Vorab: Ich habe in meine seit ca. zwanzig Jahren bestehende private Rentenversicherung lückenlos (progressiv) eingezahlt und habe jetzt gekündigt. Da nachfolgende Antwort der Versicherung (Zitat) nicht eindeutig genug ist, möchte ich hier gern als Unterstützung bei Euch / Ihnen nachhaken ... Vielen Dank!
— — — — — — — — — — — — — — — —
(...) Ihre Kündigung haben wir erhalten. Den Vertrag werden wir zum 01.10.2017 abrechnen. Dies ist in der Regel der nächste Kündigungstermin nach den Bedingungen. Wir gehen davon aus, dass Sie mit dem Termin einverstanden sind. Bitte bedenken Sie, dass Sie durch die Kündigung den wichtigen Versicherungsschutz verlieren und sich Ihre Alters- oder Hinterbliebenenversorgung verschlechtert. Haben Sie das bei Ihrer Entscheidung berücksichtigt?
Zu diesem Vertrag erhalten Sie die Kapitalabfindung bei Rentenbeginn steuerfrei. Auf diesen Vorteil verzichten Sie durch die Kündigung.
— — — — — — — — — — — — — — — —
Muss ich bei vorzeitiger Kündigung den Rückkaufswert versteuern?
Altverträge mit der zwölfjährigen Mindestlaufzeit bleiben auch beim Rückkauf steuerfrei. ... gefunden hier z.B. http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/tid-8911/lebensversicherung_aid_237644.html
Vielen Dank!