.

Wenn ich die EÜR jetzt über Elster abgeben will meckert Elster, dass ich in Zeile 77 keinen niedrigeren Wert als in Zeile 18 haben darf (hatte dort garnichts stehen).

Also habe ich nachgeschaut und hier im Forum steht Zeile 77 wäre die Summe aus Zeile 17-19. (www.finanzfrage.net/frage/was-ist-der-unterschied-zwischen-zeile-18-und-zeile-77-in-der-euer ) Auf der Hilfeseite der Finanzverwaltung steht allerdings dazu allerdings (bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2012-10-12-EUER-2012-Anleitung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 )

"Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (z.B.privat veranlasste Geldabhebung vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen,sind grundsätzlich mit dem Teilwert–ggf. zuzüglich Umsatzsteuer – anzusetzen">

Jetzt bin ich völlig verwirrt, ich habe kein betriebliches Konto sondern ab und zu betriebliche ein und ausgaben auf meinem, Privatkonto (ist nur ein kleines Nebengewerbe)

Wie soll ich jetzt auseinander rechnen was ich betrieblich und was privat abgehoben wurde? Ich dachte immer der Gewinn wäre das zu versteuerte Einkommen, was tatsächlich abgehoben wurde ist doch irrelevant oder?

Also kann mir jemand sagen, was genau ich in Zeile 77 Eintragen muss und ob ich das was ich dort eintrage in Zeile 45 der Anlage G zur Einkommensteuererklärung übertragen soll?

Vielen Lieben Dank! Kuli

Einkommensteuererklärung, eÜr, Steuererklärung
Einkommensteuer bei Rentennachzahlung

Guten Tag,

im Jahr 2012 bezog ich ganz normales Gehalt (St.Kl. IV) und meine Frau Krankengeld. Diese habe ich auch bei der Einkommensteuererklärung 2012 ganz normal angegeben, kein Problem. Meine Frau bezog weiter Krankengeld bis 31.05.2013. Seit dem erhält meine Frau EU-Rente. Diese wurde rückwirkend zum 01.03.2012 bewilligt, also rückwirkend für den Zeitraum, in dem sie Krankengeld bezog, das wir ja versteuert haben. Wir erhielten für den rückwirkenden Zeitraum eine "Nachzahlung" von rd. 14.500 Euro, die wurde jedoch von der Krankenkasse kassiert, da die ja in der Zeit Krankengeld gezahlt hat. Wir haben also nicht wirklich eine Nachzahlung erhalten, nur Krankenkasse und Rentenversicherung haben untereinander ihre Finanzen geregelt. Damit waren schon mal wir, Krankenkasse & Rentenversicherung quitt. So weit so gut. Bei Finanzamt jedoch blieb das Krankengeld versteuert. Nun mache ich die Einkommensteuererklärung 2013 und gebe folgerichtig auch die EU-Rente meiner Frau an (muss ja versteuert werden), inkl. der Nachzahlung für 2012. Klingt ja logisch. Sehe ich ja ein. Allein wir haben ja bereits das Krankengeld 2012 versteuert, welches wir ja (durch den Ausgleich Krankenkasse <-> Rentenversicherung) gar nicht erhalten haben. Krankengeld + EU-Rente sind in etwa gleich hoch, sodass sie eine ähnliche Steuerlast verursachen müssten. Jedoch würden wir ja jetzt beides versteuern. Was müssen wir also tun, um das zu verhindern? Die Rentennachzahlung einfach nicht angeben? Oder müssen wir 2012 neu berechnen lassen (KG-Steuer-Erstattung dafür Rentennachzahlung-Besetuerung)? Geht das automatisch? Kann man das irgendwo im Vordruck der Steuererklärung angeben - nur ich finde das nicht?

Wer weiss Rat?

Vielen Dank. Viele Grüße Huddel

einkommensteuer, eu-rente, Krankengeld, Steuererklärung, Steuern
Ehefrau im Ausland - Zusammenveranlagung?

Folgender Sachverhalt:

Deutscher heiratet Brasilianerin Anfang 2012 in Deutschland. Die beiden leben bis Mitte Januar 2013 in Deutschland. Die Frau erhält eine Aufenthaltserlaubnis bis April 2014. Mit der Heirat Wechsel des Ehemanns in Steuererklasse 3. Der Ehemann ist Alleinverdiener und es wird für das Jahr 2012 eine Zusammenveranlagung gewählt.Der Ehemann verliert 2012 2 x betriebsbedingt die Arbeit.

So entscheidet man sich Anfang 2013, dass die Frau vorübergehend nach Brasilien zurückkehrt, da der geplante Zuzug der Stieftochter aus Brasilien zwecks Arbeitssuche des Mannes erst einmal verschoben werden muss. Dies sollte vorübegehend sein. Erst im November 2013 findet der Mann allerdings wieder Arbeit. Die Frau befindet sich mit Stand Dezember 2013 immer noch in Brasilien. Die Rückkehr ist mit Ende der Probezeit in 2014 geplant.

Zwecks Steuererklärung 2013 ergeben sich nun die folgenden Fragen:

1) Durch den Erhalt von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I und nur 2 „richtige“ Monatsgehältern und wesentlichen Werbungskosten (Bewerbungs- und Fortbildungskosten) ergeben sich für den Ehemann laut Steuerprogramm Einkünfte in einem kleinen 5-stelligen Bereich. Die Steuererstattung entspricht den komplett gezahlten Lohnsteuern.

Laut Steuerprogramm ist zusätzlich anzugeben, falls der Wohnsitz eines Ehepartners (nicht oder auch nur zeitweise) im Ausland war. Für diesen Fall sind allerdings auch ausländische Auskünfte zu nennen. Muss man hier tatsächlich die Einkünfte gemäß einer ausländischen Lohnsteuerbescheinigung nennen und bescheinigen?

Die Ehefrau hatte ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 6 Monate (was vom Programm als Voraussetzung für einen gewöhnlichen Aufenthalt genannt wird). Und wäre somit eigentlich nicht unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, kann daher überhaupt eine Zusammenveranlagung gemacht werden? Zumindest geht es anscheinend mit dem Steuerprogramm. Eigentlich gilt ja, dass man wenn man auch nur einen Tag im Jahr zusammenlebt und verheiratet ist, auch zusammen veranlagen kann. Dies wäre ja im Sachverhalt der Fall…

2)Nachwievor hat der Ehemann die Steuerklasse 3, da weiterhin verheiratet und auch wenn eine räumliche Trennung vorhanden ist, eine Trennung der Ehe nicht angedacht ist. Ist die Steuerklasse 3 korrekt, auch wenn die Frau im Ausland lebt?Wenn nein, warum gilt die Fortführungen denn für Auslandsentsendung oder wenn einer der Ehepartner im Gefängnis ist?

3) Einzelveranlagung laut neuen Regelungen für 2013 verlangt, dass beide Ehepartner eine Erklärung abgeben müssen. Muss dies auch gemacht werden, für den Fall dass der eine Ehepartner nicht mehr unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, da länger als 6 Monate des Jahres im Ausland? .. mehr auf http://w-w-w.ms/a4f9nt

Ausland, Steuererklärung, Ehefrau, Zusammenveranlagung
Dienstwagen - Nachträglich über Steuererklärung auf Pauschalversteuerung wechseln?

Hallo,

in 2012 hatte ich meinen Dienstwagen via Pauschalversteuerung (0,002%-Regelung) versteuert. Hierbei versteuerte der Arbeitgeber den Nutzungswert für die Fahrten von Wohnort zur Arbeitsstätte mit 15% pauschal, ohne dass Sozialabgaben anfielen. In Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung ("Pauschal besteuerte AG-Leistungen Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte") war die korrekte Summe vermerkt. Gleichzeitig haben sich die Werbungskosten vermindert. Das ist aber nicht relevant für mich, da ich ohnehin unter dem Werbungskostenpauschbetrag von 1000 EUR liege.

Für 2013 bin ich dann - warum auch immer - auf die Individualversteuerung (0,002%-Regelung) gewechselt. Ein Wechsel zurück zur Pauschalversteuerung ist während des laufenden Kalenderjahres nicht möglich.

Frage 1: Da ich das Grundprinzip glaube ich noch nicht ganz verstanden habe … Wann lohnt sich die Pauschalversteuerung, wann lohnt sich die Individualversteuerung? Lohnt sich die Pauschalversteuerung nur, wenn man wenige Werbungskosten hat? Wann hat die Individualversteuerung Vorteile?

Frage 2: Es dürfte für mich doch ganz einfach von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber die Steuern zahlt. Aber kann ich nachträglich über die Steuererklärung auf die Pauschalversteuerung wechseln? Dass ich gleichzeitig weniger Werbungskosten ansetzen darf, tut mir wie gesagt nicht weh, da ich ohnehin unter dem Werbungskostenpauschbetrag von 1000 EUR liege. Oder habe ich da einen Denkfehler drin?

Viele Grüße

Dienstwagen, Steuererklärung, Entfernungspauschale, Firmenwagen
Drittjob im Beschäftigungsverbot? - Lohnsteuerklasse 6 oder freie Mitarbeiterin?

Hallo ihr Lieben,

für mich stellt sich im Moment die Frage, ob ich noch einen 3. Job annehmen sollte bzw. darf.

Ich bin Gärtnerin und aufgrund meiner Schwangerschaft habe ich ein Beschäftigungsverbot in meinem Hauptjob (da ich nun nicht mehr mit Dünger, Pflanzenschutzmittel, etc. umgehen darf).

Darf man einen weiteren Job im Beschäftigungsverbot annehmen? Der 400€ Job ist sowohl mit dem Arzt als auch mit dem Arbeitgeber abgeklärt.

Meinen 400€ ich aber wahrscheinlich zum 1.8 verlieren, da wir im Moment immer weniger Arbeit haben. Es existiert kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeben, daher schätze ich das er mich trotz Schwangerschaft kündigen darf... Oder?

Jedenfalls wird mein Mann ab dem 1.7 auch keine Arbeit mehr haben. Er wird dann für 4 Monate ins Ausland gehen, weil er dort Aussichten auf einen Job hat, aber erst ab nächstem Jahr.

Mit wachsender Familie, steigt natürlich auch der finazielle Bedarf, nun sieht es bei uns aber eher schlecht damit aus.

Lohnt es sich einen Drittjob auf Lohnsteuerklasse 6 anzunehmen? Ich habe gehört, das die Abgaben aus der Lohnsteuerklasse 6 nicht im Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtig werden.... Stimmt das?

Ich habe auch etwas von Pauschalbesteuerung/Kopfsteuer gehört? Kann mir das jemand erklären?

Und wie sähe die Situation aus, wenn ich als Freie Mitarbeiterin angestellt werden würde?

Danke im voraus!

Liebe Grüße :)

Schwangerschaft, Steuererklärung, Steuern
ALG I und ESt-Erklärung

Ich bin irritiert. Im letzten Jahr wurde mein Arbeitsvertrag nach dem 31.07. nicht verlängert. Da ALG I eine Lohnersatzleistung ist, bin ich dieses Jahr verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben. Also versuche ich gerade zu verstehen, wo ich die relevanten Beträge eintrage.

Über den Hauptbetrag, also wieviel ALG I ich bekommen habe, habe ich einen Leistungsnachweis vom Arbeitsamt bekommen. Ich nehme an, dass dieser Betrag in Zeile 27 in der Anlage N kommt. Soweit ist das relativ einfach.

Nun lese ich ich aber an vielen Stellen, dass man auf ALG I keine Steuern zahlt. In meinem ALG I-Bescheid steht aber, dass vom Bemessungsentgelt die Sozialversicherungspauschale von 21% abgezogen wurde, und dann noch XXX EUR "für die Lohnsteuer, die im Jahr des Anspruchs entstand" + XXX EUR für den Solidaritätszuschlag. Daraus ergibt sich dann das tatsächliche Leistungsentgelt. So steht es auch im Berechnungsbeispiel für ALG I auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)#BeispielzurBerechnungdesArbeitslosengeldes) - hier werden täglich 29,58 Lohnsteuer abgezogen.

Ich nehme an, dass das mit Steuerprogression zu tun hat und glaube auch, diesen Begriff zu verstehen, aber wo gebe ich jetzt in der ESt-Erklärung den Betrag an, der bei mir täglich von der ALG I abgezogen wurde?

Bitte sagt mir nicht, ich soll Elster verwenden oder irgendein Programm - ich bin auf einem Mac mit 10.6 und Java 6, da geht's leider nicht. Ich fülle die Formulare online aus und drucke sie nachher aus.

ALG II, Arbeitslosengeld, einkommensteuer, Steuererklärung
Finanzamt Auskunft Lebensunterhalt

Guten Tag,

eine Frage zum Thema Finanzamt und Steuern... die Situation:

mein Mann ist seit einigen Jahren als Finanzberater tätig. Vor fünf Jahren sind wir aus meiner ehemaligen Heimatstadt in sein Elternhaus gezogen, da nach dem Tod seines Vaters seine Mutter allein im Haus war (wir haben in dem Dreifamilienhaus eine Wohnung). Sie hat die Pflegestufe 2 und wir wollen ihr ermöglichen, bis zum Ende in ihrer Wohnung wohnen zu bleiben.

Nun ist es so, dass mein Mann die meisten seiner Kunden nach wie vor in der ca. 500 km entfernten Stadt betreut und dort sein Geld verdient. Da wir uns beide um seine Mutter kümmern, sind die Einnahmen in den letzten Jahren recht gering. Das Finanzamt fragte nun nach, wie wir unseren Lebensunterhalt bestreiten, also ob es weitere Einnahmen gibt.

Neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb meines Mannes haben wir dadurch, dass wir uns um die Mutter kümmern, regelmäßige Zuwendungen ihrerseits, da ich mich auch um den Haushalt kümmere, für sie einkaufe usw. Da wir im Elternhaus leben, haben wir andererseits sehr geringe Lebenshaltungskosten, da wir im Moment mietfrei wohnen. Darüber hinaus gehe ich einer geringfügigen Beschäftigung nach und verdiene im Monat derzeit 400 Euro dazu. Zusätzlich noch mal etwa 600 Euro, die uns meine Schwiegermutter für die Pflege zukommen lässt. Einen Teil der Kosten bestreiten wir auch aus einer erhaltenen Schenkung. Meine Frage:

Muss ich all diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber bekanntgeben? Welche Auswirkungen hat das?

Welche hätte es ggf. wenn ich diese nicht komplett bekannt gebe, d.h. unsere Einnahmen eigentlich zu gering wären, um nachvollziehen zu können, dass wir davon leben können?

Für den ein oder anderen Tipp bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße, Jule.

Finanzamt, lebensunterhalt, Steuererklärung, Steuern
Angestellter im Außendienst (Steuererklärung, Werbungskosten, Fahrtenbuch)

Ich bin Angestellter im Außendienst. Jetzt habe ich eine Frage dazu, ob ich als Angestellter dazu verpflichtet bin ein Fahrtenbuch zu führen. Ich bekomme von meinem AG ca. 1000 € monatlich dafür, dass ich für Ihn im Außendienst unterwegs bin. Ich möchte beim Finanzamt ca. 25.000 gefahrene km als Werbungskosten ansetzen. Ich finde, dass das in diesem Verhältnis nicht viel ist. 7.500 € Werbungskosten möchte ich ansetzen und bekomme 12.000 € Fahrtkostenpauschale. ich habe mal gelesen, dass ein Finanzamt verlangen kann, dass bei sehr hohem Fahrtaufwand ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen ist. Andere Finanzämter akzeptieren eine Auflistung der getätigten Fahrten.

Ich fühle mich bei immer mehr auflagen wie ein Schwerverbrecher. Und ich möchte doch nur ein paar Euro für meine mit meinem privaten PKW gefahrenen km wieder bekommen.

Ich hoffe es kann mir einer helfen.

Ganz konkret wurde jetzt mein Fahrtenbuch abgelehnt, weil es keine privaten Fahrten ausweist. In 2008 und 2009 wurde es akzeptiert. Das für 2010 wurde Ende 2011 akzeptiert mit der mündlichen Aufforderung, dass ich ab 2012 auch die privaten Fahrten aufführen soll. Als ich jetzt 2011 abgegeben habe, wurde das Fahrtenbuch abgelehnt, weil die privaten Fahrten fehlen. Ich habe natürlich keinen Beweis für die mündliche Aussage. Was kann ich tun?

Steuererklärung, werbungskosten, Fahrtenbuch
Werkstudent und gleichzeitig Hiwi-Job.

Hallo allerseits,

erstmal: bitte habt Nachsicht mit mir, ich kenne mich in der Sache einfach gar nicht aus und würde mich gerne informieren.

Mein "Problem":

Ich bin Student im 5ten Semester und arbeite nebenbei als Werkstudent. Ich bin für 20h/Woche angestellt. Gleichzeitig habe ich noch einen Hiwi-Job bei mir an der Uni, bei dem ich auf 10h/Woche angestellt bin. Mit meinem Hiwi-Job komme ich nicht über 400 Euro und ich arbeite für den Hiwi-Job vorwiegend am Wochenende. Bei der Stelle als Werkstudent verdiene ich weitaus mehr als 400 Euro im Monat. Ich bin Steuerklasse 1 bei der Stelle als Werkstudent und Steuerklasse 6 bei der Hiwi-Stelle.

Meine Fragen diesbezüglich sind: _Wie sieht das aus mit Steuern zahlen? Macht das nicht direkt mein Arbeitgeber, da ich ja Lohnsteuer bzw. Steueridentifikationsnr. abgegeben habe oder muss ich mich selbst melden? _Wie verhält sich das mit der Sozialversicherung? _Muss ich in finanzieller Hinsicht auf noch etwas achten (drohende Abgaben oder Strafen)?

Wäre super, wenn ihr mir da ein paar Tips geben könntet. Falls sich das nämlich für mich nicht lohnen würde bzw. wenn ich mich da in eine missliche Lage reite am Ende des Jahres, wenn das Finanzamt viel Geld von mir will, dann kündige ich meinen Hiwi-Job...

Beste Grüße und tausend Dank für eure Antworten und Hilfe!

M

Student, Geld, Sozialversicherung, Steuererklärung, Steuern, Werkstudent, Abgaben, Strafe
Werbungskosten: Umzugskosten bei Wechsel mit Zwischenstopp

Hallo liebe Experten,

ich habe eine Frage zur Geltendmachung von Umzugskosten.

Ich bin 2012 von zu Hause ausgezogen, weil ich meinen ersten Job angetreten hab. Zu diesem konnte ich nicht pendeln, weshalb ich einen Zweitwohnsitz in nächster Nähe zur Firma bezogen habe. Dafür kann ich als Werbungskosten (neben Reisekosten, etc.) nur die ermäßige Umzugskostenpauschale ansetzen (vorher kein eigener Haushalt bei den Eltern), soweit so gut.

Danach geht es 2013 weiter. Ich weiß jetzt schon, dass ich im August den letzten Monat arbeiten werde und ab Oktober ein Master-Studium in einer ganz anderen Stadt anfangen werde. Dies bedeutet, ich wohne im September 4 Wochen übergangsweise wieder zuhause und ziehe dann ab Oktober in die Studienstadt. Diesen würde ich gerne wieder als Nebenwohnsitz anmelden. Dieser Umzug ist grundsätzlich ja auch als Werbungskosten absetzbar. Deshalb die nächste Frage: 2. Wie wird dieser vierwöchige Übergang behandelt? Möglichkeit A: Es gibt 2 Umzüge, einen von Arbeitsort zu Eltern (praktisch Auflösung Wohnsitz) und danach einen von Eltern zu Studienort. Somit kann ich auch beide ansetzen in der Steuer. --> Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen! Möglichkeit B: Ich gebe den Umzug vom jetzigen Arbeitsort (eigener Hausshalt) zu Studienort (eigener Haushalt) an. Das wäre steuerlich von Vorteil für mich, aber ja eigentlich nicht korrekt, da ich dazwischen den vierwöchigen Aufenthalt zu Hause habe. --> Entspricht der gefühlten Realität, dass ich letzendlich mein ganzes Hab und Gut vom Arbeitsort zum Studienort bringen muss. Möglichkeit C: Ich gebe den Umzug vom Wohnort meiner Eltern zu Studienort an, da habe ich aber wohl wieder nur Anspruch auf die ermäßigte Pauschale (kein eigener Haushalt zuhause). --> Klingt nach dem streng korrekten Weg

Dazu kommt finanziell noch, dass die tatsächlich entstandenen Kosten sich je nach Fall ganz anders darstellen (Ansetzungen Entfernungen etc.)

Denke ich hier persönlich zu komplex? Was ist steuerrechtlich korrekt und somit ansetzbar? Langer Text, aber ich würde mich trotzdem über Kommentare freuen was hier angebracht ist. :) Hat das eigentlich Melderecht hiermit was zu tun? Meines Wissens hat das Melderecht erstmal nichts mit dem Einkommenssteuerrecht zu tun, kann allerdings als Indiz herangezogen werden.

Steuererklärung, Steuern, Umzugskosten, werbungskosten
Kleinunternehmer- Steuererklärung seit fast 3 Jahren nicht gemacht! Was nun?

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen, da ich mich schon seit Tagen mit einer Frage beschäftige, die mir inzwischen wirklich Bauchschmerzen bereitet.

Neben meinem Studium bin ich seit Ende 2009 als Kleinunternehmer tätig. Seitdem habe ich jährlich immer etwa 10.000- 11.000 Euro verdient. (2009 etwas 3.000) Im Finanzamt sagte man mir damals für 2009 müsse ich keine Steuererklärung machen, weil es unmöglich ist, über den gesetzlichen Freibetrag zu kommen Nach meinem Umzug Anfang 2010 habe ich vergessen mich umzumelden.

Das ganze ist mir natürlich schon früher aufgefallen, aber ich konnte mich einfach nicht überwinden das ganze anzugehen. Jetzt habe ich fürchterliche Angst in einer riesen Blase zu leben, die platzen wird, sobald ich den Weg zum Einwohnermeldeamt oder Finanzamt unternehme. Ich habe viele Horrorstorys über Mahngebühren bzgl. der späten Ummeldung gelesen, ganz zu schweigen von dem, was mich bei dem Finanzamt erwarten wird.

Muss ich jetzt nachträglich für die Jahre Lohnsteuer und IHK Gebühren bezahlen?

Bin ich womöglich zwangsabgemeldet worden? Ich hatte einmal einen Anruf vom Finanzamt, wo mir ein Mann auf die MB sprach, dass er mich postalisch nicht mehr erreichen könnte. Ich habe mehrmals erfolglos zurückgerufen und auch eine Email geschrieben, was ich natürlich nicht beweisen kann.

Ich möchte das ganze nicht mehr weiter vor mir herschieben, um endlich wieder Stabilität zu erhalten und dieses schlimme Bauchweh loszuwerden. Habe aber auch riesen Angst vor Irren Nachzahlungen, die ich im Moment einfach nicht stemmen könnte.

Macht es Sinn zu einem Steuerberater zu gehen? Wird man im Einwohnermeldeamt wissen, dass ich solange nicht mehr an der Adresse wohne?- Informiert das Finanzamt die andere Behörde. Die Stadt(Düsseldorf) hat sich nicht verändert, nur eine andere Straße.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, momentan sehe ich alles nur noch wie einen großen Scherbenhaufen und weiß nicht, wie ich da rauskommen soll.

Vielen Dank im Voraus

Kleinunternehmer, Steuererklärung, Steuern
Steuererklärung - Motorschaden und Wertverlust bei Wiederverkauf

Hallo,

ich möchte in meiner Steuererklärung den Wertverlust meines Autos durch einen Motorschaden auf dem Weg zur Arbeit geltend machen und benötige dazu ein paar Tipps und Erfahrungen.

Mein Auto hat auf dem Weg zur Arbeit einen Motorschaden erlitten, ist aber nicht liegen geblieben/abgeschleppt worden. Es handelt sich um einen undichten Injektor (Dieselmotor), deren Austausch/Reparatur zwischen mindestens 1000 bis über 2000 Euro gekostet hätte. Daher habe ich das Auto mit einem deutlich niedrigeren Verkaufspreis als „defekt“ privat verkauft. Jetzt die konkreten Fragen:

  • Wie sollte ich ggü. dem Finanzamt nachweisen, dass tatsächlich ein Schaden am Auto entstanden ist, der den Verkauf des Autos aus wirtschaftlichen Gründen („Totalschaden“) nötig machte? (reicht eine Schadensbeurteilung durch die Werkstatt, benötige ich schriftliche Kostenvoranschläge?)

  • Es handelt sich um ein altes (10 Jahre, 180 TKM) Auto – wie sollte ich da den Wertverlust des niedrigeren Verkaufspreises zu „normalerweise“ erzielten Verkaufserlösen für ähnliche Fahrzeuge angeben? Ich habe dazu Bewertungen eingeholt, die eine Differenz von ca. 1000 Euro zum Verkaufspreis ergeben.

  • Tatsächlich habe ich geplant, das Auto noch mehrere Jahre zu fahren – zwei Monate vor dem Schaden habe ich eine Anhängerkupplung einbauen lassen, die ich jetzt separat verkaufe – kann ich dort ebenfalls einen Verlust ausweisen wg. des deutlich niedrigeren Preises?

Vielen Dank im Voraus für Tipps und ähnliche Erfahrungen! Ich poste gerne meine Erfahrung nach der Steuererklärung hier im Forum.

Steuererklärung, Steuern, Wegeunfall

Meistgelesene Fragen zum Thema Steuererklärung