Ich bin seit 2020 Werkstudent und im habe laut Vertrag eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von maximal 20h. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung. Das ist alles, was im Paragraphen Arbeitszeit steht.
Nun habe ich mal mehr und mal weniger wöchentlich gearbeitet und dafür einen Stundenlohn bekommen. Nun ist es so, dass ich womöglich kündige. Im Vertrag steht weiterhin dass ich einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr habe bei einer Fünf-Tage-Woche. Also in meinem Fall 12 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei einer durchschnittlichen 2 Tage-Woche. Außerdem wird erwähnt, dass Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen sind, soweit möglich.
Nun ist es so, dass ich insgesamt dieses Jahr nur 3 Urlaubstage hatte und die letzten Jahre keine. Es wurde in keinster Weise erwähnt, dass ich Urlaub nehmen soll bzw. dass der Urlaubsanspruch verfällt.
Die Frage steht mit meiner anderen Frage in Verbindung: Muss ich jetzt in der Kündigungsfrist dennoch arbeiten, wenn ich eingeteilt werde, oder kann ich in dieser Zeit von meinen verbleibenden Urlaubsansprüchen Gebrauch machen?